Die Tochter meines Mannes ist 20, Fachabi abgescholossen wohnt bei Mutter macht z.Zt FSJ und möchte im August eine Fachschule für Erzieherin besuchen.
Bafög wird sie nicht bekommen da sie ja zuhause wohnt und auch nicht beabsichtigt auszuziehen bis sie eigenes Geld verdient.
Ja mir ist bekannt, sie muss trotzdem einen Bafögantrag stellen.
Aber wie sieht es nach der Ablehnung des Bafögs aus mit der Unterhaltsverpflichtung??
Mein Mann hat netto bereinigt 2300€ , ich bin arbeitslos.
Exfrau /Kindesmutterarbeitet bis zum Selbstbehalt von 1300€, ist verheiratet mit einem Beamten, der auch den Familienzuschlag für Exfrau und Tochter bekommt.
Wird der Mutter ihr Ehegattenunterhaltsanspruch gegen ihren neuen Mann als Einkommen angerechnet? Sie hat doch als verheiratete Anspruch .
Werde ich als unterhaltsberechtigte Ehefrau berücksichtigt?
Ja ich weiß, dass Tochter im Rang 4 steht. Aber wie sieht die gerichtliche Praxis aus???
Würde mich auf Euer Kommentar freuen
Lieben Gruß Gabi
Bafög wird sie nicht bekommen da sie ja zuhause wohnt und auch nicht beabsichtigt auszuziehen bis sie eigenes Geld verdient.
Ja mir ist bekannt, sie muss trotzdem einen Bafögantrag stellen.
Aber wie sieht es nach der Ablehnung des Bafögs aus mit der Unterhaltsverpflichtung??
Mein Mann hat netto bereinigt 2300€ , ich bin arbeitslos.
Exfrau /Kindesmutterarbeitet bis zum Selbstbehalt von 1300€, ist verheiratet mit einem Beamten, der auch den Familienzuschlag für Exfrau und Tochter bekommt.
Wird der Mutter ihr Ehegattenunterhaltsanspruch gegen ihren neuen Mann als Einkommen angerechnet? Sie hat doch als verheiratete Anspruch .
Werde ich als unterhaltsberechtigte Ehefrau berücksichtigt?
Ja ich weiß, dass Tochter im Rang 4 steht. Aber wie sieht die gerichtliche Praxis aus???
Würde mich auf Euer Kommentar freuen
Lieben Gruß Gabi
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