Wer muss Unterhaltstitel nach Volljährigkeit des Kindes ändern lassen ?

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    • Wer muss Unterhaltstitel nach Volljährigkeit des Kindes ändern lassen ?

      Hallo liebe Forumsteilnehmer.

      Ich habe eine etwas verzwickte Ausgangsposition zu der ich ein paar Fragen habe.

      Ich habe einen Unterhaltstitel für 3 Kinder ( inzwischen 16,18,20 ). Dem KV dürfen lt. Urteil 850,--€ bleiben. der Rest wird von der Rente gepfändet und von der RV an mich überwiesen. (190,--€ für alle 3 Kinder). Im Urteil sind auch über 10.000,--€ Unterhaltsrückstände aufgelistet. Als mein nun 20 jährige Sohn volljährig wurde hat der KV Auskunft über die Verhältnisse aller 3 Kinder gefordert und eine Klage auf Erhöhung des Selbstbehalts eingereicht. Die Klage wurde abgewiesen.
      Mein ältester Sohn wird 7/2017 mit der Ausbildung fertig. Die anderen 2 Kinder 7/2018. Das weiss der KV auch, er hat ja die Kopien der Ausbildungsverträge.
      Nun meine Frage:
      Wie läuft das jetzt mit dem Unterhalt weiter? Normalerweise bekommt mein Sohn ja keinen Unterhalt nach der Ausbildung mehr.
      Muss mein Sohn sich dann darum kümmern oder der KV?
      Muss man zu viel gepfändeten Unterhalt zurückzahlen? Und wenn ja für wie lange?
      Vielen lieben Dank vorab für die Antworten!! :)
    • Hallo,

      sind die Sätze für die Kinder einzeln aufgelistet?
      Sohnemann sollte nach Beendigung der Ausbildung dem Vater mitteilen, dass er nicht mehr unterhaltsberechtigt ist.

      Dann müsste es zwei Möglichkeiten geben: entweder der Satz der anderen Kinder erhöht sich (um den Anteil des Sohnes), da der KV keinen Mindestunterhalt zahlt (ist das im Urteil so vermerkt) oder er fängt dann mit dem Anteil vom Sohn an die Unterhaltsrückstände abzutragen.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!