Jugendamt und Beurkundung über die Minderjährigkeit hinaus

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    • Jugendamt und Beurkundung über die Minderjährigkeit hinaus

      Hallo liebe Foris,
      häufig taucht die Frage auf, ob das Jugendamt beim Unterschreiben einer Urkunde durch den Unterhaltsverpflichteten, die über das Erreichen des 18. Lebensjahres der/des Berechtigten hinausgeht (unbefristeter Titel) darauf bestehen kann, eine befristete Urkunde (bis zur Vollendungen des 17. Lebensjahres) - auch ohne Rücksprache mit der/dem Unterhaltsberechtigten - zu verweigern.
      Welche Erfahrung habt ihr mit den Jugendämtern gemacht?

      Gruß
      Villa
      Leben und leben lassen
    • Moin Villa,

      ich habe persönlich damit (leider) keine Erfahrungen gemacht. ;)

      Aber mir ist aus etlichen Forenbeiträgen bekannt, dass die Beurkundungspersonen in Jugendämtern den "Befristern" immer wieder ins Handwerk pfuschen wollen. Letztens habe ich eine Art Dienstanweisung gelesen, nach der sie das zu beurkunden haben, was der "Kunde" wünscht.

      Allenfalls könnte ich mir vorstellen, dass sie im Rahmen ihrer Prüfungs- und Belehrungspflichten (§ 17 BeurkG) einen Hinweis auf die Rechtsprechung des OLG Hamm geben (dürfen). Solche für Notare geltende Pflichten haben auch die Beurkundungspersonen im JA.


      IWW schrieb:

      Die Jugendamtsurkunde nach § 59 Abs. 1 Nr. 3, § 60 SGB VIII ist eine öffentliche Urkunde, die vom Jugendamt ausgestellt und einer notariellen Urkunde gleichgestellt wird. Der zur Beurkundung befugte Jugendamtsmitarbeiter hat die Funktion und die entsprechenden Prüfungs- und Belehrungspflichten eines Notars nach §§ 17, 18 BeurkG (Kunkel, SGB VIII, § 59, Rn. 15; OLGKöln FamRZ 00, 905). Er hat z.B. den wahren Willen der Beteiligten zu erforschen, auf die Bedeutung der Erklärung hinzuweisen und Neutralität zu wahren.

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    • Hallo *,

      Ich habe vor einiger Zeit eine Beurkundung vor dem Jugendamt unterschrieben.

      Das Jugendamt war aber an meinem Arbeitsort, nicht am Wohnort meines Kindes, insofern nicht direkt involviert.

      Auf meinen Hinweis wurde die Beurkundung auf den Tag vor Erreichen des 18. Geburtstages meines Kindes befristet.

      Die Mitarbeiterin tat sehr "erstaunt" über mein Anliegen, hat es aber akzeptiert.

      Im Nachgang gab es dazu von der Mutter keine Fragen und auch keine Probleme.

      Wie gut, dass ich vorab informiert war und mich durchgesetzt habe.

      Eine andere, unbefristete Urkunde hätte ich nicht unterschrieben.

      Viele Grüße,
      fras12