Nur Kummer

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    • Hallo,

      ich hoffe, das ist der richtige Bereich mein Problem zuschreiben.

      Ich (w) zahle schon seit fast einen Jahr Trennungsunterhalt an meinem "noch" Ehemann nach 9 Monate Ehe, da er selber nichts verdient und noch in der Ausbildung ist.

      Nun habe ich Angst , dass er nachehelichen Unterhalt nach der Scheidung fordert. Meine Anwältin sagt auch, das ist möglich, dass er es einfordern kann, obwohl er dann arbeiten wird.

      Es bereitet mir alles großen Kummer. Er ist monatelang fremd gegangen, hat mehrere Tausend Euro vom Konto und Schmuck gestohlen, hat mich angelogen und lebt ein Leben, wie eine Made im Speck.

      Wenn er für 9 Monate Ehe nachehelichen Unterhalt bekommt, dann fühle ich mich wie eine melkbare Kuh, obwohl er einen neuen Partner an seiner Seite hat.

      Kann das denn sein? Darf er nachehelichen Unterhalt bei so einer kurzen Ehe fordern?
    • Hallo Monalisa,

      nachehelicher Unterhalt wird meist nur noch bei Ehen längerer Dauer gezahlt, oder wenn der Partner krankheitsbeding nicht

      arbeitsfähig ist.

      Sollte er doch nachechelichen Unterhalt bekommen, hängt dies natürlich von a) deinem Einkommen b) von seinem Einkommen ab.


      Wie hoch ist dein EK?

      Was wird er nach der Ausbildung verdienen?

      Und: fordern kann natürlich Jeder, ob er was bekommt steht auf einem anderen Blatt.

      lg
      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
    • Hallo Monalisa,

      ich nehme an es sind keine Kinder betroffen?

      Ohne Kinder denke ich wird die Verwirkung des Unterhalts wegen kurzer Ehedauer (§1579 Nr 1 BGB) durchsetzbar sein, wenn die Ehe nicht länger als 2 Jahre bestanden hat (berechnet von Eheschließung bis zur Zustellung des Ehescheidungsantrages, also nicht etwas bis zur Trennung).

      Im ISUV Merkblatt Nr 29 sind dazu eine ganze Reihe von Urteilen aufgeführt. Auch bis zu 3 Jahre Ehedauer sind ggf möglich, wenn sich der Unterhaltsberechtigte bereits in der ersten beiden Ehejahren einem neuen Partner zuwendet.

      Wie edy schon sagte: fordern kann man viel - auch unberechtigtes - und fordern kann auch der gegnerische Anwalt viel. Nicht einschüchtern lassen.

      LG
      Jon