Selbstbehalt, wenn kein Mangelfall vorliegt

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    • Selbstbehalt, wenn kein Mangelfall vorliegt

      Hallo zusammen,

      im Mangelfall beträgt der Selbstbehalt bei der Ermittlung des Kindesunterhaltes für den Unterhaltspflichtigen aktuell 1.080 Euro.
      Wie hoch ist aber der Selbstbehalt in der nächsten Einkommensstufe von 1.501 - 1.900 €... ?(

      für den Kindesunterhalt? 1.180 € ???
      bei Betreuungsunterhat? 1.300 € ???
      bei Mehr- und Sonderbedarf? 1.200 € ???

      Gruß
      Giraffe
    • Hallo,

      bei den Einkommensstufen der Düsseldorfer Tabelle ist als letztes der Bedarfskontrollbetrag aufgeführt. Das ist der Betrag, der dem Unterhaltspflichtigen bleiben muss.

      Mehr- und Sonderbedarf geht meines Wissens vor Betreuungsunterhalt.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo Giraffe,

      der Selbstbehalt ist das, was dem U-Verpflichteten auf jeden Fall verbleiben muss; er markiert damit die Grenze der sog. Leistungsfähigkeit.

      Der SB als solcher ist damit nicht "variabel" und für alle Einkommen gleich.

      Du meinst vermutlich den Bedarfskontrollbetrag in der DDT, der eine ausgewogene Verteilung des Geldes sicherstellen soll. Wird dieser Betrag durch den errechneten U-Betrag unterschritten, was bei mehreren Berechtigten ja gut sein kann, dann kann man die Berechtigten in der DDT tiefer einstufen. Der Mindestunterhalt muss aber gesichert sein.

      Gruß, HT