Wie lange KU nach Beendigung der weiterführenden Schule?

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    • Hallo,

      wenn er keinen Beleg dafür liefert, dass er erst am 15. angefangen hat, dann würde ich gar nichts machen.

      Wie hoch ist die Praktikumsvergütung? Ist die anteilige höher als dein Unterhalt für den ganzen Monat?

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo,

      wenn er dir den Vertrag vorlegen sollte und es stellt sich heraus, dass er für den halben Monat 200 € erhält, dann kannst du ihm mitteilen, dass die Vergütung - auch für den halben Monat - höher ist als der Unterhaltsanspruch und das Einkommen immer vom Unterhaltsanspruch abgezogen wird. Damit besteht zwar theoretisch ein Anspruch auf Unterhalt, praktisch aber nicht, da die Vergütung höher ist als der Unterhaltsanspruch.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo Sophie,

      danke für die erschöpfende Antworten.
      Dann bin ich mal gespannt, was er spricht.. seit gestern ist jedenfalls Funkstille und ich glaube, dass er sich nicht mehr meldet und mir auch keinen Vertrag vorlegen wird.

      Aber dass ich halbe Monate bezahlen muss, finde ich dennoch merkwürdig. Ich musste immer den ganzen Monat bezahlen, wenn Sohn bspw. am 15. Geburtstag hatte, wurde ich angehalten ab dem 01. bereits mehr Unterhalt zu bezahlen (bei der Altersstufe).
      Da spielte es komischerweise keine Rolle..
      weiß jemand mehr dazu?
      Vielen Dank,
      herzliche Grüsse,
      tompi13
    • Ich möchte nochmal nachfassen und die Frage erneut stellen.

      Ich musste immer den ganzen Monat bezahlen, wenn Sohn bspw. am 15.
      Geburtstag hatte, wurde ich angehalten ab dem 01. bereits mehr Unterhalt
      zu bezahlen (bei der Altersstufe).
      Da spielte es komischerweise keine Rolle..
      weiß jemand mehr dazu?
      Vielen Dank,
      herzliche Grüsse,
      tompi13
    • Moin tompi,

      bei minderjährigen Kindern ist der Mindestunterhalt in 3 Altersstufen geregelt, siehe § 1612a BGB. Absatz 3 besagt zudem:
      Der Unterhalt einer höheren Altersstufe ist ab dem Beginn des Monats maßgebend, in dem das Kind das betreffende Lebensjahr vollendet.
      Für volljährige Kinder gilt dieser § nicht.


      Deinem Sohn gegenüber kannst du mit § 1613 Abs. 1 BGB argumentieren, also nicht voller Monat, sondern nur anteilig.

      Der Unterhalt wird ab dem Ersten des Monats, in den die bezeichneten Ereignisse fallen, geschuldet, wenn der Unterhaltsanspruch dem Grunde nach zu diesem Zeitpunkt bestanden hat.
    • So, nach längerer Ruhephase habe ich diese Anliegen:

      Zum einen ist älterer Sohn (wird 24 Jahre alt) seit September angepisst und meldet sich nicht mehr, da ich es gewagt habe, den Praktikumsvertrag zu verlangen..
      Nun ist er wohl diesen Monat fertig mit dem Studiums-Praktikum und ich muss wohl ab März 2018 wieder meinen Anteil am KU bezahlen..
      ich warte zunächst auf die Immatrikulationsbescheinigung, die bestätigt, dass er ein ordentlicher (!) Student ist, die er mir immer über Telegram zukommen lässt.

      Noch ein Jahr, dann ist er hoffentlich fertig mit dem Studium und dieser KU hat dann endlich (3 Kreuze!!! :whistling: ) s/ein Ende!!!


      Nun ist jüngerer Sohn, mittlerweile 21 Jahre alt, (eben jener, mit dem ich jahrelang keinen Kontakt hatte) mit der weiterführenden Schule seit Herbst 2017 fertig, hat keinen Ausbildungsplatz gefunden und hat mir vor wenigen Tagen mitgeteilt, dass er ab Herbst studieren wird. Wenn ich das richtig deute, heißt das, dass der KU für jenen Sohn ab Herbst wieder fällig ist?! Momentan bezahle ich keinen KU, da er ja keine Ausbildung macht. Oder kann / soll / muss er Bafög beantragen; bzw. kann ich das von ihm verlangen? Er wohnt, wie älterer Sohn ebenfalls noch bei Muttern (mit der ich absolut nichts zu tun habe!)..


      Euch herzlichen Dank!
      Vielen Dank,
      herzliche Grüsse,
      tompi13
    • Hallo,

      ich bin immer schon ein Fan von Gleichbehandlung gewesen und bin es immer noch.

      Insofern würde ich beide Söhne auffordern, einen Bafögantrag stellen, da sie dieses vorrangig beantragen müssen, um die Unterhaltslast der Eltern zu senken.

      Anstelle des Jüngeren wäre ich nämlich nicht erfreut, wenn ich erfahren würde, dass der Ältere das nicht tun muss. Und der ältere kann ja jetzt schon den Antrag auf Bafög stellen für den Zeitraum ab Oktober (vermute ich mal). Du kannst ja beide auf die Bafög-Sprechstunde hinweisen, die - soweit ich weiss - jedes Studierendenwerk anbietet. Und um Zusendung des Formblattes für die Elternauskunft bitten.

      Das OLG Hamm hat am 27.09.2013, AZ: II 2 WF 161/13 entschieden, dass volljährige Kinder beweisen müssen, dass ein Anspruch auf Bafög-Förderung nicht besteht.
      Im Umkehrschluss heisst dass, sie müssen einen Antrag auf Bafög stellen, damit sie belegen können, was der Bescheid vom Bafög-Amt aussagt.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo Sophie,

      danke für deine erhellenden Worte..

      wenn ich jetzt beim Älteren mit Bafög komme, dann ist endgültig Sense mit Versöhnung.. er wird definitiv kein Bafög beantragen, da er vor dem Studium mal Online ausgerechnet (haben will) hat, dass er keines bekäme, da wir, die Eltern, zu viel verdienen würden. Und was dann? Darf ich dann keinen KU bezahlen (müssen)? Das Verhältnis ist eh schon angespannt und dann wäre es endgültig zerrüttet.

      Dem jüngeren kann ich so halbwegs erklären, dass ich bei ihm den Fehler nicht nochmal machen möchte und hoffe etwas auf seine Einsicht... anders gehts nich..


      Ein Sohn ist wieder da, der andere hat sich momentan verabschiedet..
      Vielen Dank,
      herzliche Grüsse,
      tompi13
    • Hallo,

      weisst du wieviel die KM verdient?
      Gib doch mal deine Zahlen in einen Bafögrechner ein und ein fiktives Gehalt der KM (ein niedriges und ein normales).
      Und dann kannst du das mal prüfen.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo,

      ja, dann kann es sein, dass wirklich kein Anspruch auf Bafög besteht. Aber Sohnemann soll ruhig einen Antrag stellen.

      Damit müsste die KM ja den Großteil des Unterhaltes für die Kids ab dem 18. Geburtstag zahlen.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo Sophie,

      heißt das denn, wenn Sohn kein Bafög bekäme, dass dann der KU für die Zeit des Studiums neu ausgerechnet werden müsste?
      Beide Söhne bekamen bisher, wie vereinbart 185 Euro im Monat. Momentan, wie berichtet, bekommt keiner KU.

      Kann / darf ich denn den KU zunächst verweigern, sollte Sohn kein Bafög beantragen?

      Hier spielt ja nicht nur die rechtliche Komponente eine tragende Rolle, sondern vor allem auch die zwischenmenschliche, die
      mir natürlich sehr wichtig ist.
      Vielen Dank,
      herzliche Grüsse,
      tompi13
    • Servus tompi13,

      evtl hilft dir das weiter:

      Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht 5. Senat für Familien sachen Entscheidungsdatum: 24.08.2005 Aktenzeichen: 15 UF 75/05

      Da die Zumutbarkeit der Inanspruchnahme von BAföG im vorliegenden Fall zu bejahen ist, ist der Beklagten, da sie es bewusst unterlassen hat, einen BAföG-Antrag zu
      stellen, in Höhe der BAföG-Leistungen ein fiktives Einkommen zu unterstellen ( BGH FamRZ 1985 , 916 ; Wendl/Staudigl a.a.O., Rn. 459 zu § 1, unterhaltsrechtliche
      Leitlinien des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts SchlHA 2005, 189 ff., Nr. 2.4). Es ist nicht ersichtlich und nicht geltend gemacht, dass die Beklagte, wenn
      sie BAföG beantragt, nicht ihren Mindestbedarf selbst decken kann. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die Beklagte auch einen Anspruch auf Kindergeld hat.
      Die Beklagte hat keinen Unterhaltsanspruch mehr gegen den Kläger.

      Gruß
      dolphin
    • Hallo,

      gib doch mal bei einem Bafög-Rechner die Daten ein von der KM und dir. bafoeg-rechner.de/Rechner/

      Rein theoretisch muss Sohnemann einen Bafög-Antrag stellen. Und so wie ich das eingegeben habe hat Sohnemann Anspruch auf Bafög. Wobei ich nur geschätzte Bruttowerte genommen habe.

      Wenn du die Zahlen eingegeben hast und da kommt beispielsweise 200 € Bafög-Anspruch raus, würde ich den Anspruch auf Unterhalt berechnen (keiner muss mehr zahlen als er allein zahlen muss). Und dann von den 735 € das komplette Kindergeld und den geschätzten Bafög-Betrag abziehen und den Kids dann mitteilen, dass sie den Bafög-Antrag stellen müssen. Und das du bis zur Klärung deinen geschätzten Anteil von Summe xx € zahlst. Und dann bittest du um den Bafög-Bescheid um die Differenz nachzahlen zu können.

      Risiko ist natürlich, dass sie dann keinen Kontakt mehr wollen.

      Aber, wenn du die Rechnung des Bafög-Rechners und deine Berechnung beifügst, zeigst du zumindest, dass deine Zahlen nicht völlig aus der Luft gegriffen sind.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!