Ex Frau fordert immer mehr Unterhalt

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    • Ex Frau fordert immer mehr Unterhalt

      Ich hoffe ich bin hier richtig .
      Meine ex Frau und ich haben 2 Kinder 12 und 16 Jahre ! Unsere Trennung ist nun bereits 6 Jahre her und seit 3 Jahren habe ich meine heutige Ehefrau. Leider fingen von da an die Probleme an ! Kurzfassung ; meine Ex kürzt mir ständig ( ohne Begründung ) meine Papawochenenden - in der Regel muss ich meine Kinder sonntags bereits um 12/13 Uhr nach Hause bringen . Sie nennt Zimmeraufräumen und diverse andere Begründungen ! In den Ferien darf ich meine Kinder nur Tageweise sehen ( immer nach ihrer Laune ) Die einzigen beiden die Leiden , sind unsere Kinder .
      Meinen Unterhalt zahle ich ( laut Berechnung vom Anwalt ) aus der Stufe 4.
      Nun kam eine Aufforderung per Mail, ich solle die Nachhilfestunde und den Tennis der Kinder gesondert zahlen . Außerdem fordert sie " rückwirkend " die Kosten vom Tennis über 1,5 Jahre !

      Wie verhalte ich mich jetzt ? Ein normales Gespräch ist nicht möglich ! Warten bis eine Klage kommt ?

      Gelten diese Kosten als Mehrbedarf ?

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Cuddelheart43 ()

    • Hallo cuddelheart,

      Du solltest aktiv werden und eine Umgangsregelung, notfalls per gerichtlicher Entscheidung,

      herbeiführen.

      Tennis spielen muss nicht sein.

      Schulische Nachhilfe fällt unter Mehrbedarf, dieser ist von beiden Eltern zu tragen.

      lg
      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
    • Hallo Edy,

      Ohne mich nun als "Feigling " darstellen zu wollen , habe ich aus Angst meine Kinder zu verlieren , mir viel zu viel gefallen lassen . Vor 2 Jahren waren wir bei ProFamilia zu einem Gespräch . Dieses Gespräch hat null gebracht - es wurden nur Ratschläge und Tips zum Umgang gegeben . Meine Ex hat sich aber nie daran gehalten ! Sie zeigt mir unmissverständliche, " ich sitze am längeren Hebel "

      Ich befürchte wirklich , wenn ich nicht zahle , seh ich meine Kinder noch weniger !
    • Hallo Cuddelheart,

      Beratungsstellen klären auf, vermitteln usw., aber einigen müssen sich dann die Beteiligten untereinander..

      Beich euch scheint eine freiwillige Vereinbarung nichts zu bringen.

      Dehalb solltest du den Umgang "festzurren", evtl. hilft hier nur der gerichtliche Weg! ( bei Nichteinhaltung Strafe)

      Besuch doch mal eine ISUV-Vernstaltung in deiner Nähe.

      Besser noch werde ISUV-Mitglied.

      hier:


      lg

      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
    • Moin Cuddelheart,

      die Kosten für Nachhilfeunterricht und Tennisunterricht werden als Mehrbedarf behandelt, es kommt aber (auch) auf den Umfang der Kosten an. Die Kosten werden auf die Eltern (wie auch der Unterhalt für volljährige Kinder) nach dem Verhältnis der Leistungsfähigkeit der Eltern (also nach dem Einkommen der Eltern abzüglich des angemessenen Selbstbehaltes) verteilt. Die Kosten des Mehrbedarfs müssen nur gezahlt werden, wenn der Mehrbedarf entweder von beiden Eltern seine Zustimmung findet oder sachlich berechtigt ist und dem anderen Elternteil wirtschaftlich zumutbar ist.

      Die Kosten für Nachhilfe müssen also nur mitgetragen werden, wenn sie sachlich berechtigt sind und dem anderen Elternteil wirtschaftlich zumutbar sind. Und wenn die Kosten das "Übliche" übersteigen und länger erforderlich sind.

      Die - wohl hohen - Kosten für den Tennisunterricht müssen nur mitgetragen werden, wenn der andere Elternteil (DU) damit ursprünglich einverstanden war und es ihm auch nach der Trennung noch wirtschaftlich zuzumuten ist.

      Cuddelheart43 schrieb:

      Außerdem fordert sie " rückwirkend " die Kosten vom Tennis über 1,5 Jahre !

      Der Mehrbedarf kann nur unter den Voraussetzungen des § 1613 Abs. 1 BGB geltend gemacht werden, also nur bei Verzug oder nach Aufforderung zur Auskunft, während der Sonderbedarf nach § 1613 Abs. 2 BGB ohne Einschränkungen auch für die Vergangenheit verlangt werden darf.

      Cuddelheart43 schrieb:

      Ich befürchte wirklich , wenn ich nicht zahle , seh ich meine Kinder noch weniger !

      Tja, das ist ein Problem. Aber nachgeben und zahlen ist nicht die Lösung.

      Cuddelheart43 schrieb:

      Wie verhalte ich mich jetzt ? Ein normales Gespräch ist nicht möglich ! Warten bis eine Klage kommt ?

      Kommt auf den Inhalt der Mail an. Wenn nichts Genaues dargelegt wird (konkrete Gründe, Kosten, Dauer, Zahlungsaufforderung usw.) würde ich darauf vermutlich gar nicht eingehen. 8)


      Zum Umgang:

      Ein Kind mit 16 Jahren entscheidet weitgehend allein über Dauer und Häufigkeit des Umgangs. Eine gerichtliche Regelung wird da nicht mehr zu erwarten sein. Anders ist es mit 12 Jahren, da würde der Umgang noch gerichtlich geregelt werden können. Ich empfehle dir zunächst das Gespräch beim Jugendamt zu suchen und wünsche dir eine/n "wirklich guten und verständnisvollen" Sachbearbeiter/in".
      Sozusagen als "Antwort" auf die "Unterhalts-Mail" der Mutter könnte das Jugendamt die Mutter zu einem Gespräch hinsichtlich einer Umgangsregelung bitten. ;)
    • Hallo,

      Vielen Dank für eure Antworten ! Um dem ganzen die Krone aufzusetzen , muss ich sagen ; meine Ex arbeitet beim Jugendamt - als ich mir nach der Trennung Beratung holen wollte , wurde ich nur wegen Befangenheit abgewimmelt !

      Ich habe mich immer gegen den gerichtlichen Schritt gewährt , da ich ihr keine Probleme machen wollte . Seit aber bekannt ist , das ich wieder Vater werde , ist es schlimmer denn je .
    • Cuddelheart43 schrieb:

      meine Ex arbeitet beim Jugendamt - als ich mir nach der Trennung Beratung holen wollte , wurde ich nur wegen Befangenheit abgewimmelt !
      Dann geh sofort zur Jugendamtsleitung und schildere alles. Sie müssen was tun, siehe

      § 18 SGB VIII schrieb:

      (3) Kinder und Jugendliche haben Anspruch auf Beratung und Unterstützung bei der Ausübung des Umgangsrechts nach § 1684 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Sie sollen darin unterstützt werden, dass die Personen, die nach Maßgabe der §§ 1684, 1685 und 1686a des Bürgerlichen Gesetzbuchs zum Umgang mit ihnen berechtigt sind, von diesem Recht zu ihrem Wohl Gebrauch machen. Eltern, andere Umgangsberechtigte sowie Personen, in deren Obhut sich das Kind befindet, haben Anspruch auf Beratung und Unterstützung bei der Ausübung des Umgangsrechts. Bei der Befugnis, Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes zu verlangen, bei der Herstellung von Umgangskontakten und bei der Ausführung gerichtlicher oder vereinbarter Umgangsregelungen soll vermittelt und in geeigneten Fällen Hilfestellung geleistet werden.



      Und bei der Beantwortung der Unterhalts-Mail würde ich mir einen kleinen Gag erlauben. Sende der Mutter das DIJuF-Themengutachten: Mehrbedarf und Sonderbedarf beim Kindesunterhalt (siehe Dateianhang).



      Ändert sich der regelmäßig auftretende Mehrbedarf, ist dieser, wie die laufende
      Unterhaltsrente, rückwirkend nur ab Verzug des Unterhaltsschuldners und ggf mit einem
      Abänderungsantrag nach § 238 oder § 239 FamFG geltend zu machen (Klein, in:
      Kleffmann/Klein, Unterhaltsrecht, 2011, § 1613 Rn 64).

      :D
      Dateien
    • hallo ,
      Bis Dezember 2015 habe ich , die Hälfte zum Tennis dazubezahlt! Im Grunde habe ich damals , 900 € Unterhalt , Tennis , Nachhilfe , ihre Hundeversicherung usw. bezahlt . Sie wollte immer mehr und wenn ich nicht gezahlt habe , durften die Kinder nicht zu mir ! 2015 habe ich dann das letzte mal Tennis bezahlt ! Habe ihr auch mitgeteilt , sie möge den Tennis vom Unterhalt zahlen ( wurde mir damals vom Anwalt geraten ) bis November 2016 habe ich auch zusätzlich alle 3 Monate ( ca. Ich bekam immer nur eine WhatsApp mit der Aufforderung ich solle zahlen ) 150€ Für Nachhilfe gezahlt . Als ich sie um Belege gebeten habe , wurden mir diese Verweigert! Ab da habe ich die Zahlung eingestellt ! Ich bin der Meinung , mir stehen wenigstens Belege zu ! Als Quittung durften meine Kinder 1 Nacht in den Weihnachtsfeiern kommen . Ich bekam sie am 2. Weihnachtstag um 11 Uhr und am nächsten Tag müssten sie um 12 Uhr zuhause sein . Trotz 3 wöchigen Urlsub in den Sommerferien , dürfen sie nur 3 Tage zu mir ! Ostern würde mir bis auf Ostersonntag verwehrt .

      Das wird alles aus Rache gemacht .

      Ich habe nichtmal vor den Unterhalt eventuell abzustufen zu lassen . Mein Umfeld rät mir dazu , durch meine Heirat im 12/16 bekomme ich zwar jetzt wieder eine bessere Steuerkarte , jedoch kommt in 6 Wochen der Nachwuchs - und meine Frau ist auch gerade nicht arbeitsfähig .. somit bin ich 2 Personen mehr Unterhaltpflichtig .
      Ich würde mir einfach wünschen , wenn die Kinder möchten , sollen sie auch zu mir dürfen ! Jedoch drohte mir meine Ex Frau immer mit ihren Kontakten durch ihren Job .
    • Cuddelheart43 schrieb:

      Meinen Unterhalt zahle ich ( laut Berechnung vom Anwalt ) aus der Stufe 4.
      Dein Anwalt hat das berechnet? Hat die Mutter keine eigene (oder vom Jugendamt erstellte) Berechnung vorgelegt? Ist der Kindesunterhalt in Höhe von 115% des Mindestunterhalts tituliert? In Form einer Jugendamtsurkunde?

      Cuddelheart43 schrieb:

      Ich bin der Meinung , mir stehen wenigstens Belege zu !
      Ich auch.

      Cuddelheart43 schrieb:

      Bis Dezember 2015 habe ich , die Hälfte zum Tennis dazubezahlt!
      Also zusätzlich zum Unterhalt nach "Stufe 4"? Wann haben die Kinder mit dem Tennis begonnen? Mutter und Vater waren sich darüber einig?

      Cuddelheart43 schrieb:

      Jedoch drohte mir meine Ex Frau immer mit ihren Kontakten durch ihren Job .
      Hast du das irgendwie schriftlich, vielleicht auch nur auf PC oder Handy?
    • Ihre Beschimpfung " du Lappen , idiot " " du siehst die Kinder nicht " usw. Habe ich alle auf dem Handy ..

      Nachdem ich ihr , mein Haus überschrieben hatte ( ich wollte das meine Kinder im Haus bleiben können )

      Kam keine 4 Tage nach dem Notar Vertrag eine Aufforderung vom Anwalt ( dazu muss ich sagen , wir wollten alles einvernehmlich , einen Anwalt, keinen Rosenkrieg usw. - sie bekam die anwaltliche Vertretung - ich habe die Rechnung aber bezahlt Ja im Nachhinein ist man schlauer ) die Aufforderung bezüglich trennungsunterhalt und kindesunterhalt!

      Daraufhin musste ich mir ja auch einen Anwalt holen ! Trennungsunterhalt konnte er abschmettern und kindesunterhalt wurde auf Stufe 4 berechnet . Es kam nie zu einer Verhandlung - sie gab kurzzeitig Ruhe .. ich habe mich bequatschen lassen und gehofft wir können im Sinne der Kinder alles normal klären ..

      Vielleicht sollte ich es wirklich auf einen Rechtsstreit ankommen lassen - in diesem würde ich dann auch mein umgangsrecht einklagen !
    • Hallo edy ,
      Mit dem Wissen von heute , wäre das die beste Lösung gewesen . Meine jetzige Frau ( hat sich da wirklich immer rausgehalten ) und ihr Ex Mann könnten immer alles gütlich klären . Sowas beneide ich , für die gemeinsame Tochter ist das so toll ! Sogar zum Geburtstag sitzen wir alle an einem nem Tisch und lachen ..
      Mein Einkommen variiert da ich Schichten arbeite .. mein Durchschnitt liegt aber bei 3020€ im Jahr ! durch die Hochzeit wird es wohl knapp 300€ mehr sein

      meine Kinder sind 12 und 16 Jahre
    • Ich mach mal ne Zwischenbilanz:
      1. Wenn es keinen vollstreckbaren Titel (auch Urkunden gehören dazu) und auch keine Vereinbarung (evtl. von den Anwälten erstellt?) gibt, die an die Höhe des Kindesunterhalts bindet, könnte spätestens ab Geburt des 3. Kindes der Gesamtbedarf der beiden älteren Kinder neu berechnet und die Zahlungen - ohne gerichtliche Hilfe - entsprechend angepasst werden. So lange die neue Ehefrau geringer verdient als ihr Mann, gilt sie als unterhaltsberechtigt, und dies könnte - zusätzlich zum 3. Kind - zu einer Herabstufung (Einkommensgruppen der Düsseldorfer Tabelle betreffend) führen. Bei der Neuberechnung wäre jedoch der durch eine gemeinsame Veranlagung erzielte Splittingvorteil nur anteilig (fiktiv) zu berechnen, wenn die neue Ehefrau über eigene Einkünfte verfügt.
      2. Am Mehrbedarf für Tennis und Nachhilfe müssten sich die Eltern anteilig entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit beteiligen. Die Mutter verdient im Jugendamt auch nicht schlecht und zusätzlich kann ihr ein Wohnvorteil angerechnet werden, denn sie scheint ja mietfrei zu wohnen. Rückwirkend wird sie Mehrbedarf nicht durchsetzen können.
      3. Als Antwort auf die Mail der Mutter würde ich sie auffordern (ebenfalls per Mail), mir zwecks Berechnung ihres Haftungsanteils am Mehrbedarf die gesetzlich geschuldeten Auskünfte über ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse (ordnungsgemäß, vollumfänglich, incl. aller Belege, auf dem Postwege, nicht per Mail) vorzulegen. Als Hilfestellung kann sie dafür das Auskunftsformular verwenden, das sie sich in der Abteilung Beistandschaften bei ihrem Jugendamt beschaffen kann. ;)
      4. Eine Regelung zum Umgang mit den beiden Kindern würde ich völlig unabhängig von dem Unterhaltsstreit anstreben. Jugendamt zuerst einschalten.