Realsplitting Ausgleich

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    • Realsplitting Ausgleich

      Hallo Forum,

      ich habe da mal eine Frage. Folgender Fall:

      Ich habe in den Jahren 2012 – 2015 dem Realsplitting bei meinem geschiedenen Mann zugestimmt und auch die entsprechenden Angaben als Unterhaltsempfänger in meiner Steuererklärung angegeben. Mein geschiedener und nicht wiedergeverheirateter Ex-Mann möchte aber den dadurch entstandenen Steuernachteil nicht ersetzen. In einem o.g. Beitrag habe ich gelesen:

      Denn der BGH hat schon vor vielen Jahren entschieden, dass die finanziellen Nachteile auch dann auszugleichen sind, wenn sich der Unterhaltsverpflichtete vorab nicht ausdrücklich dazu bereiterklärt hat.

      Welches BGH-Urteil liegt hier zu Grunde?

      Ich freue mich schon auf eine Rückmeldung, da mein Ex-Mann sich sehr uneinsichtig zeigt.
    • Hallo,

      du meinst vermutlich:XII ZR 104/07.

      Wobei du den Bescheid an deinen Exehemann zusenden musst und um Ausgleich bitten, die Differenz zwischen der Steuer die du aufgrund deines Einkommen zahlen musst und der die festgelegt wurde weil du die Anlage U unterzeichnet hast.

      Und es sind nicht nur die steuerlichen Nachteile auszugleichen, sondern auch andere, wenn du z. B. aufgrund der Anlage U kein Wohngeld mehr bekommst o.ä.

      Im Zweifelsfall eine Frist setzen und dann den Rest einem Anwalt überlassen.

      Sophie



      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo Sophie,

      habe ich das richtig verstand. Bescheid aus den Jahren 2012 - 2015 meinem Ex-Mann zusenden und aufgrund des von dir genannten Urteils muss er mir den Steuernachteil ersetzen? Das gilt auch rückwirkend? Wenn er sich weiterhin uneinsichtig zeigt, dann aufgrund des Urteil eine Klage einreichen?

      LG Maren
    • Hallo,

      hat er die Bescheide noch nicht bekommen?


      Und in meinen Augen musst du auflisten, in welcher Höhe der Nachteilsausgleich zu zahlen ist.

      Hast du trotz nicht gezahltem Nachteilsausgleich nicht die Zustimmung zur Anlage U widerrufen?

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!