Hallo,
ich selbst lebe mit meinem ersten Sohn (16 Jahre/ erhalte kein KU) aus einer längst verflossen Beziehung in einer Wohnung. Mitlerweile habe ich ein weiteren Sohn (1 Jahr) der bei der Kindesmutter lebt. Ich besuche ihn aller zwei Wochen, da die Kindesmutter kurz nach der Entbindung 170 km weit weggezogen ist. Die Kosten hierfür liegen ganz auf meiner Seite . Bisher habe ich nach Vorrechnungen des JA einen für mich akzeptablen KU gezahlt. Nun habe ich jedoch eine Entgültige Berechnung zur Beurkundung erhalten, womit ich in erster Instanz nicht ganz einverstanden bin. Auf Grund meines Studiums habe ich nun endlich einen gutbezahlten Job, muss jedoch eine nicht unerhebliche Summe jeden Monat für mein Studenten BAFÖG zurückzahlen (ohne daß Studium hätte ich auch nicht den Job). BAFÖG Rückzahlung findet jedoch keine Berücksichtigung bei der Berechnung des KU. Kann ich dagegen vorgehen?
Vielen Dank im Vorfeld für alle nützlichen Hinweise
ich selbst lebe mit meinem ersten Sohn (16 Jahre/ erhalte kein KU) aus einer längst verflossen Beziehung in einer Wohnung. Mitlerweile habe ich ein weiteren Sohn (1 Jahr) der bei der Kindesmutter lebt. Ich besuche ihn aller zwei Wochen, da die Kindesmutter kurz nach der Entbindung 170 km weit weggezogen ist. Die Kosten hierfür liegen ganz auf meiner Seite . Bisher habe ich nach Vorrechnungen des JA einen für mich akzeptablen KU gezahlt. Nun habe ich jedoch eine Entgültige Berechnung zur Beurkundung erhalten, womit ich in erster Instanz nicht ganz einverstanden bin. Auf Grund meines Studiums habe ich nun endlich einen gutbezahlten Job, muss jedoch eine nicht unerhebliche Summe jeden Monat für mein Studenten BAFÖG zurückzahlen (ohne daß Studium hätte ich auch nicht den Job). BAFÖG Rückzahlung findet jedoch keine Berücksichtigung bei der Berechnung des KU. Kann ich dagegen vorgehen?
Vielen Dank im Vorfeld für alle nützlichen Hinweise