Wechselmodell kann angeordnet werden Kein Vetorecht eines Elternteils

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    • Wechselmodell kann angeordnet werden Kein Vetorecht eines Elternteils

      Liebe Forenuser,

      ich möchte eine Diskussion zum, Thema Wechselmodell kann angeordnet werden Kein Vetorecht eines Elternteils anstoßen.

      Was haltet Ihr von diesem neuen Rechtssprechung?

      Wie organisiert Ihr den Umgang?

      Ich freue mich auf eine rege Diskussion.


      isuv.de/trennung-scheidung-kin…orecht-eines-elternteils/



      der Forenadmin
    • Hallo Forenadmin, hallo liebe Mitleser/-innen,
      dieses BGH-Urteil ist ein wichtiger Fingerzeig darauf, wohin es gehen könnte. Auf diese Weise werden fast alle rechtlichen Änderungen ange-
      stoßen: So ähnlich war es auch zum Beispiel bei der Neuregelung des gemeinsamen Sorgerechts für nichtverheiratete Eltern (genauer: für diese Väter).
      Allerdings erwarte ich bei unseren Richtern/Richterinnen kein schnelles Umdenken in Richtung paritätisches Wechselmodell (WM); das zeigen andere rechtliche Änderungen der Vergangenheit und deren Umsetzung bzw. Aufweichung (z. B. Dauer des nachehelichen Unterhalts). Ich wage zu behaupten, dass es nicht wenige Gerichte geben wird, deren Richter/-innen weiterhin das BGH-Urteil ignorieren werden.
      Nach meinen Beobachtungen muss beim WM an erster Stelle der Wunsch des Kindes stehen, ob diese Form der Betreuung durchgeführt wird. Zusätzlich müssen die Eltern in räumlicher Nähe zueinander wohnen, und es muss zwischen ihnen ein Mindestmaß an Kommunikation (über Angelegenheiten ihres Kindes) möglich sein. Weitere Kriterien: Können beide Eltern die Betreuung sicherstellen (und ihr Kind nicht nur an die Großeltern abgeben) und haben sie ein Zimmer für ihr Kind.

      Was meint ihr?

      Gruß
      Villa
      Leben und leben lassen
    • Hallo,

      Mittlerweile ist nicht mehr nur das BGH-Urteil, sondern auch der politische Wille zu einer Gesetzesreform da.
      Die FDP hat das Wechselmodell als Regelfall in ihr Programm zur Bundestagswahl 2017 aufgenommen.

      Hier den geäußerten Wunsch der Kinder als maßgeblich zu setzen halte ich für keine gute Idee.
      Die Verantwortung dafür können sie nicht übernehmen. Das würde zu einem Krieg um die Meinung der Kinder führen.
      Als schwächstes Glied der Verantwortungskette würden sie als erstes einbrechen.

      Das zweitschwächste Glied wären meiner Meinung nach die Eltern, die um den Umgang streiten.

      In meinen Augen ist käme da einiges auf Familiengerichte und Jugendhilfe als stärkstes Glied der Verantwortungskette zu.

      Beratung des Jugendamtes halte ich für wichtig, um das ganze altersgerecht zu gestalten (Wechselmodell meint nicht zwangsläufig
      1Woche Mama/1 Woche Papa und auch nicht zwangsläufig 50:50)
      Jugendamt kann in solchen Gesprächen schon mal feststellen, wie es um die Kommunikationsfähigkeit der Eltern bestellt ist und
      wer diese evtl. boykottiert und entsprechende Information ans Familiengericht weitergeben (wie jetzt auch)
      Gegebenenfalls Anordnung von Elterngesprächen (Mediation) zur Förderung der Kommunikationsfähigkeit der Eltern.
      Hier auch direkt dem trennenden Elternteil klarmachen, daß räumliche Nähe zu den Kindern Grundvoraussetzung ist.

      Besondere Maßstäbe an die Betreuung und räumlichen Bedingungen : KEINE (Also keine anderen als bisher auch)
      Fremdbetreuung stellt auch nach jetziger Auffassung nicht grundsätzlich dem Kindeswohl entgegen.

      Dann Beschluß des Familiengerichts anhand der Ergebnisse der Gespräche beim Jugendamt.
      Eventuell bei anhaltender Boykottierung der Kommunikation Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts an einen Umgangspfleger.

      Ist das Wechselmodell eingerichtet, weiterhin Begleitung der Eltern durch Beratung.

      Dann sollte die Regel gelten, daß bei Wegzug eines Elternteils die Kinder beim anderen Elternteil verbleiben und der Umgang neu geregelt wird. Also eine Art Recht der Kinder auf Verbleib in ihrer gewohnten Umgebung.