Vermögen eines unverheirateten Paares beim Hauskauf

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    • Vermögen eines unverheirateten Paares beim Hauskauf

      Guten Abend!

      Ein nicht verheiratetes Paar steuert zur Senkung der Kreditsumme für einen Hauskauf die eigenen Ersparnisse bei. Sie 6.000, er 30.000 Euro.
      Beide heiraten 6 Jahre später, trennen sich nach weiteren 7 Jahren und verkaufen das Haus.

      Wie sind die beiden Einlagen zu bewerten? Hat jeder ein Recht auf seine persönliche Einlage? Oder geht das alles zusammen geteilt durch 2?

      Für eine Antwort wäre ich dankbar.

      Liebe Grüße
      Harry
    • Hallo Harry,
      so absolut sehe ich das nicht. Ich gehe mal davon aus, dass ihr beide im Grundbuch je zur Hälfte eingetragen seid (schwer Fehler).
      In diesem Fall hast du praktisch deinen höheren Anteil zur Hälfte deiner Partnerin geschenkt. Das nennt man dann aber nicht 'Schenkung', sondern 'ehebedingte Zuwendung', manchmal auch 'unbenannte' oder 'ehebezogene' Zuwendung.

      Solche ehebezogenen Zuwendungen können auch vor der Ehe stattfinden, wenn sie mit dem Ziel des Erhaltes der Ehe oder auch - wie in eurem Fall - zur Begründung der Ehe gemacht wurde. Diese Zuwendungen können mit dem 'Wegfall der Geschäftsgrundlage' (=Ehe) zurückgefordert werden. Obwohl sie nicht in den eigentlichen 'Zugewinn' fallen, werden sie in der Regel mit dem Zugewinnausgleichsverfahren abgehandelt.

      So weit zur Theorie. Ich hab das selbst durch. Die Summe war noch ein bisschen größer als bei dir, die Ehe bestand fast 20 Jahre. Durch meine Recherchen weiß ich aber auch, dass das eine ganz komplizierte Materie ist. Wie auch immer - ich hab es nicht juristisch geltend gemacht. Ich wollte einfach nicht, dass das Zugewinnverfahren noch weiter in die Länge gezogen wird (bin mittlerweile im 15. Jahr nach dem Stichtag :( ).

      Ich gehe mal davon aus, dass du eine 'friedliche' Lösung bereits versuch hast? Vielleicht gibt es einen Kompromiss? Das wäre auf jeden Fall besser und nervenschonender. Auf jeden Fall solltest du den Punkt mit deinem Anwalt besprechen und erst dann entscheiden. Wichtig ist natürlich, dass du deine Einlage belegen kannst. Ich könnte das - hab noch immer alle Unterlagen meines alten Bausparers, und im Grundbuch ist der ja auch eingetragen.

      Viel Glück! Und berichte unbedingt, wenn du Neuigkeiten hast!

      Gruß
      Susanne