Rückzahlung Unterhaltsvorschuss bei neuer Heirat

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    • Rückzahlung Unterhaltsvorschuss bei neuer Heirat

      Hallo zusammen,

      ich habe folgendes Problem. Ich habe einen Sohn (9 Jahre alt) der bei mir lebt. Getrennt habe ich mich von der Kindesmutter 2012. Unterhalt hat die Mutter nie gezahlt. Damals war die Situation bei Ihr auch schwierig.Sie hat noch 2 Kinder von denen eins bei Ihr lebt und das andere beim Kindes Vater. Ich habe jetzt Mitte 2016 neu geheiratet. Zusammen gezogen bin ich mit meiner neuen Partnerin 2013.Die Mutter meines Sohnes befindet sich mittlerweile wieder in einer festen Beziehung und der neue Partner lebt auch bei Ihr. Sie selbst verdient nur den Selbstbehalt und teilweise noch darunter.Sie hat keine Vollzeitstelle.Ob Sie arbeitet am Tag etwa 4-6 Stunden. Ich bekomme seit Auszug vom Amt 194€ Unterhaltsvorschuss. Auch mit dem Zusammenzug mit meiner neuen Partnerin habe ich scheinbar rechtmäßig weiter Unterhaltsvorschuss bekommen. Soviel vorerst zur Grundsituation.

      Jetzt muss ich ja jedes Jahr im Januar ein Schreiben vom Amt für Soziale Dienste ausfüllen ob sich an meiner Situation etwas geändert hat. Einige wissen bestimmt schon was jetzt kommt...
      Ich habe natürlich wahrheitsgemäß geantwortet und geschrieben das ich seit Juni 2016 wieder verheiratet bin. Kurz darauf bekam ich einen Anruf vom zuständigen Sachbearbeiter das ich sofort hätte melden müssen das ich geheiratet habe da dann der Unterhaltsvorschuss Anspruch verfällt. Ich bin aus allen Wolken gefallen da ich nicht verstehe warum das einen Unterschied macht. Meine neue Frau ist doch nicht unterhaltspflichtig für meinen Sohn und es hat sich zur Situation von vor 3 Jahren nichts geändert bis auf die Tatsache das jetzt auf einem Zettel steht das ich verheiratet bin. Klar ich habe meine Steuerklasse geändert von 1 auf 4 da wir beide gleich viel verdienen. Ich wusste nicht das ich das hätte angeben müssen.

      Nun war ich beim Anwalt und habe mich versucht schlau zu machen ob und warum es überhaupt rechtmäßig ist mir den Vorschuss zu streichen und eine Rückzahlung von über 1500€ zu fordern.
      Mein Anwalt hat mir gesagt das es laut Gesetz nicht eindeutig definiert ist ob und wann Unterhaltsvorschuss gezahlt oder nicht gezahlt wird. Das ist wohl Auslegungssache. Jetzt habe ich auch schon von anderen in meinem Umfeld gehört das die Ämter dahin gehend Spielraum haben zu entscheiden ob oder ob nicht überzahlt wurde. Diesen Eindruck bekomme ich auch da ich gerade einen Anhörungsbogen bekommen habe um die Situation zu schildern. Das Amt entscheidet dann ob und wie viel ich überzahlt wurde.
      Ich finde es ehrlich gesagt komisch das sie mich da anhören denn wenn ich laut Gesetz eindeutig überzahlt worden wäre benötigten sie keine Anhörung oder sehe ich das falsch. Das legt den Gedanken nahe das der Bearbeiter nach Nase entscheidet ob ich überzahlt wurde oder ob nicht. Und ich habe nicht die schönste Nase. Jetzt wäre es mal interessant zu wissen was ich in die sen Bogen schreiben kann um meine Nase vielleicht etwas schöner zu machen und damit eventuell zu erreichen das der Bearbeiter mich nicht mit dem vollen Betrag belastet.

      Ich muss sagen ich bin etwas verzweifelt. Zumal wir jetzt ein neues Familienmitglied erwarten und allein dadurch in 3 Monaten knapp 600€ weniger bekommen. Jetzt noch diese Schulden dazu bringen uns an den Rand des möglichen.

      Vielleicht kann uns jemand helfen und ein paar Tips geben.

      Was die zukünftige Unterhaltsregelung betrifft sind wir jetzt mit dem Jugendamt am arbeiten und versuchen über die Beistandschaft für meinen Sohn die Mutter zu zwingen Vollzeit arbeiten zu gehen und Ihren Unterhaltsverpflichtungen nachzukommen.


      Liebe Grüße
      Rico
    • Hallo Rico,

      die Rückzahlung ergibt sich aus dem Unterhaltsvorschussgesetz.
      Das wie folgt lautet:

      Gesetz zur Sicherung des Unterhalts von Kindern alleinstehender Mütter und Väter durch Unterhaltsvorschüsse oder -ausfalleistungen (Unterhaltsvorschussgesetz)


      Daraus geht hervor das du die Bedingung "Alleinerziehend" nicht mehr erfüllst und dadurch keinen Anspruch auf die Sozialleistung hast.


      Ist leider so, ob gerecht oder nicht.


      L.G.


      Sturkopp
      Wenn Liebe durch den Magen geht, ist doch jede Beziehung sch...se ^^
      Gruss
      sturkopp
    • Hallo und vielen Dank für die schnellen Antworten.
      @edy ich verstehe dieses Prospekt auch wieder nur schwammig. Dort steht:

      Wann ist der Anspruch ausgeschlossen?

      ❙ verheiratet sind oder neu heiraten und von Ihrem Ehegattenbzw. Ihrer Ehegattin nicht dauernd getrennt leben

      Ich lebe doch dauernd getrennt von meiner Ex Frau. Was hat denn bitte meine jetzige Frau mit dem Unterhalt für meinen Sohn zu tun? Das ist doch eine schreiende Ungerechtigkeit! Sie darf die Pflichten für MEIN Kind übernehmen hat aber keinerlei Rechte was Ihn angeht? Sie bekommt keine Auskunft beim Arzt, kann Ihn nirgendwo anmelden kann keine Entscheidungen für Ihn treffen aber versorgen soll sie Ihn? Und die Kindesmutter sitzt mit Ihrem Hintern zu Hause und reibt sich die Hände? Ich könnte die Wände hoch gehen wenn ich solche Prospekte lese. Armes Deutschland... Da bringt es einem auch nichts wenn der Unterhaltsvorschuss angehoben wird wenn die Eltern so in den Hintern getreten werden..

      Trotzdem danke ich euch für die Hinweise :) Ich muss mich jetzt erstmal etwas abreagieren. Ich denke ich werde in dem Schreiben einfach genau meine Lage und Situation schildern wie hier und hoffe das die dann dort mir zumindest einen Teil der Zahlung erlassen. Wenn nicht habe ich halt Pech gehabt.
    • Hallo Rico,

      durch deine Hochzeit wird dir die Möglichkeit gegeben deiner Unterhaltspflicht nachzukommen, von daher ist eine Leistung aus dem großen Sozial topf dann nicht mehr nötig. Das deine Ex ihrer gesteigerten Erwerbsobliegenheit nicht nachkommt ist ja nicht das Problem der Sozialgemeinschaft.

      Die Steuerklasse 2 verlierst du schon wenn ein Volljähriges Geschwisterkind mit im selben Haushalt lebt.

      Es wird vielleicht deutlicher wenn du dir die §1601 ff BGB anschaust. Unterhaltspflichtig sind da immer die Eltern und nicht nur ein Elternteil.

      L.G.
      Sturkopp
      Wenn Liebe durch den Magen geht, ist doch jede Beziehung sch...se ^^
      Gruss
      sturkopp
    • Hallo sturkopp,

      ich verstehe das grad nicht. mein Kind lebt doch bei mir und meiner neuen Frau.Ich komme doch meinen Unterhaltspflichten nach.Also ich bezahle doch alle was mein Kind benötigt. Die Kindesmutter zahlt nicht.Hat sie noch nie und will sie auch nicht. Was allerdings jetzt vor Gericht genau geklärt wird da sie eigentlich zahlen könnte. Nötig ist der Unterhaltsvorschuss schon denn meine neue Frau hat ja mit dem Unterhalt eigentlich nichts zu tun. Ich bin glaub ich zu dumm um das wirklich zu verstehen. Ich verstehe nicht warum ich mit meiner neuen Frau und meinem Kind zusammen leben darf und Unterhaltsvorschuss bekomme, aber wenn wir jetzt sagen wir heiraten und die Wohnsituation und das Geld im Topf nicht mehr wird aber auch nicht weniger, können wir plötzlich allein für den Unterhalt aufkommen? Ich verdiene 1500€. Meine Frau noch bis Mai 1600€ (dann nur noch 1000€ Elterngeld). Das war vor der Hochzeit genauso. Dort hatten wir aber Anspruch. Jetzt auf einmal nicht mehr.Ich kriege das nicht in meinen Kopf rein. Die Paragraphen verstehe ich auch nicht wirklich.Klar sind sie teilweise für mich übersetzt.Aber schlüssig sind sie deshalb nicht zwangsläufig.
    • Hallo Rico,

      RicoHB schrieb:

      Ich verstehe nicht warum ich mit meiner neuen Frau und meinem Kind zusammen leben darf und Unterhaltsvorschuss bekomme, aber wenn wir jetzt sagen wir heiraten und die Wohnsituation und das Geld im Topf nicht mehr wird aber auch nicht weniger, können wir plötzlich allein für den Unterhalt aufkommen?
      Weil du durch die erneute Hochzeit nicht mehr allein erziehend bist. Du bist deinem Kind gegenüber Unterhaltsverpflichtet und leistest ihn, das ist ok. Durch die Hochzeit wäre deine neue Ehefrau dir gegenüber zu Unterhalt verpflichtet. Du bist auch nicht alleine deinem Kind gegenüber verpflichtet, die Ex zahlt nur nicht. Aber das wird gerichtlich geregelt und endet wohl in einer Nachzahlung bei Leistungsfähigkeit.

      LG

      Sturkopp
      Wenn Liebe durch den Magen geht, ist doch jede Beziehung sch...se ^^
      Gruss
      sturkopp