Liebe Forumsteilnehmer,
vor 10 Jahren, im Januar 2007 forderte mich die Mutter außergerichtlich zur Auskunft auf. Diese erteilte ich mit Einkommensnachweisen, auf welchen ich nicht zur Berechnung relevante Daten, wie meine Kontonummer, Personalnummer, etc. schwärzte. Dies nahm die Mutter zum Anlass für Monierungen und reichte im Juli 2007 eine Stufenklage ein. Da ich es mit außergewöhnlich parteiischen Richtern, sowohl in erster Instanz am Amtsgericht als auch in zweiter am Brandenburgischen Oberlandesgericht zu tun habe, die mich in den parallel laufenden Verfahren um Umgang und Sorgerecht unerträglich benachteiligten (ich bin mittlerweile ein vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zugelassener Beschwerdeführer, Nr. 13240/15; das Verfahren befindet sich in der Entschädigungsphase, d.h. ich habe meinen Vorstellungen zum Schadensersatz dem Gerichtshof mitgeteilt), kam es zu mehreren Ablehnungsgesuchen, welche sich auch auf das Unterhaltsverfahren erstreckten, da ich die Befangenheit als personen- und nicht verfahrensbezogen betrachtete.
In 2010 gab es eine Verhandlung in der Auskunftsstufe. Ich wurde zu exzessiver Auskunft verurteilt wogegen ich mich bis zum BGH wehrte (XII ZB 408/13). Dazwischen wurde überraschend ein Zwangsgeld gegen mich verhängt, überraschend deswegen, weil mir bzw. meiner Anwältin der gegnerische Antrag vorher nicht zuging. Als ich rechtliches Gehör monierte wurde vom Gericht Zustellung des gegnerischen Antrages behauptet und der Richter als befangen abgelehnt. Vom Gericht wurde Zustellung des gegnerischen Antrages behauptet. Es bedurfte einiger Aufforderungen an das Gericht und weiterer Ablehnungsgesuche bis die Zustellungsurkunde mir vorgelegt wurde, welche sich als zweifelhaft und widersprüchlich erwies (der Zusteller schien nicht recht zu wissen, was er gemacht hat, und irgendwas ausgefüllt um das Gericht zu befriedigen). Mit der typischen Rechthaberei der Gerichte bezüglich eigener Versäumnisse wurde dies jedoch alles abgebügelt.
Jedenfalls hatte die Mutter in 2010 abermals Auskunft bekommen anhand derer sie den Unterhalt hätte berechnen können. Sie hatte abermals die Schwärzungen moniert, welche jedoch der BGH in der Zurückweisung meiner Rechtsbeschwerde (wegen Nichterreichung des Beschwerdewerts) in den Gründen als nicht zu beanstandend wertete.
Im Mai 2015 reichte sie endlich eine bezifferte Forderung auf Unterhalt ein, welche mir aber erst im Februar 2016 zugestellt wurde. Die Anwältin der Mutter bekniete mehrere Male das Gericht die Klage zuzustellen und drohte schließlich zart mit dem Anbringen einer Verzögerungsrüge, was sie eigentlich vermeiden wolle, und gab damit explizit bekannt, dass sie bezüglich der schon geschehenen Verzögerung ausdrücklich keine einlegen wollte.
Zu den lange zurückliegenden Forderungen berief ich mich auf Verwirkung, und ging daher auf die fantasievollen Einkommensunterstellungen der Anwältin der Mutter nicht ein. Ich (nicht anwaltlich vertreten wegen altem FGG-Gesetz) forderte den Richter mehrmals schriftlich auf, mir einen entsprechenden Hinweis zu geben, falls er Zweifel an der Verwirkung haben sollte, so dass ich mich rechtzeitig zu den Forderungen von rückständigen Unterhalt positionieren kann. Noch in der Verhandlung tat er kund, dass er ja die Schriftsätze hätte und nichts weiters zu sagen wüßte (kein Hinweis), um mich anschließend mit der Verurteilung zu überraschen.
Meine Ablehnungsgesuche gegen meine zuständigen Familienrichter in erster und zweiter Instanz über die zermürbenden Familienrechtsstreitigkeiten über 11 Jahre (!), vor allem Sorgerecht und Umgang sind Legion (seit 11 Jahren die immer gleichen parteiischen Richter). Selbst meine Anwältin spricht davon, dass deren Willkürakte nichts mehr mit Jura zu tun haben. Aber alle Ablehnungsgesuche scheitern am eisernen Korpsgeist der Richterkollegen. Insofern muss auch die ungünstige Randbedingung berücksichtigt werden, dass ich es mit ganz und gar unfairen gehässigen Richtern zu tun habe, die ich nicht loswerde, also fernperspektivisch immer die Rechts- und/oder Verfassungsbeschwerde im Auge haben. Anders ist meinen Richtern nicht beizukommen, wenngleich sie nach der Annahme meiner Beschwerde durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte etwas vorsichtiger treten. Immerhin hat man am Amtsgericht nach über 10 Jahren meine gesetzlichen Richter getauscht, nur weil das Unterhaltsverfahren so alt ist, macht dies immer noch der alte Richter. Am Oberlandesgericht sind die Richter leider immer noch die gleichen.
Viele Grüße
Edmund
vor 10 Jahren, im Januar 2007 forderte mich die Mutter außergerichtlich zur Auskunft auf. Diese erteilte ich mit Einkommensnachweisen, auf welchen ich nicht zur Berechnung relevante Daten, wie meine Kontonummer, Personalnummer, etc. schwärzte. Dies nahm die Mutter zum Anlass für Monierungen und reichte im Juli 2007 eine Stufenklage ein. Da ich es mit außergewöhnlich parteiischen Richtern, sowohl in erster Instanz am Amtsgericht als auch in zweiter am Brandenburgischen Oberlandesgericht zu tun habe, die mich in den parallel laufenden Verfahren um Umgang und Sorgerecht unerträglich benachteiligten (ich bin mittlerweile ein vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zugelassener Beschwerdeführer, Nr. 13240/15; das Verfahren befindet sich in der Entschädigungsphase, d.h. ich habe meinen Vorstellungen zum Schadensersatz dem Gerichtshof mitgeteilt), kam es zu mehreren Ablehnungsgesuchen, welche sich auch auf das Unterhaltsverfahren erstreckten, da ich die Befangenheit als personen- und nicht verfahrensbezogen betrachtete.
In 2010 gab es eine Verhandlung in der Auskunftsstufe. Ich wurde zu exzessiver Auskunft verurteilt wogegen ich mich bis zum BGH wehrte (XII ZB 408/13). Dazwischen wurde überraschend ein Zwangsgeld gegen mich verhängt, überraschend deswegen, weil mir bzw. meiner Anwältin der gegnerische Antrag vorher nicht zuging. Als ich rechtliches Gehör monierte wurde vom Gericht Zustellung des gegnerischen Antrages behauptet und der Richter als befangen abgelehnt. Vom Gericht wurde Zustellung des gegnerischen Antrages behauptet. Es bedurfte einiger Aufforderungen an das Gericht und weiterer Ablehnungsgesuche bis die Zustellungsurkunde mir vorgelegt wurde, welche sich als zweifelhaft und widersprüchlich erwies (der Zusteller schien nicht recht zu wissen, was er gemacht hat, und irgendwas ausgefüllt um das Gericht zu befriedigen). Mit der typischen Rechthaberei der Gerichte bezüglich eigener Versäumnisse wurde dies jedoch alles abgebügelt.
Jedenfalls hatte die Mutter in 2010 abermals Auskunft bekommen anhand derer sie den Unterhalt hätte berechnen können. Sie hatte abermals die Schwärzungen moniert, welche jedoch der BGH in der Zurückweisung meiner Rechtsbeschwerde (wegen Nichterreichung des Beschwerdewerts) in den Gründen als nicht zu beanstandend wertete.
Im Mai 2015 reichte sie endlich eine bezifferte Forderung auf Unterhalt ein, welche mir aber erst im Februar 2016 zugestellt wurde. Die Anwältin der Mutter bekniete mehrere Male das Gericht die Klage zuzustellen und drohte schließlich zart mit dem Anbringen einer Verzögerungsrüge, was sie eigentlich vermeiden wolle, und gab damit explizit bekannt, dass sie bezüglich der schon geschehenen Verzögerung ausdrücklich keine einlegen wollte.
Zu den lange zurückliegenden Forderungen berief ich mich auf Verwirkung, und ging daher auf die fantasievollen Einkommensunterstellungen der Anwältin der Mutter nicht ein. Ich (nicht anwaltlich vertreten wegen altem FGG-Gesetz) forderte den Richter mehrmals schriftlich auf, mir einen entsprechenden Hinweis zu geben, falls er Zweifel an der Verwirkung haben sollte, so dass ich mich rechtzeitig zu den Forderungen von rückständigen Unterhalt positionieren kann. Noch in der Verhandlung tat er kund, dass er ja die Schriftsätze hätte und nichts weiters zu sagen wüßte (kein Hinweis), um mich anschließend mit der Verurteilung zu überraschen.
Meine Ablehnungsgesuche gegen meine zuständigen Familienrichter in erster und zweiter Instanz über die zermürbenden Familienrechtsstreitigkeiten über 11 Jahre (!), vor allem Sorgerecht und Umgang sind Legion (seit 11 Jahren die immer gleichen parteiischen Richter). Selbst meine Anwältin spricht davon, dass deren Willkürakte nichts mehr mit Jura zu tun haben. Aber alle Ablehnungsgesuche scheitern am eisernen Korpsgeist der Richterkollegen. Insofern muss auch die ungünstige Randbedingung berücksichtigt werden, dass ich es mit ganz und gar unfairen gehässigen Richtern zu tun habe, die ich nicht loswerde, also fernperspektivisch immer die Rechts- und/oder Verfassungsbeschwerde im Auge haben. Anders ist meinen Richtern nicht beizukommen, wenngleich sie nach der Annahme meiner Beschwerde durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte etwas vorsichtiger treten. Immerhin hat man am Amtsgericht nach über 10 Jahren meine gesetzlichen Richter getauscht, nur weil das Unterhaltsverfahren so alt ist, macht dies immer noch der alte Richter. Am Oberlandesgericht sind die Richter leider immer noch die gleichen.
Viele Grüße
Edmund