Hallo zusammen,
können Kreditzinsen UND Tilgungsleistungen vom unterhaltsrelevanten Netto-Gehalt abgezogen werden, wenn die Eltern des Kindes, für das der Unterhalt berechnet wird, nicht verheiratet sind und das Wohneigentum allein dem Barunterhaltspflichten gehört, der auch allein die Finanzierung bedient?
In den Leitlinien der Oberlandesgerichte ist immer von Eheleuten die Rede.
Ich gehe in dem Fall davon aus, dass die Abzüge für Altersvorsorge schon durch 20% Einzahlungen vom Bruttogehalt in die gesetzliche Krankenkasse und durch 4% aufgrund von Gehaltsumwandlungen ausgeschöpft ist.
können Kreditzinsen UND Tilgungsleistungen vom unterhaltsrelevanten Netto-Gehalt abgezogen werden, wenn die Eltern des Kindes, für das der Unterhalt berechnet wird, nicht verheiratet sind und das Wohneigentum allein dem Barunterhaltspflichten gehört, der auch allein die Finanzierung bedient?
In den Leitlinien der Oberlandesgerichte ist immer von Eheleuten die Rede.
Ich gehe in dem Fall davon aus, dass die Abzüge für Altersvorsorge schon durch 20% Einzahlungen vom Bruttogehalt in die gesetzliche Krankenkasse und durch 4% aufgrund von Gehaltsumwandlungen ausgeschöpft ist.