Verjährung Sonderbedarf Säuglingserstausstattung

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    • Verjährung Sonderbedarf Säuglingserstausstattung

      Hallo zusammen,

      wird Sonderbedarf nicht innerhalb eines Jahres nach seiner Entstehung geltend gemacht, verjährt er.

      Aber angenommen: Ich teile dem Vater noch vor dem 1. Geburtstag des Babys mit, dass er sich an der Säuglingserstaussattung beteiligen soll in einer Höhe von pauschal 1000 Euro. Nachweise sind vorhanden. Der Vater ist leistungsfähig, zahlt aber nicht, es ist nachweisbar, dass er das Aufforderungsschreiben erhalten hat. Wann verjährt der Anspruch auf diesen Sonderbedarf nun? :?:
      Gegenüber dem Kindsvater wurde er ja bereits geltend gemacht.

      Liebe Grüße
      Giraffe