Hallo liebe Foris,
häufig taucht die Frage auf, ob das Jugendamt beim Unterschreiben einer Urkunde durch den Unterhaltsverpflichteten, die über das Erreichen des 18. Lebensjahres der/des Berechtigten hinausgeht (unbefristeter Titel) darauf bestehen kann, eine befristete Urkunde (bis zur Vollendungen des 17. Lebensjahres) - auch ohne Rücksprache mit der/dem Unterhaltsberechtigten - zu verweigern.
Welche Erfahrung habt ihr mit den Jugendämtern gemacht?
Gruß
Villa
häufig taucht die Frage auf, ob das Jugendamt beim Unterschreiben einer Urkunde durch den Unterhaltsverpflichteten, die über das Erreichen des 18. Lebensjahres der/des Berechtigten hinausgeht (unbefristeter Titel) darauf bestehen kann, eine befristete Urkunde (bis zur Vollendungen des 17. Lebensjahres) - auch ohne Rücksprache mit der/dem Unterhaltsberechtigten - zu verweigern.
Welche Erfahrung habt ihr mit den Jugendämtern gemacht?
Gruß
Villa
Leben und leben lassen