Hallo zusammen,
in Zusammenhang mit der Offenlegung der Einkommensverhältnisse des KV wegen Volljährigkeit bzw. mittlerweile Bafög hat der KV seine Unterhaltszahlungen für das minderjährige Kind angepasst. [Für die Studentin gibt's aktuell nur Abschlagszahlungen, bis man sich einig geworden ist, wie viel der KV zahlen muss, s.separaten Post).
Das Einkommen des KV liegt in Einkommensgruppe 3, bezahlt hat er seit Ewigkeiten schon auf Basis Einkommensgruppe 2. Letzte Überprüfung hat er selbst 2010 vorgenommen (und der KM zur Verfügung gestellt) - da wollte er nett sein. Das kann er, bringt bei ihr aber nix (um eine dieser lustigen Karten zu zitieren).
Nach tariflichen Erhöhungen und Wegfall von PKH-Rückzahlungen sowie Realsplitting liegt das EInkommen seit Ende 2012 auf dem höheren Niveau.
KM ist nun sehr echauffiert und wirft ihm vor, dass er gierig sei und seit Jahren schon einiges mehr pro Monat für zwei Kinder hätte zahlen müssen.
Ja, das ist so und ja, das weiß er auch bzw. hat er ganz bewusst nach der letzten Tariferhöhung so entschieden, eben weil nett mit der Ex nichts bringt. sie hätte ja auch alle zwei Jahre Einkommensnachweise von ihm fordern können. Das Recht hat sie ja.
Jetzt die Frage: da für Bafög nun der Steuerbescheid 2014 herangezogen wird und die Zahlen vorliegen: kann sie noch rückwirkend Unterlagen anfordern und für 2013 - 3 Quartal 2016 (seither zahlt er nach Gruppe 3) den Kindesunterhalt nachfordern?
Wo steht geschrieben, dass sie die Unterlagen zum Einkommen anfordern muss?
Gruß
Rheingauerin
in Zusammenhang mit der Offenlegung der Einkommensverhältnisse des KV wegen Volljährigkeit bzw. mittlerweile Bafög hat der KV seine Unterhaltszahlungen für das minderjährige Kind angepasst. [Für die Studentin gibt's aktuell nur Abschlagszahlungen, bis man sich einig geworden ist, wie viel der KV zahlen muss, s.separaten Post).
Das Einkommen des KV liegt in Einkommensgruppe 3, bezahlt hat er seit Ewigkeiten schon auf Basis Einkommensgruppe 2. Letzte Überprüfung hat er selbst 2010 vorgenommen (und der KM zur Verfügung gestellt) - da wollte er nett sein. Das kann er, bringt bei ihr aber nix (um eine dieser lustigen Karten zu zitieren).
Nach tariflichen Erhöhungen und Wegfall von PKH-Rückzahlungen sowie Realsplitting liegt das EInkommen seit Ende 2012 auf dem höheren Niveau.
KM ist nun sehr echauffiert und wirft ihm vor, dass er gierig sei und seit Jahren schon einiges mehr pro Monat für zwei Kinder hätte zahlen müssen.
Ja, das ist so und ja, das weiß er auch bzw. hat er ganz bewusst nach der letzten Tariferhöhung so entschieden, eben weil nett mit der Ex nichts bringt. sie hätte ja auch alle zwei Jahre Einkommensnachweise von ihm fordern können. Das Recht hat sie ja.
Jetzt die Frage: da für Bafög nun der Steuerbescheid 2014 herangezogen wird und die Zahlen vorliegen: kann sie noch rückwirkend Unterlagen anfordern und für 2013 - 3 Quartal 2016 (seither zahlt er nach Gruppe 3) den Kindesunterhalt nachfordern?
Wo steht geschrieben, dass sie die Unterlagen zum Einkommen anfordern muss?
Gruß
Rheingauerin