Hallo zusammen,
Ich bin neu hier und hoffe, dass mir noch zu helfen ist
Ich bin seit 2007 getrennt und seit 2013 (endlich) geschieden. Im August 2008 haben wir einen Vergleich geschlossen bezüglich Kindesunterhalt. Tituliert und ohne Begrenzung bis Volljährigkeit. Seitdem bezahle ich für meine beiden Söhne jeweils 307 EUR Unterhalt plus Krankenversicherung. Beide wollten seit der Trennung keinen Kontakt mit mir. Der Ältere hat 2011 Abitur gemacht und sofort angefangen zu studieren. Im Februar 2015 hat er den Bachelor-Abschluss gemacht. Ich erfahre solche Dinge immer nur zufällig über Bekannte. Nach dem Bachelor habe ich ihn angeschrieben und gefragt, was weiter passiert. Okay, Masterstudium, soweit in Ordnung und weiter unterhaltsberechtigt. Dann habe ich erfahren, dass er für einige Monate in Australien Work and Travel macht. Er war von Mai 2015 bis Dezember 2015 dort, hat demnach zwei Semester verpasst. Sein Anwalt hat immer weiter behauptet, er gehe fleißig seinem Studium nach. Als ich auf Anraten meines Anwalts die Zahlung eingestellt habe (was ein falscher Rat war wg. Titulierung), gab es plötzlich ein Attest, in dem ihm ein Klimawechsel, z. B. nach Australien empfohlen wurde. Aufgrund von Asthma
Nachdem er im Dezember zurück war, habe ich ab Januar die Zahlung wieder aufgenommen. Angeforderte Leistungsnachweise habe ich bis heute nicht erhalten. Sein Anwalt wollte dann den fehlenden Unterhalt vollstrecken, dem bin ich mit einer Vollstreckungsgegenklage zuvorgekommen.
Im Oktober 2016 schlossen wir einen Vergleich und ich habe ihm drei Monate nachgezahlt. Anwalt und Gericht haben mich nochmal den gleichen Betrag gekostet, also nix gewonnen
Mein Sohn war bei Gericht nicht anwesend, er wolle sein Studium nicht vernachlässigen
Sein Anwalt erzählte beiläufig, dass er jetzt in Erfurt studiere...Vorher war er in Kamp-Lintfort an der FU. Nachdem ich nach Wochen die Immatrikulationsbescheinigung bekam, steht da: 1. Semester von vier. Vorher war er im dritten Semester von drei.
Langer Rede kurzer Sinn: Hat er den ersten Master abgebrochen, beendet oder gar nicht erst begonnen, sondern sich nur eingeschrieben???
Ich bin der Meinung, dass er in allen drei Fällen nicht mehr unterhaltsberechtigt ist. Leider haben Richter immer ein völlig anderes Rechtsempfinden als ich.
Hinzu kommt, dass er im Oktober 25 geworden ist und ich dadurch jetzt dreimal so hohe Krankenversicherung für ihn bezahle.
Das hätte mit zielstrebigem Studium vermieden werden können. Muss ich jetzt wirklich noch zwei Jahre zahlen?
Der Jüngere studiert angeblich seit Oktober 2015. Ihn habe ich jetzt per Einschreiben aufgefordert, unverzüglich Leistungsnachweise vorzulegen.
Warte gespannt auf Reaktion...Wahrscheinlich bekomme ich dann wieder Post von Anwalt
Ich bezahle übrigens auch noch 600 Euro monatlich nachehelichen Unterhalt an die Mutter, lebenslänglich. Und ans Jobcenter aufgelaufenen Unterhalt von 15.000 Euro.
Sorry, dass die Geschichte so lang ist... dabei ist das schon die Kurzform
Ich bin neu hier und hoffe, dass mir noch zu helfen ist
Ich bin seit 2007 getrennt und seit 2013 (endlich) geschieden. Im August 2008 haben wir einen Vergleich geschlossen bezüglich Kindesunterhalt. Tituliert und ohne Begrenzung bis Volljährigkeit. Seitdem bezahle ich für meine beiden Söhne jeweils 307 EUR Unterhalt plus Krankenversicherung. Beide wollten seit der Trennung keinen Kontakt mit mir. Der Ältere hat 2011 Abitur gemacht und sofort angefangen zu studieren. Im Februar 2015 hat er den Bachelor-Abschluss gemacht. Ich erfahre solche Dinge immer nur zufällig über Bekannte. Nach dem Bachelor habe ich ihn angeschrieben und gefragt, was weiter passiert. Okay, Masterstudium, soweit in Ordnung und weiter unterhaltsberechtigt. Dann habe ich erfahren, dass er für einige Monate in Australien Work and Travel macht. Er war von Mai 2015 bis Dezember 2015 dort, hat demnach zwei Semester verpasst. Sein Anwalt hat immer weiter behauptet, er gehe fleißig seinem Studium nach. Als ich auf Anraten meines Anwalts die Zahlung eingestellt habe (was ein falscher Rat war wg. Titulierung), gab es plötzlich ein Attest, in dem ihm ein Klimawechsel, z. B. nach Australien empfohlen wurde. Aufgrund von Asthma
Nachdem er im Dezember zurück war, habe ich ab Januar die Zahlung wieder aufgenommen. Angeforderte Leistungsnachweise habe ich bis heute nicht erhalten. Sein Anwalt wollte dann den fehlenden Unterhalt vollstrecken, dem bin ich mit einer Vollstreckungsgegenklage zuvorgekommen.
Im Oktober 2016 schlossen wir einen Vergleich und ich habe ihm drei Monate nachgezahlt. Anwalt und Gericht haben mich nochmal den gleichen Betrag gekostet, also nix gewonnen
Mein Sohn war bei Gericht nicht anwesend, er wolle sein Studium nicht vernachlässigen
Sein Anwalt erzählte beiläufig, dass er jetzt in Erfurt studiere...Vorher war er in Kamp-Lintfort an der FU. Nachdem ich nach Wochen die Immatrikulationsbescheinigung bekam, steht da: 1. Semester von vier. Vorher war er im dritten Semester von drei.
Langer Rede kurzer Sinn: Hat er den ersten Master abgebrochen, beendet oder gar nicht erst begonnen, sondern sich nur eingeschrieben???
Ich bin der Meinung, dass er in allen drei Fällen nicht mehr unterhaltsberechtigt ist. Leider haben Richter immer ein völlig anderes Rechtsempfinden als ich.
Hinzu kommt, dass er im Oktober 25 geworden ist und ich dadurch jetzt dreimal so hohe Krankenversicherung für ihn bezahle.
Das hätte mit zielstrebigem Studium vermieden werden können. Muss ich jetzt wirklich noch zwei Jahre zahlen?
Der Jüngere studiert angeblich seit Oktober 2015. Ihn habe ich jetzt per Einschreiben aufgefordert, unverzüglich Leistungsnachweise vorzulegen.
Warte gespannt auf Reaktion...Wahrscheinlich bekomme ich dann wieder Post von Anwalt
Ich bezahle übrigens auch noch 600 Euro monatlich nachehelichen Unterhalt an die Mutter, lebenslänglich. Und ans Jobcenter aufgelaufenen Unterhalt von 15.000 Euro.
Sorry, dass die Geschichte so lang ist... dabei ist das schon die Kurzform