Unterhalt für zweites Masterstudium

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    • Unterhalt für zweites Masterstudium

      Hallo zusammen,

      Ich bin neu hier und hoffe, dass mir noch zu helfen ist =O
      Ich bin seit 2007 getrennt und seit 2013 (endlich) geschieden. Im August 2008 haben wir einen Vergleich geschlossen bezüglich Kindesunterhalt. Tituliert und ohne Begrenzung bis Volljährigkeit. Seitdem bezahle ich für meine beiden Söhne jeweils 307 EUR Unterhalt plus Krankenversicherung. Beide wollten seit der Trennung keinen Kontakt mit mir. Der Ältere hat 2011 Abitur gemacht und sofort angefangen zu studieren. Im Februar 2015 hat er den Bachelor-Abschluss gemacht. Ich erfahre solche Dinge immer nur zufällig über Bekannte. Nach dem Bachelor habe ich ihn angeschrieben und gefragt, was weiter passiert. Okay, Masterstudium, soweit in Ordnung und weiter unterhaltsberechtigt. Dann habe ich erfahren, dass er für einige Monate in Australien Work and Travel macht. Er war von Mai 2015 bis Dezember 2015 dort, hat demnach zwei Semester verpasst. Sein Anwalt hat immer weiter behauptet, er gehe fleißig seinem Studium nach. Als ich auf Anraten meines Anwalts die Zahlung eingestellt habe (was ein falscher Rat war wg. Titulierung), gab es plötzlich ein Attest, in dem ihm ein Klimawechsel, z. B. nach Australien empfohlen wurde. Aufgrund von Asthma ?(
      Nachdem er im Dezember zurück war, habe ich ab Januar die Zahlung wieder aufgenommen. Angeforderte Leistungsnachweise habe ich bis heute nicht erhalten. Sein Anwalt wollte dann den fehlenden Unterhalt vollstrecken, dem bin ich mit einer Vollstreckungsgegenklage zuvorgekommen.

      Im Oktober 2016 schlossen wir einen Vergleich und ich habe ihm drei Monate nachgezahlt. Anwalt und Gericht haben mich nochmal den gleichen Betrag gekostet, also nix gewonnen :(
      Mein Sohn war bei Gericht nicht anwesend, er wolle sein Studium nicht vernachlässigen X(
      Sein Anwalt erzählte beiläufig, dass er jetzt in Erfurt studiere...Vorher war er in Kamp-Lintfort an der FU. Nachdem ich nach Wochen die Immatrikulationsbescheinigung bekam, steht da: 1. Semester von vier. Vorher war er im dritten Semester von drei.

      Langer Rede kurzer Sinn: Hat er den ersten Master abgebrochen, beendet oder gar nicht erst begonnen, sondern sich nur eingeschrieben???
      Ich bin der Meinung, dass er in allen drei Fällen nicht mehr unterhaltsberechtigt ist. Leider haben Richter immer ein völlig anderes Rechtsempfinden als ich.

      Hinzu kommt, dass er im Oktober 25 geworden ist und ich dadurch jetzt dreimal so hohe Krankenversicherung für ihn bezahle.

      Das hätte mit zielstrebigem Studium vermieden werden können. Muss ich jetzt wirklich noch zwei Jahre zahlen?

      Der Jüngere studiert angeblich seit Oktober 2015. Ihn habe ich jetzt per Einschreiben aufgefordert, unverzüglich Leistungsnachweise vorzulegen.

      Warte gespannt auf Reaktion...Wahrscheinlich bekomme ich dann wieder Post von Anwalt :D
      Ich bezahle übrigens auch noch 600 Euro monatlich nachehelichen Unterhalt an die Mutter, lebenslänglich. Und ans Jobcenter aufgelaufenen Unterhalt von 15.000 Euro.

      Sorry, dass die Geschichte so lang ist... dabei ist das schon die Kurzform :/
    • Hallo Rumpelstilzchen,


      laut meiner RA ist der Sohn gefordert, seiner Informationspflicht nachzukommen bzw. du hast, umgekehrt, das Recht, Leistungsnachweise einzufordern. Er muss dir belegen, dass er bisher zielstrebig studiert hat. Tut er das trotz nachweisbarer Aufforderung nicht, ist es denkbar, dass er wegen Verletzung der Mitwirkungspflicht seinen Anspruch ganz oder tw. einbüßt ("verwirkt").

      Sollte es zu Verzögerungen kommen, sind diese nur dann hinzunehmen, wenn es sachliche Gründe dafür gibt, z.B.eine nachgewiesene, erhebliche Erkrankung.
      Ob das Asthma hierzu zu zählen ist, bezweifle ich, da er ja offenbar in der Lage war, dort zu arbeiten, sich also selbst zu unterhalten. Zusätzlich zur Erfordernis der (Erst-)Ausbildung kommt als Anspruchsgrundlage ja die Bedürftigkeit, die in meinen Augen nicht gegeben war. Insofern hat er dich in meinen Augen durch sein Verhalten in erheblichem Maße finanziell geschädigt, da er dich nicht informiert und unberechtigt Unterhalt erhalten hat, was ein weiterer Verwirkungsgrund sein könnte.
      Auch weiß ich nicht, ob ein "einfaches" Attest vor Gericht Bestand hätte, zumal man nicht zwingend nach Australien fliegen muss, um Asthma zu behandeln...

      Ich verstehe deshalb deinen Anwalt nicht. Hier hätte ich den Sohn viel stärker in die Nachweispflicht genommen. Vielleicht solltest du dir einen neuen Anwalt suchen?

      Ein Studienfachwechsel in den ersten ein, zwei Semestern ist i.d.R. nicht unterhaltsschädlich, danach kommt es stark auf die Begründung an.
      Ich würde ihn deshalb umgehend (und nachweislich) auffordern, den Studienfachwechsel, den es wohl geben muss (?), zu begründen, damit entschieden werden kann, ob er überhaupt noch u-berechtigt ist.


      Gruß, HT
    • Erstmal vielen Dank für eure Antworten :)

      @Hochtief
      Ein Studienfachwechsel in den ersten Semestern, das beziehe ich auf den Studienbeginn, aber doch nicht drittes Semester im Master, oder?
      Er hat ja schon 8 Semester Bachelor studiert und sehr erfolgreich abgeschlossen. Er hat auch nicht wirklich die Fachrichtung gewechselt, der Hauptgrund war wohl der Wechsel von der FH zur Uni wegen angeblich besserer Chancen.
      Jaaa, mein Anwalt... der war wirklich schlecht für mich, schon beim OLG wegen Exfrau. Ich hoffe auch, hier einen besseren zu finden, der wirklich für mich arbeitet statt alles laufen zu lassen
    • Hallo Edy,

      Ich hab das wohl auf die Schnelle nicht ganz korrekt gemacht. Das ist ja immer auf zwei Jahre zuvor bezogen. Mir fehlen natürlich auch etliche Angaben bezüglich der Kinder (Einkommen und Vermögen) und der Mutter.
      Ja, ich habe meine Angaben für die Bafög Anträge nach bestem Wissen und Gewissen gemacht. Wenn ich aber Unterlagen für meine Steuererklärung benötige, werden Auskünfte verweigert.
    • Hallo Rumpelstilzchen,

      Lass dir den Bescheid vorlegen ( evtl. muss eine Zweitschrift angefordert werden)

      berichte wie es weiter geht.


      Rumpelstilzchen schrieb:

      Mir fehlen natürlich auch etliche Angaben bezüglich der Kinder (Einkommen und Vermögen) und der Mutter.


      Du schriebst von einem Vergleich? wer mit wem?

      Wurde dort festgelegt dass du alleine den Unterhalt, möglicherweise auch über die Volljährigkeit hinaus zahlst?




      lg
      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
    • Hallo Rumpelstilzchen,

      nein, so spät wäre ein Wechsel nicht mehr einfach so hinzunehmen; deshalb würde ich mir das sehr genau begründen lassen, denn er ist gehalten, zügig zu studieren und die Kosten für dich so gering wie möglich zu halten (Prinzip der gegenseitigen Rücksichtnahme im Unterhaltsrecht).
      Es müsste da schon sehr triftige Gründe für einen Uni-Wechsel geben.

      Da auch die Kindsmutter barunterhaltspflichtig ist, kannst du deinen aktuellen U-Anteil ohne die genaue Kenntnis ihrer Einkünfte gar nicht ermitteln.

      Da solltest du vielleicht einfach mal auf die Auskunftspflicht hinweisen.

      Und unbedingt auf die Zusendung des Bescheids bestehen!

      LG, HT
    • Hallo Rumpelstilzchen,

      da ist wohl Einiges schief gelaufen. Ich meine, du solltest dich auf die Dinge konzentrieren, die jetzt noch machbar sind. Hinweise zu dem krankheitsbedingten Aufenthalt in Australien (ich dachte immer, da sei die Nordsee gut oder die Berge) helfen dir nicht mehr weiter. Das ist Schnee von gestern. Mit dem Vergleich Ende 2016 ist das Thema doch durch. Richter lieben Vergleiche (machen wenig Arbeit), Anwälte auch (gibt mehr Honorar).

      Für dich stellt sich nun die Frage, ob wegen des Studienwechsels überhaupt noch Unterhalt zu zahlen ist und ob BAFÖG möglich ist. Zu der 1. Frage gibt es sicher viele verschiedene Meinungen/Urteile.... Beim BAFÖG solltest du sauber vorgehen: Zur Antragstellung auffordern, Nachweise vorlegen lassen. Punkt.

      Falls du noch unterhaltspflichtig bleibst, wäre dann noch dein Anteil zu berechnen. Ich nehme an, der Sohn (um den es hier ja vorrangig geht) lebt nicht mehr im Haushalt der Mutter. Dann ist sein Bedarf 735 Euro + Krankenversicherung + Studiengegbühren (die es kaum noch gibt).

      Du schreibst weiter oben von den erhöhten KV-Beiträgen. Der 25. Geburtstag ist immer sehr teuer für unterhaltspflichtige Eltern (ich weiß, wovon ich rede). Nicht nur KV-Beiträge werden fällig, es fällt auch das Kindergeld weg. Wieso hast du bisher KV zahlen müssen? Bist du privat versichert, vielleicht Beamter? Ansonsten sind Studenten bis zum 25. Lebensjahr kostenfrei in der Familienversicherung.Danach sind sie dann selbst versichert mit einem ermäßigten Satz von ca. 85 Euro. Das ist bei allen Krankenkassen gleich - leider nicht bei den privaten. Ist er in einer privaten KV, kommt er da auch - bis zum Ende des Studiums - nicht raus.

      Den KV-Beitrag musst du zum Bedarf von 735 Euro dazu rechnen. Erst dann wird gequotelt. Und dann muss natürlich deine Zahlung an die KV von deinem zu zahlenden Anteil abgezogen werden.

      Viel Glück!

      Gruß
      Susanne
    • Hallo zusammen,

      ja, ich bin Polizeibeamter und habe immer für die Kinder jeweils ca. 40 Euro KV zahlen müssen. Mit dem Erreichen des 25. Lebensjahres entfällt auch die Beihilfeberechtigung, so dass mich der Beitrag für den Älteren jetzt ca. 120 Euro kostet.
      Ich will mich auch nicht grundsätzlich vor Kindesunterhalt "drücken", aber wenn so gar kein Entgegenkommen zu sehen ist und alles immer nur über Lügen und Betrügen läuft, dann habe selbst ich irgendwann die Nase voll.
      Wenn mein Sohn mich vor zwei Jahren angerufen hätte und mir erklärt hätte, es wäre eine tolle Chance, jetzt nach Australien zu gehen, hätte ich mich gefreut und das sogar unterstützt.
      Aber versuchen, es zu verschleiern, sich immatrikulieren und dann ein lächerliches Attest vorlegen (sogar die Richterin hat darüber geschmunzelt...aber nichts dagegen gesagt), das geht halt nicht.

      Ok...Bafög wurde ja angeblich beantragt, ich werde nochmals die Bescheide einfordern.
      Ich habe auch den Bafög-Rechner nochmal "richtig" befragt, demnach stünden dem Älteren 251 Euro zu.
      Wenn ich allerdings ohne Anwalt irgendwelche Unterlagen anfordere, kommt regelmäßig keine Reaktion.

      Zum Vergleich von 2008:
      Zwischen mir und meiner damaligen Ehefrau wurde der Vergleich geschlossen bezüglich Trennungsunterhalt und Kindesunterhalt (damals waren die Kinder 15 und 12 Jahre alt. Dort steht:

      "Der Beklagte verpflichtet sich zur Zahlung eines Kindesunterhaltes für die beiden Kinder zu Händen der Klägerin ab Oktober 2008 in Höhe von jeweils 307 Euro."

      Kein Wort davon, was ab Volljährigkeit passiert. Ich habe auch damals keinen Abänderungsantrag gestellt, weil die beiden mit 18 noch zur Schule gingen und ich mit dem Rosenkrieg voll ausgelastet war.

      Der Kindesunterhalt ging auch bis vor drei Monaten noch an die Mutter, dann wurden mir sehr formlos die Bankdaten der Kinder übermittelt und seitdem zahle ich an die beiden direkt.

      Ich werde berichten, ob eine Reaktion erfolgt, vielen Dank für eure Hilfe schonmal :)
    • Hallo Rumpelstilzchen,

      Rumpelstilzchen schrieb:

      Wenn ich allerdings ohne Anwalt irgendwelche Unterlagen anfordere, kommt regelmäßig keine Reaktion.
      Fordere deinen Sohn auf und setze ihm eine angemessene Frist die Nachweise zu erbringen, und lass das Schreiben durch einen Gerichtsvollziher zustellen (gar nicht teuer).

      Damit kannst du sicher belegen dass du ihn "in Verzug" gesetzt hast, entstehende weitere Kosten darf er dann übernehmen.

      lg
      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........