Hallo zusammen,
ich habe folgendes Problem. Ich habe einen Sohn (9 Jahre alt) der bei mir lebt. Getrennt habe ich mich von der Kindesmutter 2012. Unterhalt hat die Mutter nie gezahlt. Damals war die Situation bei Ihr auch schwierig.Sie hat noch 2 Kinder von denen eins bei Ihr lebt und das andere beim Kindes Vater. Ich habe jetzt Mitte 2016 neu geheiratet. Zusammen gezogen bin ich mit meiner neuen Partnerin 2013.Die Mutter meines Sohnes befindet sich mittlerweile wieder in einer festen Beziehung und der neue Partner lebt auch bei Ihr. Sie selbst verdient nur den Selbstbehalt und teilweise noch darunter.Sie hat keine Vollzeitstelle.Ob Sie arbeitet am Tag etwa 4-6 Stunden. Ich bekomme seit Auszug vom Amt 194€ Unterhaltsvorschuss. Auch mit dem Zusammenzug mit meiner neuen Partnerin habe ich scheinbar rechtmäßig weiter Unterhaltsvorschuss bekommen. Soviel vorerst zur Grundsituation.
Jetzt muss ich ja jedes Jahr im Januar ein Schreiben vom Amt für Soziale Dienste ausfüllen ob sich an meiner Situation etwas geändert hat. Einige wissen bestimmt schon was jetzt kommt...
Ich habe natürlich wahrheitsgemäß geantwortet und geschrieben das ich seit Juni 2016 wieder verheiratet bin. Kurz darauf bekam ich einen Anruf vom zuständigen Sachbearbeiter das ich sofort hätte melden müssen das ich geheiratet habe da dann der Unterhaltsvorschuss Anspruch verfällt. Ich bin aus allen Wolken gefallen da ich nicht verstehe warum das einen Unterschied macht. Meine neue Frau ist doch nicht unterhaltspflichtig für meinen Sohn und es hat sich zur Situation von vor 3 Jahren nichts geändert bis auf die Tatsache das jetzt auf einem Zettel steht das ich verheiratet bin. Klar ich habe meine Steuerklasse geändert von 1 auf 4 da wir beide gleich viel verdienen. Ich wusste nicht das ich das hätte angeben müssen.
Nun war ich beim Anwalt und habe mich versucht schlau zu machen ob und warum es überhaupt rechtmäßig ist mir den Vorschuss zu streichen und eine Rückzahlung von über 1500€ zu fordern.
Mein Anwalt hat mir gesagt das es laut Gesetz nicht eindeutig definiert ist ob und wann Unterhaltsvorschuss gezahlt oder nicht gezahlt wird. Das ist wohl Auslegungssache. Jetzt habe ich auch schon von anderen in meinem Umfeld gehört das die Ämter dahin gehend Spielraum haben zu entscheiden ob oder ob nicht überzahlt wurde. Diesen Eindruck bekomme ich auch da ich gerade einen Anhörungsbogen bekommen habe um die Situation zu schildern. Das Amt entscheidet dann ob und wie viel ich überzahlt wurde.
Ich finde es ehrlich gesagt komisch das sie mich da anhören denn wenn ich laut Gesetz eindeutig überzahlt worden wäre benötigten sie keine Anhörung oder sehe ich das falsch. Das legt den Gedanken nahe das der Bearbeiter nach Nase entscheidet ob ich überzahlt wurde oder ob nicht. Und ich habe nicht die schönste Nase. Jetzt wäre es mal interessant zu wissen was ich in die sen Bogen schreiben kann um meine Nase vielleicht etwas schöner zu machen und damit eventuell zu erreichen das der Bearbeiter mich nicht mit dem vollen Betrag belastet.
Ich muss sagen ich bin etwas verzweifelt. Zumal wir jetzt ein neues Familienmitglied erwarten und allein dadurch in 3 Monaten knapp 600€ weniger bekommen. Jetzt noch diese Schulden dazu bringen uns an den Rand des möglichen.
Vielleicht kann uns jemand helfen und ein paar Tips geben.
Was die zukünftige Unterhaltsregelung betrifft sind wir jetzt mit dem Jugendamt am arbeiten und versuchen über die Beistandschaft für meinen Sohn die Mutter zu zwingen Vollzeit arbeiten zu gehen und Ihren Unterhaltsverpflichtungen nachzukommen.
Liebe Grüße
Rico
ich habe folgendes Problem. Ich habe einen Sohn (9 Jahre alt) der bei mir lebt. Getrennt habe ich mich von der Kindesmutter 2012. Unterhalt hat die Mutter nie gezahlt. Damals war die Situation bei Ihr auch schwierig.Sie hat noch 2 Kinder von denen eins bei Ihr lebt und das andere beim Kindes Vater. Ich habe jetzt Mitte 2016 neu geheiratet. Zusammen gezogen bin ich mit meiner neuen Partnerin 2013.Die Mutter meines Sohnes befindet sich mittlerweile wieder in einer festen Beziehung und der neue Partner lebt auch bei Ihr. Sie selbst verdient nur den Selbstbehalt und teilweise noch darunter.Sie hat keine Vollzeitstelle.Ob Sie arbeitet am Tag etwa 4-6 Stunden. Ich bekomme seit Auszug vom Amt 194€ Unterhaltsvorschuss. Auch mit dem Zusammenzug mit meiner neuen Partnerin habe ich scheinbar rechtmäßig weiter Unterhaltsvorschuss bekommen. Soviel vorerst zur Grundsituation.
Jetzt muss ich ja jedes Jahr im Januar ein Schreiben vom Amt für Soziale Dienste ausfüllen ob sich an meiner Situation etwas geändert hat. Einige wissen bestimmt schon was jetzt kommt...
Ich habe natürlich wahrheitsgemäß geantwortet und geschrieben das ich seit Juni 2016 wieder verheiratet bin. Kurz darauf bekam ich einen Anruf vom zuständigen Sachbearbeiter das ich sofort hätte melden müssen das ich geheiratet habe da dann der Unterhaltsvorschuss Anspruch verfällt. Ich bin aus allen Wolken gefallen da ich nicht verstehe warum das einen Unterschied macht. Meine neue Frau ist doch nicht unterhaltspflichtig für meinen Sohn und es hat sich zur Situation von vor 3 Jahren nichts geändert bis auf die Tatsache das jetzt auf einem Zettel steht das ich verheiratet bin. Klar ich habe meine Steuerklasse geändert von 1 auf 4 da wir beide gleich viel verdienen. Ich wusste nicht das ich das hätte angeben müssen.
Nun war ich beim Anwalt und habe mich versucht schlau zu machen ob und warum es überhaupt rechtmäßig ist mir den Vorschuss zu streichen und eine Rückzahlung von über 1500€ zu fordern.
Mein Anwalt hat mir gesagt das es laut Gesetz nicht eindeutig definiert ist ob und wann Unterhaltsvorschuss gezahlt oder nicht gezahlt wird. Das ist wohl Auslegungssache. Jetzt habe ich auch schon von anderen in meinem Umfeld gehört das die Ämter dahin gehend Spielraum haben zu entscheiden ob oder ob nicht überzahlt wurde. Diesen Eindruck bekomme ich auch da ich gerade einen Anhörungsbogen bekommen habe um die Situation zu schildern. Das Amt entscheidet dann ob und wie viel ich überzahlt wurde.
Ich finde es ehrlich gesagt komisch das sie mich da anhören denn wenn ich laut Gesetz eindeutig überzahlt worden wäre benötigten sie keine Anhörung oder sehe ich das falsch. Das legt den Gedanken nahe das der Bearbeiter nach Nase entscheidet ob ich überzahlt wurde oder ob nicht. Und ich habe nicht die schönste Nase. Jetzt wäre es mal interessant zu wissen was ich in die sen Bogen schreiben kann um meine Nase vielleicht etwas schöner zu machen und damit eventuell zu erreichen das der Bearbeiter mich nicht mit dem vollen Betrag belastet.
Ich muss sagen ich bin etwas verzweifelt. Zumal wir jetzt ein neues Familienmitglied erwarten und allein dadurch in 3 Monaten knapp 600€ weniger bekommen. Jetzt noch diese Schulden dazu bringen uns an den Rand des möglichen.
Vielleicht kann uns jemand helfen und ein paar Tips geben.
Was die zukünftige Unterhaltsregelung betrifft sind wir jetzt mit dem Jugendamt am arbeiten und versuchen über die Beistandschaft für meinen Sohn die Mutter zu zwingen Vollzeit arbeiten zu gehen und Ihren Unterhaltsverpflichtungen nachzukommen.
Liebe Grüße
Rico