Hallo,
ich habe eine vermutlich nicht ganz einfache Frage: muss ein unterhaltspflichtiger Vater die Kosten des privaten Musikunterrichts auf jeden Fall als Mehrbedarf bezahlen?
Zum Hintergrund: wir haben uns getrennt als unser Sohn noch sehr klein war. Wir haben gemeinsames Sorgerecht und den Unterhalt von ca. 450 € habe ich immer gezahlt. Leider ist die Mutter sehr weit weggezogen und ich habe für den regelmäßigen Umgang sehr hohe Kosten (weitere 400 € im Monat). Nun ist er 11 Jahre alt und vor einem Jahr hat ihm seine Tante ihm privaten Klavierunterricht geschenkt. Jetzt hat sich meine Ex gemeldet und gefordert, dass ich diese Kosten zusätzlich anteilig übernehme. Dabei hat sie mich nicht gefragt, ob ich dem Unterricht zustimme oder bereit bin, die Kosten zu tragen. Sie behauptet, diese musikalische Förderung sei ein notwendiger Mehrbedarf, den ich zu übernehmen hätte.
Bei meinen Recherchen bin ich auf das Urteil 12 UF 319/11 vom OLG Hamm gestoßen, wonach Musik- oder Reitunterricht tatsächlich Mehrbedarf darstellen. Leider lassen sich aber die Details nicht recherchieren, da das vorinstanzliche Urteil aus Dortmund nicht im Netz zu finden ist.
Aus meiner Sicht ist dieser Anspruch strittig weil:
* ich dem Klavierunterricht gar nicht zugestimmt habe
* es in der lokalen Musikschule meines Wissens günstigere Angebote gibt, die auch mit dem Anteil für Kultur des Regelbedarfes zu decken wäre
* der Unterricht erst sehr lange nach der Trennung aufgenommen wurde - also nicht zum Lebensstandard vor der Trennung gehörte.
Gibt es hier im Forum eine Einschätzung zu dieser Frage - ich wäre Euch sehr dankbar!
ich habe eine vermutlich nicht ganz einfache Frage: muss ein unterhaltspflichtiger Vater die Kosten des privaten Musikunterrichts auf jeden Fall als Mehrbedarf bezahlen?
Zum Hintergrund: wir haben uns getrennt als unser Sohn noch sehr klein war. Wir haben gemeinsames Sorgerecht und den Unterhalt von ca. 450 € habe ich immer gezahlt. Leider ist die Mutter sehr weit weggezogen und ich habe für den regelmäßigen Umgang sehr hohe Kosten (weitere 400 € im Monat). Nun ist er 11 Jahre alt und vor einem Jahr hat ihm seine Tante ihm privaten Klavierunterricht geschenkt. Jetzt hat sich meine Ex gemeldet und gefordert, dass ich diese Kosten zusätzlich anteilig übernehme. Dabei hat sie mich nicht gefragt, ob ich dem Unterricht zustimme oder bereit bin, die Kosten zu tragen. Sie behauptet, diese musikalische Förderung sei ein notwendiger Mehrbedarf, den ich zu übernehmen hätte.
Bei meinen Recherchen bin ich auf das Urteil 12 UF 319/11 vom OLG Hamm gestoßen, wonach Musik- oder Reitunterricht tatsächlich Mehrbedarf darstellen. Leider lassen sich aber die Details nicht recherchieren, da das vorinstanzliche Urteil aus Dortmund nicht im Netz zu finden ist.
Aus meiner Sicht ist dieser Anspruch strittig weil:
* ich dem Klavierunterricht gar nicht zugestimmt habe
* es in der lokalen Musikschule meines Wissens günstigere Angebote gibt, die auch mit dem Anteil für Kultur des Regelbedarfes zu decken wäre
* der Unterricht erst sehr lange nach der Trennung aufgenommen wurde - also nicht zum Lebensstandard vor der Trennung gehörte.
Gibt es hier im Forum eine Einschätzung zu dieser Frage - ich wäre Euch sehr dankbar!