"neulich" in Fersehen,Zeitung,angepinnt usw.

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    • Diese Fehler solltest du vermeiden.....

      hier ein paar Beispiele

      „Die Axt im Haus erspart den Zimmermann“ „Ich kann viel Geld sparen, indem ich mir selbst helfe, es gibt doch Internet/Foren).

      Nun ,wenn du dir da sicher bist brauchst du hier nicht weiterlesen.

      Geld sparen auf der einen Seite ja, aber ohne fundierte Kenntnisse kann der Schuss nach hinten
      losgehen.

      Wird nicht alles richtig berechnet wird / nicht an alles gedacht wird , kann es am Ende teuer werden.






      hier ein paar Beispiele:


      Beispiel 1:
      Du hast "blindes Vertrauen" in die Berechnungen des Jugendamtes? des gegnerischen Anwaltes?

      Beide vertreten nicht deine, sondern die Interessen der Gegenseite .
      Eine Berechnung fällt oft entsprechend aus.
      Es wird zu deinen Ungunsten gerechnet, du zahlst dann evtl. Jahre lang einen zu hohen Unterhalt.


      Beispiel 2:
      Du schaust einfach in die Düsseldorfer Tabelle.
      In der DT kann man den Bedarf des Unterhaltsberechtigten Kindes ablesen.
      Dieser ist vom Netto-Einkommen abhängig.
      In der DT wird nicht das Netto-EK deines Gehaltzettels zur Berechnung angegeben, sondern das für den Unterhalt relevante/bereinigte Nettoeinkommen (das fällt i.d.R niedriger aus)

      Vom dann ermittelten Bedarf wird noch das hälftige Kindergeld abgezogen.



      Beispiel 3:
      Du gehst sofort zum Anwalt.
      Hier solltest du dich unbedingt von einem Fachanwalt für Familienrecht beraten/vertreten lassen.

      Das Problem; Ist es auch der „richtige“ Anwalt?

      klärt er dich über entstehende Kosten auf?

      weist er dich auf evtl. Verfahrenskostenhilfe hin?

      Bist du ihm wichtig, oder ist ihm seine Vergütung wichtiger?

      Was wenn sich herausstellt das ihr nicht auf gleicher Wellenlänge seid?



      prüfe vorher ob der Anwalt für dich in Frage kommt!

      Mein Tipp:

      Bei einer ISUV Veranstaltung kannst du dir einen ersten Überblick verschaffen.

      Du triffst "Gleichgesinnte" , einige wissen schon welche Fehler sie nicht mehr machen würden.

      Erfahre was bei anderen "schief gelaufen ist".

      ISUV Kontaktanwälte halten sich an einen Kodex.

      Werde ISUV-Mitglied, sieh dir die Vorteile von ISUV an.

      Mitglied werden


      Bei ISUV-Veranstaltungen kannst du erste Kontakte zu deinem/deinen Anwälten aufnehmen ( und die Wellenlänge ausloten).

      Und noch einen oben drauf:

      ISUV-Mitglieder können beim monatlichen Fach-Chat, dringende Fragen einem Fachanwalt für Familienrecht stellen

      .. .natürlich kostenlos.

      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
    • angepinnt in Sachsen-Anhalt

      angepinnt in Sachsen-Anhalt
      Hallo,


      dieses Schreiben ist ein Aushang (angepinnt) für die folgenden Kontaktstellen:





      Ansprechpartner der Kontaktstelle Wolfsburg, Ansprechpartner der Kontaktstelle Magdeburg, Ansprechpartner der Kontaktstelle Stendal, Ansprechpartner der Kontaktstelle Salzwedel, Ansprechpartner der Kontaktstelle Schönebeck, Ansprechpartner der Kontaktstelle Potsdam, Leiter der Kontaktstelle Magdeburg, Leiter der Kontaktstelle Stendal, Leiter der Kontaktstelle Rostock, Leiter der Kontaktstelle Bernburg, Leiter der Kontaktstelle Dessau, Leiter der Kontaktstelle Gardelegen, Leiter der Kontaktstelle Genthin, Leiter der Kontaktstelle Halberstadt, Leiter der Kontaktstelle Salzwedel, Leiter der Kontaktstelle Schönebeck, Leiter der Kontaktstelle Klötze, Kontaktstellen-Admin der Kontaktstelle Magdeburg




      Manfred Ernst
      Leiter der ISUV-Kontaktstellen in Sachsen-Anhalt
      und
      Bundesbeauftragter für besondere Angelegenheiten


      39116 Magdeburg × Braunschweiger Str. 44 Tel. (0391) 9 90 65 66 × Mobil (0170) 54 84 542




      E-Mail: m.ernst@isuv.de








      Änderung der Düsseldorfer Tabelle ab 1. 1. 2017: Was müssen Unterhaltszahler und Unterhaltsempfänger beachten?



      Hier in Frage- und Antwortform einige hilfreiche Informationen dazu:


      Wer profitiert von den Veränderungen der Düsseldorfer Tabelle?
      Es profitieren die Kinder, die ab 1.1.2017 mehr Unterhalt bekommen. Die Zahlbeträge wurden erhöht, ohne dass die Selbstbehalte ebenfalls erhöht wurden.


      Wie sollen sich Unterhaltszahler/-innenverhalten?
      Falls Sie einen dynamischen Titel über die Unterhaltshöhe haben müssen Sie unaufgefordert den Zahlbetrag ab 1.1.2017 anpassen. Dynamisch ist ein Titel, wenn die Verpflichtung besteht, jeweils den aktuellen Unterhaltsbetrag zu leisten (meistens von den Jugendämtern berechneter Unterhalt in Prozenten angegeben - z. B. 105 % - und dort in einer Urkunde vom Unterhaltsschuldner mit Unterschrift anerkannt).
      Sofern Sie dadurch unter Ihren Selbstbehalt kommen können Sie Kontakt zu mir aufnehmen.
      Besteht eine in der Höhe als Euro-Betrag konkret festgelegte Unterhaltsverpflichtung, (z. B. vom Gericht entschieden) müssen Sie nicht aktiv werden. Sie können abwarten, ob ein Änderungsverlangen an sie herangetragen wird. Unaufgefordert muss keine Anpassung der Zahlungen erfolgen.


      Was müssen betroffene Unterhaltsempfänger/-innenbeachten, damit sie schon ab 1.1.2017 in den Genuss des erhöhten Unterhalts kommen?
      Tipp: Warten Sie zunächst die Januar-Überweisung ab und prüfen Sie, ob der Betrag angepasst wurde.
      Falls nicht, unbedingt noch im Januar 2017 den Unterhaltsverpflichteten anschreiben und den höheren Unterhalt geltend machen. Ausreichend ist eine schriftliche Aufforderung. Im Zweifel muss aber vom Unterhaltsberechtigten nachgewiesen werden, dass die Aufforderung den Unterhaltspflichtigen auch tatsächlich erreicht hat (Einschreiben!).
      Hinweis: Zahlreiche Jugendämter schreiben von sich aus die Zahlungspflichtigen an und fordern sie auf, den aktuellen Betrag zu zahlen. Dies aber nur, wenn dort auch die Unterhaltsberechnung erfolgte und eine Jugendamtsurkunde unterschrieben wurde.


      Welche schnelle Hilfe kann ISUV Betroffenen anbieten?
      ISUV-Mitglieder können entweder zunächst die Möglichkeit nutzen, sich mit Fragen an mich zu wenden, oder eine (einmal pro Jahr) kostenlose schriftliche Rechtsberatung über ISUV-Kontaktanwälte in Anspruch nehmen (hierzu setzen Sie sich bitte mit mir in Verbindung), um sachlich abzuklären, was rechtens ist. Sie können als ISUV-Mitglied aber auch zu einem ISUV-Kontaktanwalt/einer ISUV-Kontaktanwältin gehen und sich vor Ort direkt für 30 EURO beraten lassen. Einfacher lässt sich Zeit und Geld nicht sparen. Keinesfalls sollte man gleich gerichtlich vorgehen. Als Verband raten wir immer zu einer einvernehmlichen Lösung; sie spart beiden Seiten Geld, Zeit und Nerven.


      Hinweis:Bitte überlegen Sie, ob nicht auch Sie eine Mitgliedschaft bei ISUV eingehen möchten, sofern Sie noch kein Mitglied sind. Die vielen Vorteile einer Mitgliedschaft finden Sie im Anhang zu dieser E-Mail oder zu diesem Schreiben. Alle Leistungen stehen Ihnen sofort bei Mitgliedschaft zur Verfügung.[/spoiler
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    • ISUV

      Informationen über das Unternehmen

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      Gegründet: 1975
      [img]https://www.facebook.com/rsrc.php/v3/y2/r/WK5_uyMFIDp.png[/img]
      Aufgabe
      Der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht
      - ISUV/VDU e.V. -

      ist eine Selbsthilfeorganisation seiner Mitglieder und steht allen im Bereich Familien- und Unterhaltsrecht Hilfesuchenden offen.

      Der gemeinnützige Interessenverband arbeitet seit mehr als 40 Jahren auf allen Bereichen des Familienrechts und ist mit etwa 6.000 Mitgliedern der mitgliederstärkste, bundesweit arbeitende Familienrechtsverband in der Bundesrepublik Deutschland.

      Die Mitarbeit im Verband geschieht ausschließlich ehrenamtlich.

      Der Verband ist seit vielen Jahren beim Zentralfinanzamt Nürnberg als gemeinnützig anerkannt (letzter Freistellungsbescheid vom 01.09.2008) und beim Amtsgericht Nürnberg im Vereinsregister unter der Register-Nr. 3569 eingetragen

      Aufgabe von ISUV/VDU
      ist die Förderung der Information über und das Verständnis für familienpolitische und -rechtliche Maßnahmen, sowie die Kenntnisse von deren Auswirkungen, um zur allgemeinen Verbesserung der Rechtslage im Bereich des Familien- und Unterhaltsrechts beizutragen. Besonders sollen unterhaltspflichtige, getrennt lebende oder geschiedene Väter und Mütter, wiederverheiratete Väter und Mütter sowie deren Ehepartner, Partner nichtehelicher Lebensgemeinschaften und Väter nichtehelicher Kinder sowie die Kinder des genannten Personenkreises durch Information und Aufklärung vor Willkür und Benachteiligungen im Familien- und Unterhaltsrecht geschützt werden.

      Der Verband ISUV/VDU wurde aus der Erfahrung heraus gegründet, daß die Gesellschaft die Probleme der Getrenntlebenden und Geschiedenen, der Unterhaltspflichtigen, der Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft und die von deren Kindern häufig ignoriert. Das führt dazu, daß das geltende Familien- und Unterhaltsrecht, das Kindschaftsrecht und die Rechtsprechung der Familiengerichte zahlreiche Mängel aufweisen. Die Besteuerung der Familie und Halbfamilie ist nach dem heutigen Stand unsozial und menschenverachtend. Familien, die zuvor als "intakte" Familie aus eigener Kraft leben konnten, werden nach Trennung und Scheidung häufig zu Sozialfällen. Kinder, die zur gesunden Entwicklung beide Elternteile benötigen, werden eines Elternteils beraubt.

      ISUV/VDU fordert grundlegende Reformen des geltenden Familien- und Unterhaltsrechts, des Kindschaftsrechts und der damit zusammenhängenden steuerrechtlichen Fragen.
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........