Anrechnung von BAFÖG Schulden bei Unterhaltsberechnung

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    • Anrechnung von BAFÖG Schulden bei Unterhaltsberechnung

      Hallo,

      ich selbst lebe mit meinem ersten Sohn (16 Jahre/ erhalte kein KU) aus einer längst verflossen Beziehung in einer Wohnung. Mitlerweile habe ich ein weiteren Sohn (1 Jahr) der bei der Kindesmutter lebt. Ich besuche ihn aller zwei Wochen, da die Kindesmutter kurz nach der Entbindung 170 km weit weggezogen ist. Die Kosten hierfür liegen ganz auf meiner Seite ?( . Bisher habe ich nach Vorrechnungen des JA einen für mich akzeptablen KU gezahlt. Nun habe ich jedoch eine Entgültige Berechnung zur Beurkundung erhalten, womit ich in erster Instanz nicht ganz einverstanden bin. Auf Grund meines Studiums habe ich nun endlich einen gutbezahlten Job, muss jedoch eine nicht unerhebliche Summe jeden Monat für mein Studenten BAFÖG zurückzahlen (ohne daß Studium hätte ich auch nicht den Job). BAFÖG Rückzahlung findet jedoch keine Berücksichtigung bei der Berechnung des KU. Kann ich dagegen vorgehen?

      Vielen Dank im Vorfeld für alle nützlichen Hinweise
    • Hallo Rubyd,

      Ja die Rückzahlung kann m.E. dein unterhaltsrelevantes Einkommen verringern.

      Ob es nach den "Schritten/Stufungen " der Düsseldorfer Tabelle aber wirklich so viel ausmacht solltest du prüfen.

      Natürlich kannst du mit dem JA sprechen oder gerichtlich gegen die Berechnung vorgehen.

      Dir ist aber bekannt dass der jungen Mutter evtl. Betreuungsunterhalt zu steht?

      Hier könntest du "schlafende Hunde" wecken.

      lg
      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
    • Moin Rubyd,

      die BAFöG-Rückzahlung wird mit hoher Wahrscheinlichkeit anerkannt. Ich suche dazu noch was raus.

      Könntest du in der Zwischenzeit bitte auf Folgendes eingehen?

      1. Verbleibt dir nach Abzug aller anderen berücksichtigungsfähigen Aufwendungen und auch nach Abzug des Mindestunterhalts (siehe Einkommensstufe 1 der Düsseldorfer Tabelle) für zwei minderjährige Kinder noch der angemessene Selbstbehalt (derzeit 1.300 Euro) bzw. der notwendige Selbstbehalt (derzeit 1.080 Euro)?
      2. Hast du das Jugendamt auf Umgangskosten hingewiesen und hat es dazu Stellung genommen?
      3. Inwieweit hat das Jugendamt in seiner Berechnung den älteren Sohn berücksichtigt?
      4. Verfügst du über Informationen über die Einkommensverhältnisse der Mutter (vor bzw. nach Geburt des 1jährigen)?