Berufsbedingte Aufwendungen bei kurzem Arbeitsweg

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    • Hallo,

      das mit den 150 € steht, glaube ich, in der DDT, nicht aber z.B. in den SüdL, die hier keine Begrenzung kennt. Es lohnt sich daher, in den Leitlinien des zuständigen OLG nachzulesen, was "üblich" ist.



      Sturkopp,

      deine letzte Aussage verstehe ich nicht. Natürlich hat das JA einen Interpretationsspielraum. Wenn da steht "in der Regel", dann kann es Abweichungen geben; und wenn es keine "Anhaltspunkte" gibt, kann man sich auf eben jene schwammigen Formulierungen berufen.
      Ich habe SB erlebt, die wirklich alles zu meinen Ungunsten ausgelegt haben, und solche, die da maßvoll und kompromissbereit waren. Das JA ist nun mal "parteiisch".

      Gruß, HT
    • Hallo Hochtief und Sturkopp,

      in den Leitlinien steht wortwörtlich:

      1. Pauschale/Konkrete Aufwendungen
      Berufsbedingte Aufwendungen sind im Rahmen des Angemessenen vom Arbeitseinkommen abzuziehen. Sie können in der Regel mit einem Anteil von 5 % des Nettoeinkommens angesetzt werden, wenn hinreichende Anhaltspunkte für eine Schätzung bestehen.

      "Im Rahmen des Angemessenen" ist für mich nicht, wenn man 200 Euro statt 55 Euro abzieht.
      "Sie können mit 5%", müssen aber nicht?
      "hinreichende Anhaltspunkte für eine Schätzung", bei 10 km Fahrweg gibt es für mich keine Anhaltspunkte für eine Schätzung.

      In der DDT habe ich nachgelesen, steht sogar drin min. 50 Euro., max. 150 Euro. Dazu muss ich sagen, dass in dem hier beschrieben Fall der Unterhaltspflichtige zunächst nur 200 m von seiner Arbeitsstätte entfernt gewohnt hat und zu dem Zeitpunkt ja eigentlich dann nicht mal auf 50 Euro Fahrtkosten gekommen wäre.

      Und ja, erfahrungsgemäß rechnet das Jugendamt erstmal zu Gunsten des Unterhaltsberechtigten, der Unterhaltspflichte kann ja dagegen vorgehen.
      Ich habe aber auch schon erlebt, wenn der Unterhaltspflichtige keine Angaben zum Wohneigentum macht, dann wurden ihm automatich 380 Euro als Wohnvorteil angerechnet, obwohl das Eigenheim bei Vermietung viel mehr als 380 Euro einbrächte.

      Gruß
      Giraffe
    • Hallo Giraffe,

      es steht dir doch frei dagegen zu klagen. Ich würde mir aber von keine JA Sachbearbeiter in irgendeiner Form meine Rechte beschneiden lassen. Er darf die nötigen Unterlagen zur Unterhaltsberechnung anfordern, er darf den Unterhalt anhand der für den Bereich gültigen Leitlinien und der DD´er Tabelle berechnen.
      Wenn es euch nicht passt müsst ihr vor Gericht eine andere Entscheidung beantragen.

      Und nochmal, die Pauschale umfasst mehr kosten als nur die reinen Fahrtkosten. Gewekschaft, Kleidung, Weiterbildung usw. wollen da auch berücksichtigt werden.


      Giraffe schrieb:

      "Sie können mit 5%", müssen aber nicht? Stimmt, sie können auch höher, bei entsprechendn Nachweis, bewertet werden. Die 5% werden halt als angemessen bewertet.




      Und ja, erfahrungsgemäß rechnet das Jugendamt erstmal zu Gunsten des Unterhaltsberechtigten, der Unterhaltspflichte kann ja dagegen vorgehen.
      Ich habe aber auch schon erlebt, wenn der Unterhaltspflichtige keine Angaben zum Wohneigentum macht, dann wurden ihm automatich 380 Euro als Wohnvorteil angerechnet, obwohl das Eigenheim bei Vermietung viel mehr als 380 Euro einbrächte.

      Auch hier gilt: nicht nur die evtl. Einnahmen sehen, auch die Kosten gegenrechnen.

      Und wenn das JA da schon nicht gerichtlich gegen vorgegangen ist wird es da schon eine Begründung für geben.
      Wenn Liebe durch den Magen geht, ist doch jede Beziehung sch...se ^^
      Gruss
      sturkopp
    • Hallo Giraffe,

      ich würde mich an deiner Stelle zunächst auf den in den Leitlinien formulierten "Regelfall" berufen, und das sind pauschal 5 % vom Netto ohne Nachweispflicht.

      Wenn der SB des JA aber der Ansicht ist, dass dies nicht "im Rahmen des Angemessenen" ist und er keine "Anhaltspunkte" sieht, was ja wohl hier nicht ganz von der Hand zu weisen ist, da ja in der Tat kaum Belastungen vorhanden sind, dann stützt sich dies ebenfalls auf die Richtlinien. Hier steht ja ausdrücklich "können" und nicht "müssen". Anders als sturkopp würde ich hier deshalb nicht von einer Beschneidung deiner Rechte sprechen.

      Aber meine Erafhrung ist eben auch die, dass man mit den SB reden kann, wenn sie merken, dass man informiert ist und dass es einem nicht darum geht, sich einfach nur zu "drücken ", sondern darum, für alle Beteiligten angemessen zu agieren.

      Solltest du keinen Kompromiss finden, musst du die Berechnung des SB nicht akzeptieren und kannst rechtliche Schritte einleiten, aber dass sich dies am Ende rechnet, bezweifle ich.

      Gruß, HT
    • Danke Sturkopp,

      ja, es ist schon klar, dass berufsbedingte Aufwendungen mehr als nur Fahrtkosten beinhalten. Aber wenn es außer Fahrkosten nun mal keine weiteren Kosten gibt, auch nicht die von dir aufgezählen, weil der Arbeitgeber alles weitere übernimmt?!

      Und die Instandhaltungskosten müssen auch nachgewiesen werden. Da gibt es meines Wissens keine Pauschalen, wenn der Unterhaltspflichtige keine Instandhaltungsmaßnahmen vornimmt. Rasen mähen und Laub fegen zählt ja sicherlich nicht dazu.

      Es geht ja nicht darum, zu klagen, sondern ich wüsste gerne, wie die Rechtslage ist bzw. ob andere damit eventuell Erfahrung gemacht haben. Ich selbst kann zum Ausgang meines beschriebenen Falls nichts sagen.


      Danke Hochtief,

      ich werde berichten, was sich ergeben hat, sobald ich es weiß.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Giraffe ()

    • Fahrtkosten die 2te

      Hallo,

      ich persönlich mach mir Aufzeichnungen Anzahl Fahrten zur Arbeit für die Steuer anhand meines Zeitbelges denn ich mit
      meiner Lohnabrechnung erhalte .
      Diese Angaben werde ich dann an den SB mitteilen zumal das SB ja auch eure letzte Lohnsteuererklärung
      sehen will. Unabhänig davon mach ich auch meine weiteren Kosten für die Arbeit geltend wie Gewerkschaftsbeiträge,
      Anteil RS, usw.. geltent.
      Diese Angaben werde ich dann an den SB mitteilen zumal das SB ja auch eure letzte Lohnsteuererklärung sehen vill

      Bitte auch nicht vergessen die Fahrtkosten zum Heim mit anzugeben die sind ebenfalls anrechenbar wenn auch
      unter einer anderen Rubrik d.h. diese unter besondere Belastungen.

      Die Fahrten führ ich in Form eines Fahrtentagebuch das gemäß den Richtlinien des FA geführt wird.
      Dazu braucht Ihr nicht unbedingt ein Formularbuch sondern könnt ein gebundenes Buch.
      Die Headline lt. gesetzlichen Bestimmungen könnt ihr händisch anfertigen also Datum, Fahrtbeginn usw..

      Grüße

      FS
    • >Hallo Giraffe,

      Giraffe schrieb:

      Danke Sturkopp,

      ja, es ist schon klar, dass berufsbedingte Aufwendungen mehr als nur Fahrtkosten beinhalten. Aber wenn es außer Fahrkosten nun mal keine weiteren Kosten gibt, auch nicht die von dir aufgezählen, weil der Arbeitgeber alles weitere übernimmt?!
      Du möchtest mir weismachen das der AG die Kosten für den Gewerkschaftsbeitrag übernimmt.


      Und die Instandhaltungskosten müssen auch nachgewiesen werden. Da gibt es meines Wissens keine Pauschalen, wenn der Unterhaltspflichtige keine Instandhaltungsmaßnahmen vornimmt. Rasen mähen und Laub fegen zählt ja sicherlich nicht dazu.


      Ok, Grundsteuer, Abwasser, Müll, Rasen mähen lassen, Laub fegen lassen, Eigentumsfinanzierung usw., sag mir bitte wo du alles kostenfrei bekommst.

      Und dann kommt die böse Stadt und restauriert die Strasse und beteiligt die lieben Eigentümer auch noch an den Kosten.

      Es geht ja nicht darum, zu klagen, sondern ich wüsste gerne, wie die Rechtslage ist bzw. ob andere damit eventuell Erfahrung gemacht haben. Ich selbst kann zum Ausgang meines beschriebenen Falls nichts sagen.


      Danke Hochtief,

      ich werde berichten, was sich ergeben hat, sobald ich es weiß.
      Wenn Liebe durch den Magen geht, ist doch jede Beziehung sch...se ^^
      Gruss
      sturkopp
    • Hallo Sturkopp,

      nicht jeder AN zahlt Gewerkschaftsbeiträge. In diesem Fall hat der AN auch keine Kosten dafür.

      Grundsteuer, Abwasser, Müll, Versicherung usw. ist doch klar, dass man das anhand der Bescheide nachweisen kann.
      Aber wenn man ggf. das Dach neu eindeckt, dann kommt das für gewöhnlich nicht jedes Jahr vor. Gleiches gilt für Straßenausbaubeiträge.
      Von daher gehe ich bei Dach und Straße davon aus, dass man das nicht abziehen kann, wenn es nicht gemacht wurde oder in absehbarer Zeit bevorsteht bzw. dass man keine Pauschale dafür ansetzen darf.
      Daher meine Anmerkung, dass Instandhaltungskosten konkret nachgewiesen werden müssen.

      LG
      Giraffe
    • Hallo Giraffe,

      noch einmal:

      Es geht hier nicht um deinen speziellen Fall, sondern um die grosse Menge aller Fälle.
      Wenn jedesmal die Pauschale in Frage gestellt wird kann sie auch abgeschaft werden. Die Berechnungen dauern dann eben viel länger weil alles belegt werden muss.

      Zum Thema Haus und Kosten wollte ich dir nur aufzeigen das mehr Kosten zu beachten sind.
      Wenn z.B. die Grundsteuer fällig wird kann ich nicht hergehen und sagen ich muss sie jetzt erst ansparen.
      Bei allen Kosten ist es so das ich dafür Rücklagen ansparen muss um möglichts liquide zu sein.
      Wenn Liebe durch den Magen geht, ist doch jede Beziehung sch...se ^^
      Gruss
      sturkopp
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