Darlehn für Kfz an Ex Partnerin ohne schriftliche Rückerstattung geltend machen!

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    • Darlehn für Kfz an Ex Partnerin ohne schriftliche Rückerstattung geltend machen!

      Sehr geehrte Damen und Herren,

      ich hoffe ich schreibe diesen Beitrag in den richtigen Teil dieses Forums,da ich keine besseren Themen finden konnte. Jetzt zur aktuellen Situation. Seit01.01.2016 bin ich von meiner Ex-Partnerin getrennt und auch aus dergemeinsamen Wohnung ausgezogen bzw. habe meinen Teil des Mietvertragesgekündigt. Wir sind noch verheiratet. Im gleichen Monat habe ich auch meinen VWT5 Bus verkauft. Dieser wurde 2013 angeschafft und dafür von mir, ein Kreditaufgenommen. Der Kredit lief bzw. läuft auf mich und ich habe die Raten auchallein bezahlt. Nach Verkauf dieses Fahrzeugs blieb der Kredit weiterhinbestehen und ich zahle Ihn bis heute noch allein ab und habe nichts davon. Ausdem Erlös des Verkaufs (rund 10.000 €) überwies ich meiner Ex-Partnerin 3.500 €die Sie zum Kauf eines anderen PKW verwenden soll. Der Rest floss in den Kreditals Soforttilgung. Die Überweisung des Betrages an Ihr wurde schriftlichfestgehalten und belegt. Es wurde jedoch nicht festgehalten dass ich das Geldauch wieder zurück haben möchte bzw. steht auf diesem Schreiben nicht drauf dases ein Darlehn von mir ist. Meine Ex-Partnerin tut jetzt so als sei dieses Geldvon mir geschenkt wurden, was aber nicht der Fall ist. Welche Möglichkeitenhabe ich jetzt mein Geld zurück zu bekommen? ?( Danke für alle hilfreichenAntworten.

      Gruß
      Ummelchen
    • Hallo,

      das wäre ein Fall für den Zugewinn, wenn du belegen kannst, dass es ein Darlehen ist.
      Ansonsten wäre der PKW für Zugewinn oder Hausrat einzubringen und erhöht entsprechend dieses.
      Wobei ein PKW meist dem Hausrat zugerechnet wird (Wege zur ARbeit, Einkaufen, Kinder holen und bringen...) und seltener dem Zugewinn.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo Ummelchen,

      nach meiner Ansicht ist es müßig, darüber nachzudenken, ob es ein Darlehen oder eine Schenkung war. Die Transaktionen (Autoverkauf, Neukauf PKW und Darlehenstilgung) fanden doch während der Ehe statt - oder? Ist überhaupt schon der Antrag auf Scheidung eingereicht?

      Wie auch immer - im Zugewinnausgleich ist das ein reiner Aktivtausch. Das Auto wurde verkauft, dafür ist Bargeld vorhanden bzw. die Schulden geringer. Du hast jetzt im Endvermögen ein verringertes Darlehen und keinen Bus mehr. Ohne das alles hättest du ein größeres Darlehen(das deinen Zugewinn verringert hätte, dafür aber auch den Bus, der deinen Zugewinn erhöht. Bei deiner Nochfrau schlägt nun der neue PKW zu Buche, der ihr Endvermögen (damit ihren Zugewinn) erhöht. Das Spielchen heißt 'rechte Tasche - linke Tasche'. Würde man nun nach deiner Vorstellung rechnen - d.h. das Darlehen als solches berücksichtigen - dann hättest du im Endvermögen eine Forderung (die den Zugewinn erhöht), deine Nochfrau hätte Schulden (die den Zugewinn mindern).

      Ich möchte nicht versäumen, auch hier noch wieder mal darauf hinzuweisen, dass beim Zugewinnausgleich niemals einzelne Positionen aufgerechnet werden sollten. Beide Partner müssen alle Vermögen und Schulden zu den Stichtagen (grob Beginn und Ende der Ehe) auflisten. Die Differenz daraus ist der (mögliche) Zugewinn. Wer den höheren hat, gibt dem anderen die Hälfte ab.

      Gruß
      Susanne
    • Hallo Ummelchen,
      ganz einfach: Wenn (und nur dann ) ein Zugewinnausgleich durchgeführt wird erfolgt eine Feststellung des Anfangs- und Endvermögens der Eheleute. Das ist eine reine Stichtagberechnung.
      Falls du es nicht hast: ISUV hat zum Zugewinnausgleich ein Merkblatt darüber.

      Gruß
      Villa
      Leben und leben lassen