Auf angelaufene Unterhaltsschulden verzichten?

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    • Auf angelaufene Unterhaltsschulden verzichten?

      Hallo,

      vielleicht hat ja jemand Ahnung.
      Beim Jugendamt war man zumindest mit der Antwort überfragt ...

      Mein Ex hat mir gestern das Angebot gemacht, dass er seine Tochter zur Adoption frei geben würde, wenn ich auf die aufgelaufenen Schulden (Titel) verzichten würde.
      Nun ist meine Frage: wäre das legal? Es sind eben nur Schulden auf dem Papier, da er noch nie gezahlt hat.

      Vielen Dank.!
    • Hallo MamabrauchtRat,

      meiner Meinung nach gilt das nur für zukünftigen Unterhalt nach Adoption durch einen anderen Mann, nicht für vergangenen.
      Ist er denn prinzipiell leistungsfähig? Falls ja, macht er sich strafbar, wenn er gar keinen Unterhalt zahlt.
      Sein Angebot ist an sich sicherlich nicht strafbar und du musst wegen einer Adoption nicht auf den vergangenen Unterhalt dieses Vaters verzichten, kannst du aber. Denk aber daran, dass deine Tochter diesen Anspruch hat und nicht du.
      Ist es dir wichtiger, dass ein anderer deine Tochter adoptieren darf, als dass du den aufgelaufenen Unterhalt erhälst?

      Fraglich wäre für mich, ob er allein durch seine Freigabe zur Adoption seine Unterhaltspflicht verliert. Das kann ich mir nicht vorstellen, denn sonst könnte ja jeder ein Kind einfach abstoßen, um keinen Unterhalt mehr zahlen zu müssen.
    • Hallo MamabrauchtRat !

      Ich hab mal etwas im Netz geschnuppert weil das etwas komplizierter ist:

      Zunäschst das Familienrecht (Adoption): Sämtlichr rechtliche Verbindungen trennen sich d.h.

      - Unterhalt Kind gegen Eltern bzw. Unterhaltspflichtigen
      - Unterhalt Eltern gegen Kind (Elternunterhalt)
      - Umgangsrecht
      - Erbberechtigung

      Rechtlich und wirtschaftlich stellt sich die Frage ob er damit einem rechtlichen Titel zuwiderlaufen will und welche
      Konsequenzen ein solcher Unterhaltstitel und weitere Forderungen gegen ihn hatt.

      Einige mögliche Beispiele:

      - Privatinsolvenz durch UHP aber durch Wohlverhaltensphase gezwungen weiteren Unerhalt regelmäßig zu bezahlen
      aber auch Einspruch gegen vorherige Forderungen möglich. Sollte er während der Wohlverhaltensphase
      weitere Schulden/Forderungen machen fällt er raus aus dem Insolvenzverfahren.
      - Zwangsvollstreckung und damit auch Schufaeintrag
      - Verlust von Vermögensteilen
      - Unterhaltsvorschuss durch Jugendamt (Ämter greifen gegenüber UHP hart durch) und können bis zu Alg II (Hartz IV) pfänden.

      Ich glaube deine Lage ist recht gut gegenüber deinem Mann Zahlungen im gegenseitigem Einvernehmen zu fordern.

      Ansonsten bitte einen Anwalt aufsuchen der die Sache rechtssicher erklären kann.

      Grüße

      FS
    • Schon mal lieben Dank für Eure Antworten.

      @ Edy: Genau - ich habe einen Titel.

      @ Informationen: Erzeuger (besser Kindesvater) und ich waren nicht verheiratet. Er hat KEIN Sorgerecht.
      Ich habe wieder geheiratet. Daher kein Anspruch auf Unterhaltsvorschuss und dann mit Hilfe der Beistandschaft vom Jugendamt den Titel erwirkt.

      Es gab viele unschöne Vorfälle ... zuletzt wurde sich sogar gegen einen betreuten Umgang von Seitens der Erziehungsberatung und des Jugendamtes ausgesprochen.
      Dann eine einstweilige Verfügung ...
      Seit 1 3/4 kein Kontakt vom Kindsvater zum Kind.
      Jetzt wollte er ein Gespräch mit dem Jugendamt und mir und hat dort gesagt er würde das Kind zur Adoption freigeben, wenn ich auf die Schulden, die im Titel aufgelaufen sind, verzichte.
      Wir möchten auch gerne eine Adoption - wären ggf. den Schritt über das Gericht gegangen bzw. würden den Schritt noch wählen.

      Ich wollte nur erst mal wissen, ob das überhaupt möglich wäre. Da ich denke, dass das Geld aus dem Titel zwar so gesehen mir zusteht für laufende Kosten, aber rein rechtlich steht es ja dem Kind zu, solange es nicht monatlich bar kommt.