Hallo zusammen,
nachdem ich seit vielen Jahren keinerlei Probleme mit Unterhalt hatte und deshalb mich hier eher zurückgezogen habe, habe ich nun eine Frage zum Unterhalt bei einem volljährigen Kind, das in der Ausbildung ist.
Folgende Situation:
Kind ist heute 23 Jahre alt. Nach dem Abitur kam eine "Selbstfindungphase" von ca. 12 Monate, die ich sechs Monate lang finanziert habe, in dem ich einfach den Unterhalt weitergezahlt habe. Da ich nach sechs Monaten keinerlei Anzeichen sah, dass Aktivitäten zu irgendeiner Ausbildung (Lehre oder Studium) ergriffen wurden, habe ich die Zahlungen eingestellt. Das wiederum ließ die Aktivität auf 100% steigen und ich bekam eine Immatrikulationsbescheinigung, so dass ich die Zahlungen wieder aufnahm.
Leider war das Studium nicht erfolgreich, d.h. Sohnemann brach nach zwei Semester das Studium wieder ab. Anschließend jobbte er in einer kleinen Firma, die ihn nicht monetär bezahlte, sondern materiell. Das war mir letztlich gleichgültig, da er in diesem Unternehmen ab dem folgenden Herbst eine Ausbildung begann (4 Lehrjahre, drei Zeitjahre). Das erste Lehrjahr wurde aufgrund des Abiturs und des Praktikums im Unternehmen erlassen (Handwerkskammer stimmte zu). Gleichzeitig war die Möglichkeit das letzte Lehrjahr (sechse Monate) zu kürzen, falls die Leistungen in den beiden Lehrjahren zwei und drei entsprechend gut waren (was sie auch waren). Die Vergütung beträgt im zweiten Lehrjahr 785,--€, im dritten 878,--€ und im vierten 929,--€ jeweils monatlich.
Ich ging bisher davon aus, dass die Ausbildungsvergütung nicht auf den Unterhalt angerechnet wird. Bin aber nach dem Lesen von etlichen Beiträgen hier sehr verunsichert.
Ich weiß, dass ich Unterhalt zu zahlen habe, bis eine Ausbildung abgeschlossen, bzw. das 25te Lebensjahr vollendet ist.
Das Verhältnis zwischen mir und Sohnemann ist distanziert, aber nicht schlecht, soll heißen, solange ich zahle, ist alles gut. Er meldet sich von sich aus gar nicht, wenn ich mal nachfrage, bekomme ich mit einer entsprechenden Zeitverzögerung ein paar Infos. Auch kommt er ab und zu mal vorbei (2-3 mal im Jahr), meist um Geschenke zum Geb. oder zu Weihnachten abzuholen.
Über seine Ausbildung haben wir - bevor er den Vertrag unterzeichnete - lange gesprochen und ich glaube, dass ich mit ihm hier ganz gut ausgekommen bin.
Meine Frage ist nun, welche "Freibeträge" sind bei Ausbildungen üblich, bzw. ab wann wird dieses Einkommen angerechnet?
Bleibt noch zu sagen, dass wir uns im Einfluss des OLG Stuttgart befinden.
Schon mal im Voraus vielen Dank für die Anmerkungen aus dem Forum
VG -- JUB
nachdem ich seit vielen Jahren keinerlei Probleme mit Unterhalt hatte und deshalb mich hier eher zurückgezogen habe, habe ich nun eine Frage zum Unterhalt bei einem volljährigen Kind, das in der Ausbildung ist.
Folgende Situation:
Kind ist heute 23 Jahre alt. Nach dem Abitur kam eine "Selbstfindungphase" von ca. 12 Monate, die ich sechs Monate lang finanziert habe, in dem ich einfach den Unterhalt weitergezahlt habe. Da ich nach sechs Monaten keinerlei Anzeichen sah, dass Aktivitäten zu irgendeiner Ausbildung (Lehre oder Studium) ergriffen wurden, habe ich die Zahlungen eingestellt. Das wiederum ließ die Aktivität auf 100% steigen und ich bekam eine Immatrikulationsbescheinigung, so dass ich die Zahlungen wieder aufnahm.
Leider war das Studium nicht erfolgreich, d.h. Sohnemann brach nach zwei Semester das Studium wieder ab. Anschließend jobbte er in einer kleinen Firma, die ihn nicht monetär bezahlte, sondern materiell. Das war mir letztlich gleichgültig, da er in diesem Unternehmen ab dem folgenden Herbst eine Ausbildung begann (4 Lehrjahre, drei Zeitjahre). Das erste Lehrjahr wurde aufgrund des Abiturs und des Praktikums im Unternehmen erlassen (Handwerkskammer stimmte zu). Gleichzeitig war die Möglichkeit das letzte Lehrjahr (sechse Monate) zu kürzen, falls die Leistungen in den beiden Lehrjahren zwei und drei entsprechend gut waren (was sie auch waren). Die Vergütung beträgt im zweiten Lehrjahr 785,--€, im dritten 878,--€ und im vierten 929,--€ jeweils monatlich.
Ich ging bisher davon aus, dass die Ausbildungsvergütung nicht auf den Unterhalt angerechnet wird. Bin aber nach dem Lesen von etlichen Beiträgen hier sehr verunsichert.
Ich weiß, dass ich Unterhalt zu zahlen habe, bis eine Ausbildung abgeschlossen, bzw. das 25te Lebensjahr vollendet ist.
Das Verhältnis zwischen mir und Sohnemann ist distanziert, aber nicht schlecht, soll heißen, solange ich zahle, ist alles gut. Er meldet sich von sich aus gar nicht, wenn ich mal nachfrage, bekomme ich mit einer entsprechenden Zeitverzögerung ein paar Infos. Auch kommt er ab und zu mal vorbei (2-3 mal im Jahr), meist um Geschenke zum Geb. oder zu Weihnachten abzuholen.
Über seine Ausbildung haben wir - bevor er den Vertrag unterzeichnete - lange gesprochen und ich glaube, dass ich mit ihm hier ganz gut ausgekommen bin.
Meine Frage ist nun, welche "Freibeträge" sind bei Ausbildungen üblich, bzw. ab wann wird dieses Einkommen angerechnet?
Bleibt noch zu sagen, dass wir uns im Einfluss des OLG Stuttgart befinden.
Schon mal im Voraus vielen Dank für die Anmerkungen aus dem Forum
VG -- JUB