Hallo zusammen,
bis dem 3. Lebensjahr des Kindes steht dem betreuuenden Elternteil Betreuungsunterhalt zu.
Ich habe mich hier im Forum schon durchgelesen, aber noch nicht die Antwort für folgenden Fall gefunden:
1-Jähriges Kind lebt bei der Mutter und geht ganztags in die Kita. Die Mutter ist Vollzeit berufstätigt (weil der Vater nicht bereit ist, Betreuungsunterhalt zu leisten, Kindesunterhalt zahlt er, prinzipiell wäre er aber auch zur Zahlung von Betreuungsunterhalt noch leistungsfähig).
Steht der Mutter bei einer Ganztagskinderbetreuung in der Kita und Vollzeitbeschäftigung noch Betreuungsunterhalt zu?
Wird ihr Einkommen voll angerechnet?
Muss der Vater im Verhältnis seines Einkommes die Kita-Gebühren mit tragen?
Danke,
Giraffe.
bis dem 3. Lebensjahr des Kindes steht dem betreuuenden Elternteil Betreuungsunterhalt zu.
Ich habe mich hier im Forum schon durchgelesen, aber noch nicht die Antwort für folgenden Fall gefunden:
1-Jähriges Kind lebt bei der Mutter und geht ganztags in die Kita. Die Mutter ist Vollzeit berufstätigt (weil der Vater nicht bereit ist, Betreuungsunterhalt zu leisten, Kindesunterhalt zahlt er, prinzipiell wäre er aber auch zur Zahlung von Betreuungsunterhalt noch leistungsfähig).
Steht der Mutter bei einer Ganztagskinderbetreuung in der Kita und Vollzeitbeschäftigung noch Betreuungsunterhalt zu?
Wird ihr Einkommen voll angerechnet?
Muss der Vater im Verhältnis seines Einkommes die Kita-Gebühren mit tragen?
Danke,
Giraffe.