Wie lange KU nach Beendigung der weiterführenden Schule?

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    • Hallo Sophie,

      wie ich ihn verstehe, ist das Praxissemester eher freiwillig. Da er auf meinen Hinweis
      schon jetzt herumnörgelt, wäre es toll, wenn ich was handfestes vorzeigen könnte.


      Schon jetzt herzlichen Dank!

      ---------------------------------------------

      Entschuldigung.. wenn es zu verwirrend wird, mache ich einen separaten Thread auf..., da
      jüngerer Sohn diesen Monat mit der weiterführenden Schule fertig ist und nun doch nicht arbeiten möchte,
      sondern eher 9 Monate zur Bundeswehr gehen möchte, gehe ich davon aus, dass der KU damit endgültig endet,
      oder?
      Vielen Dank,
      herzliche Grüsse,
      tompi13
    • Guten morgen tompi13
      Was Deinen jüngeren Sohn betrifft bekommt er Sold und damit ist der KU erledigt. Mach ihm doch einmal den Vorschlag bei der Bundeswehr seine Ausbildung zu machen. Zu Deinem Älteren mit seinen Praktika denke ich das er sich bei seinem freiwilligen Semester nicht unterhaltsberechtigt ist. Wenn er unbedingt noch ein Praxissemester machen will würde ich ihn mitteilen das ein bezahltes Praktikum zu machen ist. Du kannst ihm mitteilen das er verpflichtet ist seine Ausbildung zügig zu machen.

      Viele Grüße

      Hugoleser
    • Hallo,

      wenn dieses Praktikum kein Pflichtpraktikum vom Studium aus ist und es länger als drei Monate geht, wovon ich ausgehe, da es ja ein Semester gehen soll, hat er Anspruch auf Vergütung, Mindestlohn ist hier die unterste Grenze. Bei einem Vollzeitpraktikum, ansonsten könnte er ja noch ausreichend Kurse belegen, dürfte er in dem Semester gar nicht mehr unterhaltsberechtigt sein.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Zum Praxissemester-Sohn:
      Mein ältester Sohn ist verwöhnt und der Meinung, dass er eh schon so wenig Geld habe und ich doch locker den KU bestreiten könne und ich mich nicht so anstellen solle...
      Ich werde ihn darauf hinweisen, dass er sein Studium zügig beenden soll und dass er mit Beginn des Praxissemesters im September keinen KU mehr zu erwarten hat.
      --------------------------
      Der jüngere meint eben, dass seine Mutter, bei der er (und der ältere) noch wohnt, bis September Kindergeld bekäme.
      (Ich muss die Beendigung der Schule auch bei meinem Arbeitgeber angeben, eben wegen Kindergeld, oder??)
      Der KU, wenn ich das richtig verstanden habe, läuft diesen Monat aus- also mit Beendigung der Schule, oder?

      Euch herzlichen Dank!
      Vielen Dank,
      herzliche Grüsse,
      tompi13
    • Hallo,

      hat er schon eine Zusage von der Bundeswehr?
      Wenn ja, würde es sich auch um einen Übergangszeitraum handeln, zumindest in meinen Augen.
      Was will er nach der Bundeswehr machen?

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo,

      d. h. er hat sich nicht bei der Bundeswehr beworden und/oder war dort zum Gespräch?
      Ich weiß, dass man möglichst eine Beratung und/oder eine Messe bzw. Veranstaltung der Bundeswehr besuchen sollte.
      Dann muss man sich bewerbern (geht auch online) und dann schauen.

      Wenn er aber gar nichts gemacht hat, dann ist es ja auch kein Übergangszeitraum bis zum Beginn und/oder bis zu einer Zu- oder Absage.

      Wenn kein Titel besteht würde ich nach dem Abi mich mit ihm hinsetzen, zumindest anbieten, um über die Zukunft zu sprechen.
      Wenn er das nicht annimmt, dann würde ich den Unterhalt streichen (sofern kein Titel besteht), und ihm mitteilen, dass er nur Anspruch auf Unterhalt hat, wenn er a) etwas macht wie Ausbildung/Studium oder sich in der Zeit von Abi bis September für etwas beworben hat. Wenn beides nicht der Fall ist musst du leider den Unterhalt streichen, und das schreibst du ihm auch so.

      Wenn er sich dann nicht rührt; er muss ja nun belegen, dass er bedürftig ist.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo,

      nein, die Praktikumsvergütung ist anzurechnen auf seinen Unterhaltsbedarf.
      D. h. vom Bedarf wie Kindergeld abzuziehen und dann wird der Anteil der Eltern geringer.
      Ist er weiter an der Uni eingeschrieben? Wenn ja hätte er ja ein Nahverkehrsticket oder? Wenn nicht wäre zu überleben, ob das Nahverkehrsticket von dieser Praktikumsvergütung abgezogen wird.
      Aber, das würde ich davon abhängig machen, ob er mir den Praktikumsvertrag zeigt oder nicht.

      Und wenn er die Uni verlässt, also nicht mehr eingeschrieben ist, dann hat er auch keinen Unterhaltsanspruch mehr. Das Praktikum ist weder Ausbildung noch Studium, wenn es kein Pflichtpraktikum ist.

      Wobei es für ein solches Praktikum auch kein Bafög geben würde. Hier wäre die Frage, wenn es grundsätzlich nicht Bafög-Berechtigt ist, ob er dann überhaupt unterhaltsberechtigt ist.

      Aber bei der Praktikumsvergütung ist dein Anteil ja vermutlich eh Null, so dass das keine Rolle spielt.
      Und bei der Berechnung des Ku des jüngeren zählt der ältere aber als Unterhaltsberechtiger mit, weil er dem Grunde nach ja unterhaltsberechtigt ist.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo Sophie,

      vielen Dank für deine ausführliche Schilderung.
      Sohn ist etwas angepisst, da er natürlich gerne den Ku weiterbeziehen würde...

      Er ist ein- und das Praktikum ist nicht zwingend vorgeschrieben; danach wird er wohl weiterstudieren.

      Da er hier (mindestens) 300 Euro verdient und er von mir bisher 185 Euro erhielt, wird der KU im September dann eingestellt (für ein halbes Jahr).
      Eine Straba-Monatskarte hat er sicherlich; aber das ist nebensächlich; den Vertrag werde ich, wie es sich jetzt abzeichnet, nicht zu Gesicht bekommen.
      Also gehe ich von den 300 Euro aus und somit ist in der Zeit des Praktikum kein KU zu entrichten.

      --------------------------

      Der KU für den jüngeren läuft diesen Monat aus, da er seine Schule erfolgreich abgeschlossen hat.
      Ob er tatsächlich zum Bund geht, steht nicht fest, da er nicht weiß, was er dort machen sollte/könnte.
      Vielen Dank,
      herzliche Grüsse,
      tompi13
    • Hallo,

      das mit dem Bund ist nicht so einfach. Meine Kleine hatte damals auch die Idee. Und ich hatte sie gemeinsam mit ihrem Freund zu einem Gespräch begleitet.
      Dort wurden dann die Vor- und die Nachteile beim Bund klar aufgezeigt. Sie wollte beim Bund Medizin studieren und bekam dann zu hören, dass sie natürlich keine vorlesungsfreie Zeit hätte. In dieser Zeit hätte sie beim Bund ihren Dienst abzuleisten, dafür könne sie entweder beim Bund - wenn es am Studienort eine Kaserne gibt leben oder sich eine Wohnung nehmen. Sie würde ja ein entsprechendes Entgelt bekommen.
      Dann wurde ihr noch gesagt, dass sie nicht unbedingt den Facharzt gleich nach dem Studium machen könne und auch nicht unbedingt den Facharzt den sie möchte, sondern den der Bund benötigt.
      Und als ihr dann noch ganz sachlich erklärt wurde, dass sie im Einsatz auch auf Menschen schießen müsse um ihr eigenes Leben zu retten war vorbei.

      Deswegen, wenn Sohnemann nicht weiss, schlag ihm ein Beratungsgespräch vor. Die sind kompetent, sachlich und zeigen die Möglichkeiten auf, aber verschweigen eben auch nicht die Nachteile.

      Die Tochter einer Freundin studiert beim Bund, hat sich für 12 Jahre verpflichtet und fühlt sich sehr wohl dabei.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Ich habe dem Jüngsten deinen Tipp empfohlen, sich dort beraten zu lassen, damit er zum Herbst dann letztlich weiß, ob er dahin möchte oder nicht. KU ist auch hier zu Ende.

      Der Ältere ist tatsächlich angepisst, weil der KU ab September aufhört.
      Ergänzend möchte ich erwähnen, dass er zum Gehalt noch einen Laptop erhält.
      So ist nun ein halbes Jahr Pause; bis er wieder im März (?!) wohl wieder weiterstudieren wird.
      Vielen Dank,
      herzliche Grüsse,
      tompi13
    • Der jüngere will nun eine Ausbildung machen.

      Der ältere, er studiert ja und macht seit diesem Monat ein Praktikum, bei dem er Geld verdient.
      Nun schreibt er mir, ich solle ihm die Hälfte des KU überweisen, da sein Praltikum auch erst Mitte des Monats anfing.
      Muss ich das; wie ist das rechtlichm gibt es da einen Paragraphen dazu?

      Vielen Dank,
      herzliche Grüße,
      Thomas
      Vielen Dank,
      herzliche Grüsse,
      tompi13
    • Hallo,

      der jüngere hat aber jetzt nicht angefangen mit der Ausbildung? Wenn nicht, dann hat er ab Volljährigkeit auch keinen Unterhaltsanspruch.

      Was den Älteren angeht, sofern er dir den Praktikumsvertrag im Original vorlegt (da steht ja der Beginn drin und auch die Vergütung), dann würdet ihr darüber sprechen können.
      Ja, er hätte dann vermutlich Anspruch auf anteiligen Unterhalt, aber ohne Belege würde ich da jetzt gar nichts machen.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo Sophie,
      herzlichen Dank für deine klärenden Worte..

      beim Jüngeren ist alles klar: er bekommt seit diesem Monat keinen KU mehr.. das ist geklärt..

      Beim Älteren..
      ich finde es ungerecht, dass, wenn es tatsächlich so ist, ich KU ab dem Monat bezahlen muss / bezahlt habe, wenn das Studium los geht/ging; andererseits ich aber hälftig KU bezahlen soll/muss, weil Bube am 15. das Praktikum beginnt. Wo ist da die Verhältnismäßigkeit?

      Und er bekommt doch, wenn auch nur hälftig, das Praktikumsgeld.. wird das nicht irgendwie angerechnet?
      Grundsätzlich bin ich bereit, Sohnemann finanziell zu unterstützen, doch der hebt nur die Hand auf und ist der Meinung, dass ich eh so viel verdienen würde und deshalb auch den KU weiterbezahlen könne..........

      Aber, wenn es tatsächlich so ist, dann werde ich zunächst den Vertrag anfordern; das steht mir zu, wenn ich dich recht verstanden habe.
      Dies habe ich soeben getan; mal sehen, was sich tut.
      Vielen Dank,
      herzliche Grüsse,
      tompi13
    • Hallo,

      wenn er sagt, dass er für den halben Monat noch Unterhalt will, dann muss er eben belegen, dass das Praktikum erst am 15. beginnt. Wenn er also den Vertrag nicht vorlegt, kann er das nicht nachweisen und entsprechend musst du keinen Unterhalt zahlen. Wenn er für den halben Monat aber die volle Vergütung bekommt (eher unwahrscheinlich) dann hat er meiner Meinung nach auch keinen Anspruch. Wenn er aber nur die Hälfte bekommt, dann ja. Aber dann hat er auch vermutlich ein Enddatum Mitte eines Monats, so dass du dann am Ende auch einen Monat nur 50 % Unterhalt zahlen musst. Gleicht sich also irgendwie aus.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Danke, Sophie.

      Heißt das denn, dass ich den vollen 50%igen KU bezahlen müsste, obwohl er in dem Monat bereits Lohn bekommt? Wird das denn nicht gegen- bzw. angerechnet?

      Ich gehe davon aus, dass er auch nur die Hälfte verdient, wenn er Mitte des Monats anfängt zu arbeiten.

      Dazu kommt, dass er für die Zeit, die er dort arbeitet, einen Laptop bekommt. Könnte ich den irgendwie (pauschal) abziehen?

      Mir geht die Dreistigkeit auf die Nerven. Wenn er sagt, dass er nicht so ganz über die Runden käme, würde ich sogar freiwillig etwas beisteuern; aber so... never!

      Wir reden ja über Telegram (WhatsApp-Alternative) und er fragte mich, ob ich das ernsthaft meine und sither ist Funkstille...
      Vielen Dank,
      herzliche Grüsse,
      tompi13
    • Hallo,

      sofern er den Vertrag vorlegt, dann würde ich tageweise berechnen. Oktober hat 31 Tage. Wenn er am 15.10.2017 beginnt (was nicht sein kann, ist ein Sonntag) lt. Vertrag stehen ihm meiner Meinung nach vom 1.-14. die anteiligen Unterhaltsansprüche zu.

      Der Laptop, was soll er damit? Davon kann er weder Lebensmittel kaufen noch seine Miete bezahlen. Insofern denke ich, dass dieser nicht anrechenbar ist.


      Sollte er keinen Vertrag vorlegen, dann hat er auch keinen Anspruch, da er dir gegenüber ja erklärt hat ab Oktober ein Praktikum zu machen.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo Sophie,

      danke für deine Antwort.

      Er hat (angeblich) am 15. September angefangen.
      Die Anfrage von ihm kam (erst) gestern nachmittag!

      Ich möchte doch nochmal nachfragen, ob sein Praktikumslohn nicht auf den KU anteilig angerechnet wird/werden kann?

      Die tageweise Anrechnung ist eine gute Lösung!
      Vielen Dank,
      herzliche Grüsse,
      tompi13