Hallo Hochtief,
mein Zweitmann hat in etwa die gleiche Verdienstklasse wie mein Exmann. Also nicht üppig und auch kein Vermögen.
Und da mein Sohn über 21 ist, ist er in der Rangfolge hinter meiner minderjährigen Tochter. Also nicht priviligiert.
Soweit ich Dich also interpretiere, bin ich so oder so "raus", selbst, wenn man noch meinen Selbstbehalt um 12,5 % kürzen
würde, wenn ich durch Zweitmann noch eine Ersparnis im Zusammenleben berechnungstechnisch habe?
Als ich damals für meinen Sohn, als er minderjährig war und zeitweise bei seinem Vater lebte, für ihn nach Düsseldorfer Liste Unterhalt zahlte,
wurde auch nicht das Einkommen meines Zweitmannes mit einbezogen.
Aber das war ein anderer Fall durch seine Minderjährigkeit und der Tatsache, dass meine Tochter noch nicht geboren war und ich Vollzeit
arbeitete
Vielen Dank
schöner Gruß
Mondstaub
mein Zweitmann hat in etwa die gleiche Verdienstklasse wie mein Exmann. Also nicht üppig und auch kein Vermögen.
Und da mein Sohn über 21 ist, ist er in der Rangfolge hinter meiner minderjährigen Tochter. Also nicht priviligiert.
Soweit ich Dich also interpretiere, bin ich so oder so "raus", selbst, wenn man noch meinen Selbstbehalt um 12,5 % kürzen
würde, wenn ich durch Zweitmann noch eine Ersparnis im Zusammenleben berechnungstechnisch habe?
Als ich damals für meinen Sohn, als er minderjährig war und zeitweise bei seinem Vater lebte, für ihn nach Düsseldorfer Liste Unterhalt zahlte,
wurde auch nicht das Einkommen meines Zweitmannes mit einbezogen.
Aber das war ein anderer Fall durch seine Minderjährigkeit und der Tatsache, dass meine Tochter noch nicht geboren war und ich Vollzeit
arbeitete
Vielen Dank
schöner Gruß
Mondstaub