Vorladung Polizei - laufender Unterhaltsstreit

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    • Vorladung Polizei - laufender Unterhaltsstreit

      Hallo,

      ich schreibe für meinen Freund, mit dem ich NICHT zusammen lebe.
      Er ist 49 in 1 Woche, geschieden, Vater von 3 Kindern. Die 2 Jungs sind jetzt (fast) volljährig, die Kleine 11.
      Er ist mittlerweile seit ~7 Jahren geschieden, seitdem psychisch krank und geht durch die Hölle, seit der Zeit kommen wegen allen Möglichkeiten Briefe von ihrem Anwalt.
      Er wollte natürlich nicht groß Schulden anhäufen und war vor einigen Jahren bei Gericht, wo er zu fiktivem Einkommen von 150€ verurteilt (heisst das so?) wurde.

      Der Große war letztes Jahr im freiwilligen sozialen Jahr, studiert wohl seit Oktober. Anfang letzten Jahres kam ein Antrag für Bafög von ihrem Anwalt ohne eine Notiz für welches Kind dieser Antrag. HIer dauerte es auch 4 Briefwechsel, bis das geklärt war. Nachdem der Antrag von meinem Freund beim zuständigen BafögAmt in Göttigen (da wollte der Sohn studieren) einging, kam von da die Meldung, dass der Vorgang da nicht vorliegt - und sowas nur "punktuell" gestellt werden könne, also bei Studienbeginn.

      Der mittlere ist in ein paar Tagen (am 30.) volljährig. Hat Gymnasium gemacht, ob Abitur bestanden ist nicht bekannt. Bewerbung bei Polizei nicht bestanden und sucht wohl einen Ausbildungsplatz.

      Die Mutter schreibt 1x Monat einen Bericht über die Minderjährigen, wo drin steht, dass der eine oder die andere Schnupfen hatte, einen Geburtstag besucht hat oder die Zeugnisse - also sehr mager. Dazu wurde sie verpflichtet damit sie das alleinige Sorgerecht bekommt.

      Die Mutter mit Kindern wohnten im gemeinsamen Eigenheim, mein Freund wohnt in einer "Einliegerwohnung" im Keller der Eltern (1 Schlafwohnraum mit KOchniesche, Bad). Letztes Jahr hat die Frau seine Haushälfte abgekauft, er hat seine Verbindlichkeiten beim Jugendamt beglichen, seinen Anwalt bezahlt, seine Schulden von einer Verurteilung (durch sie initiiert) und auch Kostennoten von Gerichten getilgt, die waren und hatte dann noch ~900€ von nicht viel Geld übrig, dann kam eine Kontopfändung von ihr. Da war das Geld aber schon alles weg - bis auf die ~900€. Er hat dann auf mein Drängen ein P-Konto eingerichtet aus seinem normalen Girokonto.

      Dann kam letztes Jahr eine Namensänderung bei den Kindern, der die Richterin zugestimmt hat. Angeklagt wurde eine Behörde, die dem nichtzustimmen wollte. Begründung der Richterin: weil die Kinder durch die Mutter (!!!) psychisch leiden, würde durch die Namensumbenennung ein bisschen Stress von den Kindern genommen. 2 Jahre vorher wusste die KLeine bei einer Anhörung durch eine Psychiaterin schon nicht, wie ihr Nachname ist, weil sie überall von der Mutter deren Mädchennamen aufgeschrieben bekam statt den Familiennamen. Sie dachte sie würde so heissen, weil die Mutti das immer so gesagt hätte.

      Nun denn.
      Letztes Jahr verunfallte mein Freund im Frühjahr und brach sich das rechte Handgelenk - komplizierter Mehrfachbruch, mittlerweile 3 OPs, Platte drin, Schrauben, Arthrose hat sich gebildet - immer noch starke Schmerzen. Vom Chirurgen gab es letzte Woche einen Befundbericht über den Zustand der Hand und dass er mindestens für 6-8 Monate nicht einsetzbar ist mit dieser, und das mit der Arthrose steht drin, besser wird die Hand nie mehr.
      Zudem ist er seit der Trennung psychisch krank, war gerade Ende letzen Jahres in der Klinik für 8 Wochen und wurde als Nicht Arbeitsfähig entlassen. Es wurde ihm wieder empfohlen eine ambulante Therapie zu machen. Gleiches war schon im vorletzten Jahr: Klinik, arbeitsunfähig entlassen, ambulante Therapie (die er durchgeführt hat).

      Er hat im Sommer seine dauerhafte EU-Rente bekommen.
      Einkommen: EU-Rente~750€, Wohngeld-Aufstockung von ~60€ - das wars.

      "Wir" sind jetzt mit seinem Anwalt dabei gegen das Urteil mit dem fiktiven EInkommen vorzugehen, da die Jungs jetzt aus der Schule sind und der Große auch studiert und wohl BAFÖG bekommt. Der Mittlere über kurz oder lang Ausbildungsgeld. Er würde gerne Unterhalt zahlen, hat aber kein Geld. Er hatte versuchte Jobs zu bekommen, ist aber nicht belastbar. Durch die Medikamente, die er nehmen muss, ist er auch zudem antriebslos.

      Zwischenzeitlich versucht die Mutter der Kinder auch an seine hochbetagten Eltern heran zu kommen und verlangte mal eben 300€ für die Kleine und 300€ für den Mittleren. Die über 80jährigen Eltern waren nun ganz von der Rolle. Da läuft auch alles über einen Anwalt, zudem ja auch ihre Eltern Angaben zu Einkommen und Vermögen machen müssten, soweit ich weiss.

      Heute kam dann Post von der Polizei, er solle dort die nächsten Tage zum Termin kommen und Aussage machen zu "Ermittlungssache wegen Verletzung der Unterhaltspflicht" ist seine "Vernehmung/Anhörung als Beschuldigter erfoderlich"

      Die Fragen (weil der Anwalt momentan nicht erreichbar ist) -

      1. wie verhält er sich bei der Polizei?
      1a. was soll das? Es geht doch die ganzen Jahre schon über die Anwälte.

      2. Muss nicht erst SIE eine Arbeit vorweisen, bevor man an die Großeltern geht?

      3. Seine Eltern und er hatten nach seiner Scheidung einen Erbverzicht seinerseits notariell beglaubigt. Stimmt es, dass im Falle des Todes der Eltern ER/entsprechend seine Kinder nichts erben? Ich habe hier mehrere Meinungen schon gehört - leider nie irgendwo mit Quellenangaben. Zumal Sie bekanntgab mit "denen" nichts mehr zu tun haben zu wollen - ist schriftlich von neutraler Stelle (Psychologin von ihr im Befundbericht) hinterlegt.

      Wir wohnen, wie eingangs geschrieben, nicht zusammen, sondern führen eine Fernbeziehung - wir haben beide alte Eltern, die wir nicht alleine lassen wollen in unserer jeweiligen Nähe. Ich habe noch eine Tochter, die hier in der Nähe zur Berufsschule geht und hier danach eine Ausbildung macht, danach will sie studieren. Ich kann mich teilweise in die Mutter hineinversetzen, ich habe für meine beiden Kinder auch keinen Unterhalt vom Vater meiner Kinder bekommen, er ist auch krank, allerdings terrorisiere ich den Kindsvater nicht. Wir haben ein relativ gutes Distanzverhältnis. Ich habe auch zugesehen, dass ich Arbeit habe um meine Kinder zu versorgen. Wenn ich oder die Kinder ihn brauchten war er parat und ist es heute noch. Beide Männer haben sich auch schon kennen gelernt und sogar bisschen Smalltalk gehalten beim gemeinsamen Kaffee.

      Und unter DEN Voraussetzungen würde ich einen Teufel tun und mit ihm zusammen ziehen, nachher will sie noch Geld von mir.......- indirekt.
      Dann lieber mal ein Wochenende zu ihm oder er mal so alle 2 Monate für 2 Wochen zu mir. Ich bin eigentlich auch froh, dass ich meine eigenen Probleme so langsam auf Reihe bekomme (Scheidung, Hausversteigerung, Umzug mit Kindern ins Ghetto (Umgebung viel Leerstand, Neubürger (die nachweislich meine Tochter belästigen), Alkoholiker, Gern-Arbeitslose) Haufen Schulden am A*** - weil Banken von mir Geld wollen, weil ich so blöd bin und arbeiten gehe (GERNE!) und mein Exmann ne Privatinsolvenz gemacht hat) und bin froh und erfüllt in meinem neuen Job und kann mir nicht immer noch seine Probleme mit aufhalsen - die mich aber dennoch immer wieder streifen und dann kümmer ich mich doch. Ich hoffte selbst mal zur Ruhe zu kommen. Man wird ja nicht jünger. ;)

      Ich freue mich auf reichlich Antworten und möchte mich schon im voraus dafür bedanken.

      LG Fanni
    • Hallo,

      er kann zur Polizei gehen und sagen, dass er keine Aussage machen wird.
      Damit ist das Thema dort erst mal vom Tisch.
      Allerdings wird es weitergehen.

      Wie ist das, wann werden die großen Kinder volljährig?
      Genau ab diesem Zeitpunkt müssen sie selber mit ihm sprechen und der Unterhalt wird neu berechnet, auch die KM ist dann barunterhaltspflichtig.
      Und wenn sie nicht mehr zur Schule gehen sind sie nicht mehr privilegiert.
      Ab 18 wird das Kindergeld voll angerechnet.
      Wie wurde das Einkommen vom FSJ genommen, wurde dadurch der Unterhaltsbetrag geringer oder wurde das einfach so zusätzlich eingenommen?

      Das fiktive Einkommen wurde das per Urteil oder per Vergleich festgelegt?

      Sein Selbstbehalt als Arbeitsunfähiger/Rentner beträgt 880 €.
      Wenn er 790 € hat liegt er bereits darunter.
      Damit sollte ein solches Urteil anfechtbar sein.
      Und wenn ihn seine Eltern kostenfrei wohnen lassen, ist das eine freiwillige Zuwendung Dritter, auf die nicht zugegriffen werden kann, es sei denn dies in von den Dritten gewollt (was seine Eltern vermutlich nicht wollen):

      Ja, man kann auf die Großeltern zugreifen, rein theoretisch. Aber erst wird dann das Einkommen von Vater und Mutter geprüft. Und es können nicht nur die Großeltern väterlicherseits in Anspruch genommen werden, es werden dann alle Großeltern in Anspruch genommen, so sie denn leistungsfähig sind. Sie haben aber auch Freibeträge...

      Was das Erbrecht angeht, keine Ahnung. Aber mit Sicherheit können die Enkelkinder nicht für Sachen ausgeschlossen werden, die die KM initiiert hat. Und ob sein Erbverzicht nicht dafür sorgt, dass die Enkelkinder erbberechtigt sind, keine Ahnung. Das müsste ein Anwalt für Erbrecht wissen. Da sollte vielleicht in eine Beratung investiert werden. Evtl. kann es ja auch dazu führen, dass er das Haus/Vermögen seiner Eltern erbt, aber mit der Auflage das dies zu seinen Lebzeiten nur von ihm bewohnt werden darf und nicht verkauft werden darf. Mit einer entsprechenden Klausel.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo Sophie,

      danke, dass du dich durch den vielen Text gelesen hast,

      der Große ist schon 20, der Mittlere wird am 30. 18 Jahre.

      Die Eltern lassen ihn nicht kostenfrei wohnen. Er zahlt genau die Miete, die ein Monteur im Monat zahlen würde, die früher diese Kellerwohnung bewohnten.
      Sowohl die alten MIetverträge und KOnoeingänge der MIete von denen sind belegt als auch die Mieteingänge von meinem Freund.
      Natürlich bekommt er mal auch ne Stulle zum Abendbrot, wenn die Eltern ihn hoch rufen oder einen Rest vom Mittagessen, aber das ist selten und absolut die Ausnahme. Er hat immer einen selbstgefüllten Kühlschrank und kocht sonst für sich.
      Seine Eltern haben eine gute Rente, ein abbezahltes Haus und zusätzlich zu ihm haben sie noch eine kleine Wohnung im oberen Stock, den ein australischer "Professor" grad für 1 Jahr angemietet hat. Theoretisch wären seine Eltern leistungsfähig.

      Das Unterhaltsurteil mit dem fiktiven Einkommen ist ein Urteil und kein Vergleich (ich habe nicht mehr alles genau im Kopf, was ich gelesen hatte, aber an "Im Namen des Volkes" erinner ich mich noch).

      Genau weil einer shcon Ü18 ist und mein Freund halt die gesundheitlichen Probleme hat, will sein Anwalt dagegen vorgehen. Mein Freund würde lieber den Kopf in den Sand stecken und würde über kurz oder lang in der Akutklinik wegen Selbstmordgedanken landen. Also genau das, was seine Exxe ihm angedroht hat - ihn fertig zu machen. Solange er keine Ruhe überhaupt bekommt ist auch mit keiner Besserung seines psychischen Zustands zu rechnen.
      Bevor sie seine Haushälfte hatte kam wirklich fast jede WOche mindestens ein Brief von ihrem Anwalt - seit ihr das Haus komplett gehört hat er tatsächlich mal 1-2 Wochen Ruhe.


      [Zitat]
      er kann zur Polizei gehen und sagen, dass er keine Aussage machen wird.
      Damit ist das Thema dort erst mal vom Tisch.
      Allerdings wird es weitergehen.
      [/Zitat]

      Was soll da noch weiter gehen? Gefängnis?
      Wieso Verhör bei Polizei? Das läuft doch schon alles über die Anwälte - ich versteh den Hintergrund nicht.
    • Hallo,

      vermutlich hat sie ihn wegen Unterhaltspflichtverletzung angezeigt.
      Insofern würde ich der Vorladung Folge leisten aber nichts sagen.
      Evtl. sagt ihm die Polizei, wer ihn angezeigt hat.

      Was verdient die KM? Sie muss für den Großen und mittleren ja jetzt auch Unterhalt zahlen.
      Und es wird das volle Kindergeld in Abzug gebracht.
      Insofern ist der Anwalt von deinem Freund schon auf dem richtigen Weg, dieses Urteil aus der Welt zu schaffen.

      Normalerweise müsste der Unterhalt auf Null gesetzt werden, da er nicht leistungsfähig ist.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Guten Morgen,

      die Mutter verdient in Nebenjobs als Bürohilfe ~450€ - letzter Wissensstand.

      Mein Wissensstand ist, dass sie jetzt voll arbeiten muss.

      Man möge mich nicht falsch verstehen, ich bin/war in der gleichen Situation wie die Mutter, auch ich hätte evtl darauf drängen können ein fiktives Einkommen bei meinem Ex berechnet zu bekommen. Jedoch bin ich immer noch der Meinung, dass man mit anständig miteinander zu reden hat, was diese Frau nicht macht. Wenn ich dringend noch n Fuffi brauchte oder meine Kleine sich was kaufen wollten, hatte es Papa immer irgendwie es geschafft uns das Geld zu geben ohne, dass wir das zurück geben mussten. Und mein Ex hat auch nur EU-Rente und Aufstockung. Und wenn ich mal wieder n Job hatte und zur Schulung musste und die Kids U18 waren, dann kam er und hat eingehütet - ohne wenn und aber. Aber all das will sie ja nicht. Würde sie ihn in Ruhe lassen, käme er zur Ruhe und könnte dann auch einen Minijob geregelt absolvieren und daraus vielleicht auch eine Vollzeitstelle machen, weil er belastbarer werden würde. Aber nööööö.
      Sie fand es schicker ihm die Kids zu entfremden, sodass sie nun mit ihm nichts mehr zu tun haben wollen. Solche Machtspielchen tun weh. Wie kann man, egal ob Mann oder Frau, nur so verblendet sein. Solange keine Gewalt im Spiel ist/war, habe ich für sowas kein Verständnis.

      Unterhalt auf Null setzen - und wie sieht es dann mit den Großeltern aus?
      Seine stehen finanziell wirklich gut da, ihre weniger, auch wenn sie ebenfalls ein Haus haben.
    • Hallo Fanni,

      wichtig ist erst einmal die Leistungsunfähigkeit nach §1603 BGB rechtswirksam feststellen zu lassen.
      Zu den Großeltern: Da kommt der §1607 BGB
      ((1) Soweit ein Verwandter auf Grund des § 1603 nicht unterhaltspflichtig ist, hat der nach ihm haftende Verwandte den Unterhalt zu gewähren.)
      zum tragen. Ist der Unterhaltspfl. Elternteil nicht Leistungsfähig geht diese Verpflichtung auf den Betreuungselternteil über.
      Zum Termin bei der Polizei:
      Nichts sagen, dein Anwalt soll sich der Sache Annehmen wenn er wieder da ist.
      ( Akteneinsicht wird er dann fordern)
      Da wird es um den § 170 Stgb gehen. Dein Freund soll sich da erst einmal keine sorgen wegen machen. Die Staatsanwaltschaft wird auch nur die Leistungsunfähigkeit feststellen können.
      Wenn Liebe durch den Magen geht, ist doch jede Beziehung sch...se ^^
      Gruss
      sturkopp
    • Hallo,

      Betreuungselternteil ist die Kindsmutter (KM).

      Also wenn der Umgangselternteil - KV - nicht leistungsfähig ist wird auf die KM geschaut und erst wenn die ebenfalls den Unterhalt nicht sicherstellen kann, werden alle lebenden Großeltern aufgefordert....da geht es nicht danach wen ich möchte, sondern die KM muss auch ihre Eltern auffordern den Unterhalt für die Enkel sicher zustellen.

      Insofern weiss ich nicht ob das schon mal so ausgeurteilt wurde. Im Zweifelsfall finanziert der Haushalt der KM sich ja auch durch staatliche Leistungen (Hartz 4, Wohngeld, Kinderzuschlag)...

      Sophie

      P.S. Ein Anwalt kann übrigens viel fordern. Entscheiden kann das nur ein Gericht. Und vermutlich müsste die KM dort darlegen warum sie jetzt die Großeltern in Anspruch nehmen will, wovon sie und die Kinder bislang gelebt haben.
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo Zusammen,

      danke Sophie.

      Der §170 ist dann im Strafgesetzbuch angesiedlt. D.h. Die Staatsanwaltschaft müsste nachweisen das der Vater Leistungsfähig ist seine vielen Millionen Euro´s lieber versteckt als seiner Unterhaltspflicht nachzukommen.

      Als EM-Rentner hätte er aber viel Zeit die Betreuung der Kid´s zu übernehmen während die Mutter ihrer Pflicht nachkommt.

      L.G.

      Sturkopp

      P.S. Vorsicht ist trotzdem geboten. Das sind alles keine Selbstläufer trotz Gesetzeslage. Unsere Familiengerichtsbarkeit ist sehr erfinderisch und von sich eingenommen.
      Wenn Liebe durch den Magen geht, ist doch jede Beziehung sch...se ^^
      Gruss
      sturkopp
    • Danke soweit.

      1. er ist nicht zur Polizei gegangen, sein Anwalt hat an die Polizei gefaxt und Akteneinsicht gebeten und gesschrieben, dass er ihn vertritt und er nicht erscheinen wird.

      2. ja - wovon lebte bisher die Mutter - sie lebte (bis auf die sicherlich nicht geringen Unterhaltskosten) kosten und kreditfrei in dem ehemaligen gemeinsamen bezahlten Haus, welches sie bis letztes Jahr hälftig ihr eigen nannteund seit letztem Jahr ihres komplett ist. Ihre Eltern machen Mittagessen, wo sie mit den Kindern stets ist (paar Haustüren weiter) - sie hat schon in der Ehe nie gekocht, weil sie es für überflüssig hält. Sie hat einen Teilzeitjob als Bürofrau in einem Autohaus (zumindest vorletztes Jahr gehabt). Sie bekommt Kindergeld für die drei Kinder. Weitere Gelder sind unbekannt. Ach ja - Unterhaltsvorschuss hatte sie bekommen für die Kleine, das ist jetzt fast hinfällig, weil das ja mit 12 endet. Sei denn die Änderung bis 18 ist schon aktiv.

      3. ich weiss nicht, wie das anderswo ist - sie wohnt auch in Niedersachsen - dsa Haus ist mit 190qm eigentlich viel zu groß. Sie hatte zwar mal dieses psychologische Gutachten erstellen lassen, das besagte, dass es den Kindern nicht gut täte, wenn sie umziehen müssten (mein Freund wollte dann das Haus verkaufen, weil er seine Hölfte an Nebenkosten nicht bestreiten konnte, die sie stets von ihm gefordert hat) - darum hatte sie dann auch seine Hälfte gekauft (vom Geld, was sie während der Ehe beiseite geschafft hatte, wo es keine Nachweise gibt). Dabei gab es größere MIetswohnungen im Dorf, die frei waren und wo man mit 4 Personen hätte leben können. Ich denke 500m weiter schadet den Kindern nicht. Ich musste schlußendlich auch aus meinem Haus raus, es tat meinen Kindern auch nicht gut - aber wen interessierte das?

      4. Meinen Freund hat sie schlichtweg bei den Kindern ausgebootet. Erst Besuche nur beim Kinderschutzbund - der Aufgrud des Verhaltens von Vater und Kindern diese Protzedur gar nicht verstand (und auch so schriftlich dokumentiert hat), dann Absagen von Besuchen, wenn er schon vor der Tür stand nach 2,5 Std Bahnfahrt, dann schlechtmachen des Vaters, weil er sich einmal 20 min verspätet hatte aufgrund einer Vollsperrung der Autobahn (da hatte er dann wieder ein altes Auto) wegen Unfall mit Todesfolgen und trotz telefon. Information seinerseits. Er hat zwar auch gegenüber dem Jugendamt imemr stets bekundet, dass er gerne seine Kinder sehen möchte und haben möchte (Ferien) aber das was egal - mit der Zeit wollten die Kinder den Papa nicht mehr sehen und jetzt hassen zumindest die Jungs ihn.