Hallo zusammen,
ich wüsste gerne, ob man 5% für berufsbedingte Aufwendungen vom Nettogehalt bei der Unterhaltsberechnung abziehen kann, wenn man keinerlei berufsbedingte Aufwendungen hat außer 5 km Fahrweg für den Hinweg (also insgesamt 10 km). Die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel ist nicht möglich.
Bei 5% vom Bruttolohn könnten 200 Euro monatlich in Abzug gebracht werden,
bei der km-Pauschale nur 55 Euro.
Kann man dazu verpflichtet werden, diese Strecke zu laufen oder mit dem Fahrrad zu fahren?
Die Frage bezieht sich nicht auf einen Mangelfall.
ich wüsste gerne, ob man 5% für berufsbedingte Aufwendungen vom Nettogehalt bei der Unterhaltsberechnung abziehen kann, wenn man keinerlei berufsbedingte Aufwendungen hat außer 5 km Fahrweg für den Hinweg (also insgesamt 10 km). Die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel ist nicht möglich.
Bei 5% vom Bruttolohn könnten 200 Euro monatlich in Abzug gebracht werden,
bei der km-Pauschale nur 55 Euro.
Kann man dazu verpflichtet werden, diese Strecke zu laufen oder mit dem Fahrrad zu fahren?
Die Frage bezieht sich nicht auf einen Mangelfall.