Kosten für Musikunterricht Mehrbedarf?

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    • Kosten für Musikunterricht Mehrbedarf?

      Hallo,

      ich habe eine vermutlich nicht ganz einfache Frage: muss ein unterhaltspflichtiger Vater die Kosten des privaten Musikunterrichts auf jeden Fall als Mehrbedarf bezahlen?

      Zum Hintergrund: wir haben uns getrennt als unser Sohn noch sehr klein war. Wir haben gemeinsames Sorgerecht und den Unterhalt von ca. 450 € habe ich immer gezahlt. Leider ist die Mutter sehr weit weggezogen und ich habe für den regelmäßigen Umgang sehr hohe Kosten (weitere 400 € im Monat). Nun ist er 11 Jahre alt und vor einem Jahr hat ihm seine Tante ihm privaten Klavierunterricht geschenkt. Jetzt hat sich meine Ex gemeldet und gefordert, dass ich diese Kosten zusätzlich anteilig übernehme. Dabei hat sie mich nicht gefragt, ob ich dem Unterricht zustimme oder bereit bin, die Kosten zu tragen. Sie behauptet, diese musikalische Förderung sei ein notwendiger Mehrbedarf, den ich zu übernehmen hätte.

      Bei meinen Recherchen bin ich auf das Urteil 12 UF 319/11 vom OLG Hamm gestoßen, wonach Musik- oder Reitunterricht tatsächlich Mehrbedarf darstellen. Leider lassen sich aber die Details nicht recherchieren, da das vorinstanzliche Urteil aus Dortmund nicht im Netz zu finden ist. ?(

      Aus meiner Sicht ist dieser Anspruch strittig weil:
      * ich dem Klavierunterricht gar nicht zugestimmt habe
      * es in der lokalen Musikschule meines Wissens günstigere Angebote gibt, die auch mit dem Anteil für Kultur des Regelbedarfes zu decken wäre
      * der Unterricht erst sehr lange nach der Trennung aufgenommen wurde - also nicht zum Lebensstandard vor der Trennung gehörte.

      Gibt es hier im Forum eine Einschätzung zu dieser Frage - ich wäre Euch sehr dankbar! :thumbsup: :thumbsup: :thumbsup:
    • Hallo,

      soweit ich mich erinnere sind diese Urteile darauf bezogen, dass es entweder schon lange vor der Trennung gemacht wurde bzw. das Kind auch extrem begabt war.

      Wie sieht das eigentlich aus? Bis du mit den Unterhaltszahlungen und den Kosten für den Umgangskosten schon finanziell am Selbstbehalt (1.300 für Mehrbedarf). Dann ist es egal, weil du gar nicht leistungsfähig bist.

      Wie hoch ist denn der Mehrbedarf und wieviel muss die KM zahlen - Mehrbedarf ist anteilig nach Einkommen zu quoteln und Berücksichtigung des Selbstbehaltes.
      Hat das Kind schon mal öffentlich gespielt oder Jugend musiziert teilgenommen/gewonnen? Das wäre eine entsprechende Begabung.

      Ansonsten kenne ich Kinder - inzwischen junge Erwachsene - die jahrelang spezielle Förderung in der örtlichen Musikschule bekamen, die sich finanziell aber in Grenzen hielten.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo Sophie,

      vielen Dank für Deine Antwort - das ist ja ermutigend! Ich habe gerade das Urteil 6 U 323/13 vom OLG Frankfurt gefunden, in dem tatsächlich die Gründe, die Du nennst, hervorgehoben werden: die gemeinsame Entscheidung der Eltern zur Förderung des Reitunterricht (der analog zu sehen ist), die sportlichen Erfolge sowie die Teilhabe des Kindes am Lebensstandard des Vaters.

      Zu Deiner Frage:ich habe noch Geld zum Leben übrig, allerdings sind die Umstände mit einer neuen Familie doch angespannt. Die Hortkosten tragen wir im Verhältnis 55 (ich) : 45 (sie).

      Zum Klavier hat er nicht unbedingt das beste Verhältnis - er hat mir schon gesagt "ich mach das nur wegen Mama". Von daher bin ich nicht überzeugt, dass es sinnvoll, hier noch einmal 110 € im Monat zu latzen!

      Einen schönen Abend noch!
    • Hallo ME1977,
      bei der Höhe des von dir gezahlten Unterhalts kann und muss die Kindesmutter schon allein aus diesem Grund den Unterricht allein bezahlen.
      Sophie hat einen weiteren Grund in ihrem ersten Satz genannt.
      Außerdem hat die Kindesmutter wohl die große Distanz zwischen eurem letzten gemeinsamen Wohnort und ihrem derzeitigen geschaffen. Dadurch entstehen dir - wie du nachvollziehbar schreibst - erhebliche Kosten.
      Ich würde an deiner Stelle keinen Anteil an den Kosten des Klavierunterrichts übernehmen.
      Lass sie doch gerichtlich klagen.

      Gruß
      Villa
      Leben und leben lassen