Übernachtungsrecht meines Kindes

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    • Übernachtungsrecht meines Kindes

      Hallo,


      ich habe eine Frage: Ab wann ist es bei meinem Sohn 1 1/2 Jahre zumutbar bei mir zu übernachten.
      Zu meiner Wohnsituation: Wohne im Moment in meinem Jugendzimmer bei meinen Eltern, da die Mietkosten in meiner Umgebung sehr hoch sind,
      so das ich mir noch nicht mal eine 2 Zimmerwohnung leisten kann. In dem Zimmer befindet sich eine Schlafcouch auf der 2 Erwachsene schlafen können
      wenn sie ausgezogen ist. Da mein Sohn bei meiner Frau immer noch im Ehebett schläft. Wäre es doch auch möglich das er bei mir auch schlafen kann
      oder benötige ich dafür eine eigene Wohnung sowie es meine noch Frau immer sagt.

      Danke für die Antworten.
    • Moin.

      Es ist immer schwierig, den Umgang gegen den Willen des betreuenden Elternteils durchzusetzen. Bei Kleinkindern noch etwas schwieriger.

      Übernachtung wird wohl momentan ohne Unterstützung der Mutter noch nicht funktionieren, unabhängig von der Wohnsituation.

      Mir ist aufgrund der Anfrage eine Entscheidung des Amtsgerichts Saarbrücken in Erinnerung gekommen, die mich vor Jahren schon beeindruckt hat. Einfach mal den Volltext lesen.

      AG Saarbrücken, 04.03.2003 - 39 F 14/03 UG
    • Hallo,

      hat das Kind schon mal woanders übernachtet (Oma, Opa, Tante etc.)? Dann ist es logisch, dass es bei dir ebenso gut übernachten kann.
      Wenn das nicht der Fall ist, sollte das das Ziel sein.

      Vielleicht einen Übergangsplan erstellen, mit häufigen Kontakten, die nach 3 oder 6 Monaten in eine Übernachtung münden:
      1. Monat: 1.+3.+5. Samstag, 2.+4. Sonntag von 10:00 - 18:00 Uhr
      2. Monat 1.-3.+5. Samstag , 2-4 Sonntag von 10:00 - 18:00 Uhr und jeden 1. und 4. Freitag von 15:00 - 18:00 Uhr
      3. Monat 1. Freitag (15:00) bis Samstag 18:00 Uhr, 3.+5. Samstag von 10:00 - 18:00 Uhr, 2+4 Sonntag von 10:00 - 18:00 Uhr und 4. Freitag von 15:00 - 18:00
      4. Monata 1. Freitag (15:00) bis Samstag 18:00 Uhr, 3.+5. Samstag von 10:00 - 18:00 Uhr, 2. Sonntag von 10:00 - 18:00 und 4. Freitag (15:00) bis Samstag 18:00
      5. Monat 1. Freitag (15:00) bis Samstag 18:00 Uhr, 2. Freitag von 15:00 - 18:00 Uhr, 2. Sonntag 10:00 - 18:00 Uhr, 3. Freitag von 15:00 bis Samstag 18:00 Uhr, 4. Freitag (15:00) bis Samstag 18:00 Uhr, 5. Samstag 10:00 - 18:00
      6. Monat 1. Freitag (15:00) bis Sonntag 18:00 Uhr, 2. Freitag von 15:00 - 18:00 Uhr, 3. Freitag von 15:00 bis Samstag 18:00 Uhr, 4. Freitag (15:00) bis Samstag 18:00 Uhr, 5. Samstag 10:00 - 18:00
      7. Monat 1. Freitag (15:00) bis Samstag 18:00 Uhr, 2. Freitag von 15:00 - 18:00 Uhr, 3. Freitag von 15:00 bis Sonntag 18:00 Uhr, 4. Freitag (15:00 - 18:00, 5. Samstag 10:00 - 18:00
      8. Monat 1. Freitag (15:00) bis Samstag 18:00 Uhr, 2. Freitag von 15:00 - 18:00 Uhr, 3. Freitag von 15:00 bis Sonntag 18:00 Uhr, 4. Freitag (15:00 - 18:00, 5. Freitag 15:00 bis Samstag 18:00


      So als Idee.
      Du kannst evtl. auch noch einen Tag unter der Woche fordern, wenn du das zeitlich hinbekommst.


      Und das wäre eine Vereinbarung, wo du dem Wohl des Kindes Rechnung trägst, aber gleichzeitig auch einen verbindlichen Fahrplan hast, damit du in einem halben Jahr auch komplette Wochenenden mit dem Kind verbringen kannst. Wobei dann zu überlegen wäre die Freitage (2. und 4.) auf die Woche zu verlagern, damit die KM auch ganze Wochenenden mit dem Kind planen kann.


      Wir hatten es damals so, gerade Kalenderwoche - Wochenende Papa-Wochenende, ungerade Kalenderwoche - Wochenende Mama-Wochenende
      Das war als Planung fürs ganze Jahr gut, einfach weil man wusste wann/wie und sich nicht mit den Monaten auseinandersetzen musste.


      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • edy schrieb:

      Warum sollte die Übernachtung nicht funktionieren? das Kind ist bereits 18 Monate alt.
      Moin edy,

      wenn die Mutter will, funktioniert alles. Dann kann er auch mehrere Wochen im Ausland Urlaub mit dem Kleinkind machen. Und auch seine Eltern mitnehmen.

      Aber die Mutter will nicht. Sie hat ihm schon angedroht, das Kind gar nicht mehr zu sehen! Und seine Eltern sollen das Kind auch nicht sehen. Er hätte wohl besser in seinen früheren Themen im Forum weiterschreiben sollen, dann wäre der Zusammenhang einfacher zu erkennen.

      forum.isuv.de/index.php?thread/59319
      forum.isuv.de/index.php?thread/59327
      forum.isuv.de/index.php?thread/59341

      Wer Umgang mit Übernachtung in dem Alter des Kindes schon einmal gerichtlich versucht hat durchzusetzen, der weiß, was das bedeutet. Bis die Gerichte entschieden haben, womöglich noch mit Beschwerde zum OLG, vergehen viele viele Monate, nicht selten sogar Jahre. Trotz FamFG seit 2009. Und auch mit einer gerichtlichen Entscheidung wird der Umgang oftmals noch boykottiert.

      Hoffentlich trifft er im Jugendamt auf jemanden, der auf die Mutter einwirkt und bei einer außergerichtlichen Umgangsvereinbarung zeitnah unterstützt. Leider leider ist das nicht immer der Fall.
    • Hallo satyrclown,

      aktuell haben die meisten der Familiengericht der 1. Instanz die Wichtigkeit der kindlichen Bindung an den Vater erkannt. Deshalb bekommen wir immer mehr Betreuungsmodelle gerichtlich durch, die den Erkenntnissen des belgischen Kinderpsychologen und Aktivisten in Sachen Wechselmodell, Piet de Man, Rechnung tragen.
      In deinem Fall gilt: es ist erst mal wichtig, dass es regelmässige Kontakte zum Kleinkind gibt, dass diese Kontakte in vertrauter Umgebung, in absoluter Privatsphäre stattfinden. Noch vor wenigen Jahren hat man die relativ wenigen Kleinkinder, die vom Vater getrennt waren, in Familienzentren einbestellt, wo die betroffenen Kinder dann teilweise sogar in Anwesenheit der Mutter unter Aufsicht von Fachpersonal für ein oder zwei Stunden mit dem Vater spielen konnten. Da entwickelt sich niemals Vertrauen, Bindung und auf Seiten des Vaters auch keine wirkliche Verantwortung für das Kind. Deshalb gilt heute: Der Vater hat unbedingt unbegleiteten Kontakt zum Kleinkind zu haben. Übernachtungen nachdem das Kind abgestillt ist. Es gibt also keinen altersbedingten Zeitpunkt, ab dem ein Kleinkind beim Papa übernachten darf, sondern einen individuell situativen. Wenn du nun also wieder zu hause bei deinen Eltern wohnst, ist das sogar ein Pluspunkt für dich, denn da ist ja deine Mutter, also die Oma des Kleinkindes da. Ein Kleinkind braucht noch kein eigenes Zimmer. Ich denke so ab drei Jahren wäre das unbedingt erforderlich. Wichtig ist, dass dieses Zimmer ein reines Schlaf- und Spielzimmer ist, darin darf nicht gekocht werden. Unter keinen Umständen darf darin geraucht werden. auch der sollte bei Anwesenheit des Kleinkindes kein Fernseher oder Computer darin betrieben werden. Das ist wichtig! Kinder reagieren extrem auf Elektrosmog, auf Lärm, auf optische Stimulation. Piet de Man sagt, ein Kind kann die Trennung von einem Elternteil für so viele Tage verkraften - ohne dass hier eine Entfremdung stattfindet - wie es Lebensjahre alt ist. Das heißt, ein Kind mit zwei Jahren braucht dreimal pro Woche Kontakt zum Papa. Wir beantragen daher in der Regel: 2x pro Woche je drei Stunden mit dem Kind. Abholung aus dem Kindergarten - wenn möglich. Oder Übergabe in einem Familienzentrum. Das Kind darf die Spannung, den Streit zwischen den Eltern nicht spüren! Und dann alle 14 Tage Samstag bis Sontag beim Papa. An den Wochenenden, an denen das Kind nicht bei Papa übernachtet, entweder Samstag oder Sonntag auch einen kurzen dreistündigen Umgang. Hier in Nürnberg habe ich bereits einige solcher Modelle gegen den jeweils absoluten Wusch der Mutter gerichtlich durchgebracht.
      Ganz wichtig ist auch die gemeinsame elterliche Sorge und zwar inklusive Aufenthaltsbestimmungsrecht. Bitte darauf achten. Hier bei uns hat eine Familienrichterin ihre Entscheidung so begründet, dass bei der Mutter die Gefahr besteht, mit ihrem neuen Lebensgefährten in dessen Heimat nach Sachsen umziehen zu wollen und dadurch das Kind, da ja zu Umgang mit dem Vater berechtigt ist, benachteiligt wäre.