Selbstbehalt bei Wohnen mit weiteren Kindern

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    • Selbstbehalt bei Wohnen mit weiteren Kindern

      Hallo zusammen,

      wie wäre es denn in dem Fall, die Mutter wohnt mit 2 Minderjähirgen Kindern in einer 70 qm Wohnung, die 600 Euro warm kostet. In eine kleine, günstigere Wohnung zu ziehen, ist nicht möglich aufgrund mangelnder Angebote.

      Das 3. Kind, 17 Jahre ist wegen Abitur näher an die Schule rangezogen und wohnt allein in einer anderen Wohnung.

      Vater wohnt wiederum allein in seinem Haus.

      Es geht um den Unterhalt für das 17-jähirge Kind.

      Ist in dem Fall der Selbstbehalt der Mutter heraufzusetzen, da sie ja keine Single-Wohnung bewohnen kann mit 2 weiteren Kindern und die Warm-Wohnkosten daher zwangsläuftig höher sind als 380 Euro?

      Gehen wir davon aus, dass kein Mangelfall vorliegt.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Giraffe ()

    • Hallo,

      die KM wohnt mit miinderjährigen Kindern zusammen. Bekommt sie Unterhalt für diese zwei?

      In dem Unterhaltsanteil für die Kinder ist ein Teil für Wohnen.

      Für das 17jährige Kind sind beide Elternteile barunterhaltspflichtig.
      D. h. es wird von jedem das Einkommen bereinigt (zus. Altersvorsorge und berufsbedingte Aufwendungen) und je nach OLG werden die anderen Kinder vorher abgezogen. Und dann wird das Einkommen zusammengerechnet und geschaut wie hoch der Anteil jedes Elternteiles ist. Hier ist aber zu beachten, dass niemand mehr zahlen müsste als er allein zahlen müsste.
      Und vermutlich müsste auch das ganze Kindergeld in Abzug gebracht werden.
      Wenn die Eltern nicht so viel Unterhalt zahlen können, dass die kosten gedeckt werden muss das Kind Wohngeld/Hartz 4 beantragen.

      Was ist mit Schüler-Bafög? Ist das beantragt worden?


      Ab 18 ist das Kind nicht mehr priviligiert und gerät in den 4. Rang, also hinter die minderjährigen Geschwister. Und der selbstbehalt erhöht sich auf 1.300 €. Auch wenn es noch zur Schule geht.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo Sophie,

      die Mutter erhält den Mindestunterhalt.

      Danke für deine zahlreichen Tipps, Antrag auf Bafög ist gestellt, aber noch kein Bescheid erstellt.

      Mir geht es erstmal nicht darum, dass die Kosten des 17-jährigen gedeckt sind, sondern nur darum, ob der Selbstbehalt der Mutter erhöht werden könnte bzw. unter welchen Umständen überhaupt der Selbstbehalt erhöht werden könnte.

      Gruß
      Giraffe
    • Hallo Giraffe,

      der SB kann erhöht werden, wenn die Wohnkosten nachweislich nicht gesenkt werden können. Wie aber schon geschrieben wurde, geht es dabei um den Anteil für dich allein, da die Wohnkosten für die Kinder im Unterhalt mit inbegriffen sind.
      Eventuell liegen auch unvermeidliche Mehrbedarfspositionen vor, z.B. gesundheitlich bedingte?

      Gruß, HT
    • Was ich herausgefunden habe:

      Die Wohnkosten des Kindes betragen in der Regel die Hälfte des Wohnbedarfs eines Erwachsenen.
      Grundsätzlich können die Wohnkosten im Verhältnis der Anzahl der Bewohner verteilt werden. 2:1:1 = 1 Erwachsener + 2 Kinder.
      Die Wohnkosten können aber auch mit 20 % des Tabellensatzes angesetzt werden.

      LG
      Giraffe