Hallo Forum,
ich habe da mal eine Frage. Folgender Fall:
Ich habe in den Jahren 2012 – 2015 dem Realsplitting bei meinem geschiedenen Mann zugestimmt und auch die entsprechenden Angaben als Unterhaltsempfänger in meiner Steuererklärung angegeben. Mein geschiedener und nicht wiedergeverheirateter Ex-Mann möchte aber den dadurch entstandenen Steuernachteil nicht ersetzen. In einem o.g. Beitrag habe ich gelesen:
Denn der BGH hat schon vor vielen Jahren entschieden, dass die finanziellen Nachteile auch dann auszugleichen sind, wenn sich der Unterhaltsverpflichtete vorab nicht ausdrücklich dazu bereiterklärt hat.
Welches BGH-Urteil liegt hier zu Grunde?
Ich freue mich schon auf eine Rückmeldung, da mein Ex-Mann sich sehr uneinsichtig zeigt.
ich habe da mal eine Frage. Folgender Fall:
Ich habe in den Jahren 2012 – 2015 dem Realsplitting bei meinem geschiedenen Mann zugestimmt und auch die entsprechenden Angaben als Unterhaltsempfänger in meiner Steuererklärung angegeben. Mein geschiedener und nicht wiedergeverheirateter Ex-Mann möchte aber den dadurch entstandenen Steuernachteil nicht ersetzen. In einem o.g. Beitrag habe ich gelesen:
Denn der BGH hat schon vor vielen Jahren entschieden, dass die finanziellen Nachteile auch dann auszugleichen sind, wenn sich der Unterhaltsverpflichtete vorab nicht ausdrücklich dazu bereiterklärt hat.
Welches BGH-Urteil liegt hier zu Grunde?
Ich freue mich schon auf eine Rückmeldung, da mein Ex-Mann sich sehr uneinsichtig zeigt.