Bafög/ Einkommensnachweis eines Elternteils

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    • Bafög/ Einkommensnachweis eines Elternteils

      Hallo liebe Gemeinschaft,

      ich habe derzeit das Problem, dass ich Bafög beantragt habe. Die Bafögstelle möchte aber einen Einkommensnachweis von meinem Vater. Ist die Bafögstelle befugt selbst diesen Nachweis zu beschaffen und wenn nein was genau ist zu tun?

      MFG
    • Hallo Mestery,

      die Bafög-Stelle gibt den Auftrag an dich als Volljährige (davon gehe ich aus) zurück, d.h. du musst deinen Vater bitten, seinen letzten Steuerbescheid an das Amt für Ausbildungsförderung zu schicken.

      Ist das ein Problem?
      Ich gehe davon aus, dass er da auch eine Mitwirkungspflicht hat - zumal das Bafög ja in seinem Interesse ist: wenn du Bafög kriegst, reduziert das seine Unterhaltsverpflichtung.

      Gruß
      Rheingauerin
    • Hallo,

      schick ihm den Auskunftsbogen und trag schon deine Daten ein, dann kann er den Bogen direkt an die Bafög-Stelle schicken, wenn ihm das lieber ist.

      Wenn er der Auskunftsbitte nicht nachkommen sollte, dann kannst du das nach einer Frist dem Bafög-Amt mitteilen und einen Antrag auf Vorausleistung stellen. Dann zahlt das Bafög-Amt darlehensweise das volle Bafög an dich aus und klärt das mit deinem Vater direkt.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo,

      wie lang geht diese Frist die ich zu warten habe, da ich seit November den Einkommensnachweis von meinem Vater über einen Anwalt versuche zu bekommen und seit ca. Anfang Januar ist der Bafög Antrag soweit durch das eigentlich nur dieser Nachweis fehlt. Wie genau sieht es eigentlich aus wenn mein Vater so viel verdienen würde, sodass ich eigentlich keine Berechtigung auf Bafög habe, muss ich dann die Vorausleistung zurückzahlen oder wird das über meinen Vater beglichen?

      MFG
    • Hallo,

      dann würde ich sagen, dass du lang genug gewartet hast.

      Wenn du den Antrag auf Vorausleistung/Zahlung stellst setzt sich das Bafög-Amt mit deinem Vater in Verbindung und fordert ebenfalls die Unterlagen an. Wenn er sie dann immer noch nicht versendet, dann klagt das Bafög-Amt im Zweifelsfall.
      Du bekommst aber den Bafög-Satz bis zur Klärung.
      Sollte dein Vater so viel verdienen, dass du nicht Bafög-berechtigt bist, holt sich das Bafög-Amt das gezahlte Geld von ihm wieder.
      Und du hättest dann einen Nachweis (Bafög-Bescheid) wieviel er verdient und kannst dann ihn auffordern dir den zustehenden Unterhalt zu zahlen.
      Evtl. steht dann auch gleich im Urteil, was er dir zu zahlen hat und da muss er sich dann dran halten.
      Das müsste dir das Bafög-Amt auch sagen können.

      Sophie
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    • Hallo,

      ich habe heute nochmals beim Bafög-Amt angerufen. Dabei kam heraus das mein Vater dort den Einkommensnachweis schon erbracht hat, sein Einkommen allerdings zu Hoch für einen Bafög Forderung von mir ist. Kann ich bis zu Klärung vom Unterhaltssatz von ihm vom Bafög-Amt Geld beziehen?

      MFG
    • Hallo,

      dann brauchst du den Ablehnungsbescheid vom Bafög-Amt.
      Die Bafög-Sprechstunde kann dir dann bestimmt sagen, wie du am besten vorgehst, ob es durch die Auskunftsbitte für das Bafög schon eine Erbringungspflicht für Unterhalt für deinen Vater ausgelöst hast oder du du ihn jetzt noch mal offiziell auffordern musst und seine Unterlagen einfordern oder ob das Bafög-Amt die Daten mitliefert (müssten sie eigentlich, denn sie müssen ja ihre Ablehnung durch seine Einkommenshöhe begründen).

      Und ob du gleich dann einen Betrag forderst oder ob du zum Jugendamt gehst und die dann beratend für dich tätig werden oder einen Anwalt beauftragst, den du dann aber auch selbst bezahlen musst.

      Sophie
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