Kinderzuschlag bekommen und wenn ja Einfluss auf die Unterhaltsberechung?

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    • Kinderzuschlag bekommen und wenn ja Einfluss auf die Unterhaltsberechung?

      Hallo zusammen,

      ich habe drei für mich wichtige Fragen und hoffe dass mir hier jemand behilflich sein kann.

      Hier die folgende Situation:

      - Ich aktuell noch verheiratet und seit dem 01.01.2016 getrennt lebend mit 4 Kindern (13/10/4/1 alt). (möchte mich 2017 noch scheiden lassen)
      - Wohnhaft mit neuer Lebensgefährtin in neuer Wohnung. (Kinder leben bei meiner Ex-Frau und ich habe sie regelmäßig alle 2 Wochen)
      - Beginne am 01.11.2017 eine zweite Ausbildung bei der Polizei (Anwärter und Beamter auf Widerruf)
      - aktuell bin ich angestellter im öfft. Dienst TVL und zahle seit 02/2016 den Unterhalt für die Kinder aber keinen Ehegattenunterhalt.

      Frage 1: Bin ich ab Beginn der Ausbildung (Anwärtergehalt) 1094€ für die Zeit der Ausbildung verpflichtet weiter Unterhalt zu zahlen?

      Frage 2: Bekomme ich im falle einer diesjährigen rechtskräftigen Scheidung trotzdem den Kinderzuschlag für Beamte.
      Bei diesem BBesG sehe ich nicht genau durch: gesetze-im-internet.de/bbesg/__40.html

      Frage 3: Wenn ja, wird dieser zu meinem Grundgehalt (siehe Frage 1) dazu gezählt und fließt in die Unterhaltsberechung mit ein? Zahle ich also weiter Unterhalt?

      Über hilfreiche Antworten freue ich mich und verbleibe,

      mit freundlichen Grüßen

      Ummelchen
    • Hallo,

      zu 1)
      Hast du schon eine abgeschlossene Ausbildung/Studium und darin gearbeitet?
      Warum willst du eine zweite Ausbildung beginnen?
      War dies schon zu Ehezeiten abgestimmt?
      Bestehen Titel für die Kinder?

      2) Soweit ich weiß schon. Du hast ja auch 2 Kinder auf der Steuerkarte

      3) Ja, und das ist unterhaltsrelevant. Denn ohne die Kinder würdest du ja auch keinen Kinderzuschlag bekommen.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo Sophie,

      danke für Deine schnelle Antwort.

      Also ich habe schon eine abgeschossene Berufsausbildung und auch länger darin gearbeit. Ich bin 33 Jahre alt. Die neue Ausbildung ist eine berufliche Verbesserung für mich und wurde damals schon in der vergangenen Beziehung besprochen und abgestimmt. Der Titel aller Kinder lautet: eigenes Kind.

      Auf der Steuerkarte habe ich kein Kind stehen nur nur 2,0 Kinderfreibeträge (vor der Trennung waren es 4,0 KFB).

      Sebastian
    • Hallo,

      du bist grundsätzlich gesteigert erwerbspflichtig. Das könnte dir bei deiner neuen Ausbildung auf die Füße fallen, wenn deine Nochfrau staatliche Hilfen in Anspruch nehmen muss. Grundsätzlich hat sie auch Anspruch auf Unterhalt bis das jüngste Kind 3 Jahre alt ist.
      Ergo bist du 5 Personen zum Unterhalt verpflichtet.
      Was macht die KM? Geht sie arbeiten bzw. hat sie bis zur Geburt des jüngsten Kindes gearbeitet?
      Könntest du dich in die Betreuung einbringen, so dass sie arbeiten gehen könnte?

      Titel = Unterhaltstitel.
      D. h. es besteht keiner.
      Was hast du bisher an Unterhalt gezahlt?

      Ja, die Kinderfreibeträge stehen dir zu, pro Kind 0,5. Die anderen 0,5 stehen der KM zu.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo,

      ich glaube nicht das mir die ausbildung auf die Füße fällt da es eine berufliche gesicherte Verbesserung ist (#Beamter) und so der Unterhalt zukunftsicher abgedeckt wäre. Die KM geht teilzeit arbeiten glaube 20 Std./Woche. Das hat Sie auch bis vor der Geburt gemacht.
      Es besteht doch ein Unterhaltstitel, da ich ja wie oben schon geschrieben seit 02/2016 Unterhalt zahle.

      Sebastian
    • Hallo,

      Ummelchen schrieb:

      Hallo,

      ich glaube nicht das mir die ausbildung auf die Füße fällt da es eine berufliche gesicherte Verbesserung ist (#Beamter) und so der Unterhalt zukunftsicher abgedeckt wäre. D

      Die Ausbildung "sichert" evtl. den um ein paar Euro höherern Unterhalt in der Zukunft, aber dafür gibt es für

      die Zeit der Ausbildung keinen Unterhalt?

      lg
      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
    • Hallo,

      wenn deine Nochfrau staatliche Töpfe benötigt, kann es sein, dass dir ein fiktives Einkommen unterstellt wird für die Zeit der Ausbildung.

      Minderjährigen Kindern ist man gesteigert erwerbspflichtig. Und dann kann das passieren.

      Deshalb meine Frage, ob du dich mehr in die Betreuung der Kinder einbringen kannst, um deine Nochfrau zu entlasten und ihr zu ermöglichen arbeiten zu gehen. Wobei sie dazu aufgrund des Alters des jüngsten Kindes nicht verpflichtet ist.

      Evtl. bekommt sie auch Unterhaltsvorschuss und den musst du dann später zurückzahlen.

      Sophie
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    • Hallo,

      Unterhaltsvorschuss bekommt Sie und mir ist klar das ich den später zurück zahlen muss. Wieso sollte mir ein fiktives Einkommen unterstellt werden? Es steht doch fest wieviel ich in der Ausbildung verdiene. Ich wollte nur wissen ob ich den Kinderzuschlag bekomme für die 4 Kinder? Wenn ja dabnn zahle ich auch weiter Unterhalt, dafür ist der Zuschlag ja da. Es ist betreuungstechnisch alles geregelt, sie geht ja auch jetzt schon wieder arbeiten.

      Sebastian
    • Hallo,

      das fiktive Einkommen könnte das sein, was du vor Beginn der neuen Ausbildung erzielt hast. Und das dann danach der Kindesunterhalt berechnet wird.
      Bislang hast du für alle Kinder Unterhalt gezahlt oder auch nur anteilig aufgrund deines Gehaltes?

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!