Hallo Mondstaub,
ich habe nicht geschrieben, dass man auf jeden Fall in Vollzeit arbeiten muss, ich habe nur zu bedenken gegeben, dass man nicht automatisch in Teilzeit arbeiten darf, wenn man u-pflichtig ist, egal, ob der Berechtigte nun privilegiert ist oder nicht.
Mehrere RA haben mir das, unabhängig voneinander, so gesagt; und da ich die Auskunft nur mündlich habe, kann ich leider auch keine Quelle angeben.
Allerdings könnte dein Ex-Mann vielleicht (als Analogie) auf die Erwerbsobliegenheit geschiedener Mütter verweisen, was den nachehelichen Unterhalt betrifft, denn da ist unter Umständen auch bei Grundschulkindern eine Vollzeit zumutbar, je nach indivudueller Betreuungssituation.
Wenn du nachweisen kannst, dass dir eine Vollzeittätigkeit nicht zuzumuten ist, wird man das sicherlich auch nicht erwarten; solltest du die Betreuung aber auslagern und sie somit Kosten verursachen, wäre dies Mehrbedarf, der anteilig nach der Leistungsfähigkeit von dir und dem Vater finanziert werden müsste, also für den Vater (vermutlich erhebliche) Mehrkosten verursachen.
Gruß, HT
ich habe nicht geschrieben, dass man auf jeden Fall in Vollzeit arbeiten muss, ich habe nur zu bedenken gegeben, dass man nicht automatisch in Teilzeit arbeiten darf, wenn man u-pflichtig ist, egal, ob der Berechtigte nun privilegiert ist oder nicht.
Mehrere RA haben mir das, unabhängig voneinander, so gesagt; und da ich die Auskunft nur mündlich habe, kann ich leider auch keine Quelle angeben.
Allerdings könnte dein Ex-Mann vielleicht (als Analogie) auf die Erwerbsobliegenheit geschiedener Mütter verweisen, was den nachehelichen Unterhalt betrifft, denn da ist unter Umständen auch bei Grundschulkindern eine Vollzeit zumutbar, je nach indivudueller Betreuungssituation.
Wenn du nachweisen kannst, dass dir eine Vollzeittätigkeit nicht zuzumuten ist, wird man das sicherlich auch nicht erwarten; solltest du die Betreuung aber auslagern und sie somit Kosten verursachen, wäre dies Mehrbedarf, der anteilig nach der Leistungsfähigkeit von dir und dem Vater finanziert werden müsste, also für den Vater (vermutlich erhebliche) Mehrkosten verursachen.
Gruß, HT