Erwerbsminderungsrente und Unterhaltszahlungen

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    • Erwerbsminderungsrente und Unterhaltszahlungen

      Hallo zusammen,
      ich bin ziemlich neu hier, und möchte euch gerne meine Situation schildern.
      Ich bin 54 Jahre alt und bekomme seit 2008 eine volle Erwerbsminderungsrente. Ich habe eine Tochter, für die ich Unterhalt zahle.
      Die Mutter hat einen Titel erwirkt, und von da her bezahle ich seit 9 Jahren Unterhalt an das Jugendamt Lübeck.
      Ich will hier nicht den Eindruck erwecken, eine Opferrolle darzustellen, aber ich habe von Jahr zu Jahr mehr Schwierigkeiten mein Leben
      finanziell zu bestreiten. Mein Selbstbehalt beläuft sich, nach Dü-Tabelle auf 880€. Nach Abzügen meiner monatlichen Belastungen wie Unterhalt, Miete, GEZ, Telefon bleiben mir ca.340€.
      - Ich habe dazu eine Zahnzusatzversicherung
      - Eine Bus Monatskarte
      - Pflegemittel für meine Augen L+R (schwere Augen OP)
      Letztendlich bleiben mir ca. 230€ für Lebensmittel und Kleidung. Mal etwas mehr, mal etwas weniger.
      Gibt es da Möglichkeiten, den Unterhalt evtl. herabsetzen zu lassen?
      Dazuverdienen kann ich nichts, da ich keinen Job mehr finde, und wegen meiner Augenerkrankung auch sehr eingeschränkt bin.
      Ich finde das bitter, und kann nur sagen, es belastet mich, da die Mutter seit 8 Jahren nicht zulässt meine Tochter zu sehen, oder diese erstmal überhaupt kennen zu lernen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Ankh ()

    • Hallo,

      wie alt ist das Kind?

      Ist der Unterhalt fürs Kind tituliert?

      Sind die Pflegemittel für die Augen ärztlich verordnet? Bist du von der Rezeptgebühr befreit?

      Weißt du was die KM verdient - sofern sie arbeitet?
      Es gibt in der Rechtssprechung die Aussage, dass auch der betreuende Elternteil zur Barunterhaltspflicht herangezogen werden kann. Aber nur, wenn er das2-3fache Einkommen des eigentlich barunterhaltspflichtigen hat. Ansonsten kann evtl. auch ein finanzieller Teil vom betreuenden Elternteil übernommen werden.
      Das ist aber vor Gericht kein Selbstläufer.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • AnnaSophie schrieb:

      Hallo,

      wie alt ist das Kind?

      Ist der Unterhalt fürs Kind tituliert?

      Sind die Pflegemittel für die Augen ärztlich verordnet? Bist du von der Rezeptgebühr befreit?

      Weißt du was die KM verdient - sofern sie arbeitet?
      Es gibt in der Rechtssprechung die Aussage, dass auch der betreuende Elternteil zur Barunterhaltspflicht herangezogen werden kann. Aber nur, wenn er das2-3fache Einkommen des eigentlich barunterhaltspflichtigen hat. Ansonsten kann evtl. auch ein finanzieller Teil vom betreuenden Elternteil übernommen werden.
      Das ist aber vor Gericht kein Selbstläufer.

      Sophie
      Hi Sophie,

      - Meine Tochter ist 2007 geboren.
      - Es besteht ein Titel (wie beschrieben).
      - Pflegemittel (für meine Kontaktlinse) werden nicht vom Arzt als Rezept verordnet, muss ich allein tragen. (Ist vom JA auch abgelehnt worden)
      - Wahrscheinlich arbeitet die Mutter wieder als Physiotherapeutin, und verdient wahrscheinlich unter 1000€.
      - Gericht ( Rechtsanwalt) kann ich ich mir nicht leisten, da kann ich lieber Jahre für Unterhalt weiter zahlen.Und ich möchte keine Schulden anhäufen.

      Ankh
    • Hallo,

      ist der Titel so ausgelegt, dass dir dein Selbstbehalt bleibt?

      Was evtl. noch gehen würde wäre ein Antrag auf Grundsicherung - der vermutlich aber nicht wirklich sinnvoll ist, weil da die Hartz4-Sätze gelten. Aber es müsste hier möglich sein den Unterhalt abzuziehen.
      Was evtl. auch noch gehen würde wäre ein Antrag auf Wohngeld - da weiss ich aber nicht was bei dir für Grenzen gelten.
      Das kannst du aber im Internet prüfen, bevor du Anträge stellst und dir im Zweifelsfall die Arbeit sparen.

      Im Zweifelsfall kannst du über Beratungshilfeschein/Verfahrenskostenhilfe einen Rechtsanwalt konsultieren. Aber ich weiss nicht ob eine Klage Aussicht auf Erfolg hat.

      Kannst du den Titel ändern lassen, wenn das Kind in eine höhere Altersstufe kommt/die Düsseldorfer Tabelle erhöht wird und du dadurch unter deinen Selbstbehalt kommst oder würde sich die Mutter da quer stellen?

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • AnnaSophie schrieb:

      Hallo,

      ist der Titel so ausgelegt, dass dir dein Selbstbehalt bleibt?

      Was evtl. noch gehen würde wäre ein Antrag auf Grundsicherung - der vermutlich aber nicht wirklich sinnvoll ist, weil da die Hartz4-Sätze gelten. Aber es müsste hier möglich sein den Unterhalt abzuziehen.
      Was evtl. auch noch gehen würde wäre ein Antrag auf Wohngeld - da weiss ich aber nicht was bei dir für Grenzen gelten.
      Das kannst du aber im Internet prüfen, bevor du Anträge stellst und dir im Zweifelsfall die Arbeit sparen.

      Im Zweifelsfall kannst du über Beratungshilfeschein/Verfahrenskostenhilfe einen Rechtsanwalt konsultieren. Aber ich weiss nicht ob eine Klage Aussicht auf Erfolg hat.

      Kannst du den Titel ändern lassen, wenn das Kind in eine höhere Altersstufe kommt/die Düsseldorfer Tabelle erhöht wird und du dadurch unter deinen Selbstbehalt kommst oder würde sich die Mutter da quer stellen?

      Sophie
      Das Jugendamt berechnet den Unterhalt jedesmal neu, da ich ja auch mal eine Rentenerhöhung bekomme.
      So lange der Selbstbehalt nicht erhöht wird, sind meine Rentenerhöhungen faktisch sinnlos, da dann der Unterhalt vom JA neu angepasst wird. (Ja, Selbstbehalt 880€ steht mir zu)
      Habe schon einiges Versucht,
      - Wohngeld (Rente zu hoch dafür)
      - Verfahrenskostenhilfe nein (zu viel Rente)

      Warum erkennt niemand vom JA an, das 880€ zu wenig sind? Es ist irgendwie nicht mehr möglich am kulturellen und gesellschaftlichen Leben teilzuhaben.
      Selbst ein Altersvorsorge ist damit nicht zu schaffen.
      Ich habe des öfteren beim JA einen Antrag auf Herabsetzung des Unterhaltes gestellt, ohne Erfolg.

      Ankh
    • Hallo,

      im Zweifelsfall kann nur ein Gericht über eine Herabsetzung entscheiden. Wenn dir aber der Selbstbehalt bleibt, du keine gesundheitlichen Mehraufwendungen vom Arzt attestiert bekommst, und das Jugendamt den Titel immer so anpasst ist es relativ kulant.

      Und ein gerichtliches Verfahren würde ich an deiner Stelle dann nicht anstreben. Kannst du mit der KM sprechen?
      Zahlst du den Mindestunterhalt oder mehr?

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo,

      was mir gerade noch einfällt: Eigentlich darfst du nur alle 2 Jahre zur Auskunft aufgefordert werden. Innerhalb dieser 2-Jahres-Frist nur, wenn angenommen werden kann, dass sich dein Einkommen um mehr als 10 % nach oben verändert hat oder du einen Nebenjob angenommen hat.
      Eine jährliche/vierteljährliche Aufforderung ist also nicht rechtens.

      Wann hat das Jugendamt das letzte Mal Auskunft gefordert? Rein theoretisch kannst du dann zwei Jahre keine Auskunft mehr erteilen, bist du nicht verpflichtet zu.

      Du musst aber immer berücksichtigen, dass das Jugendamt bei dir anscheinend relativ kulant ist und danach deine Strategie ausrichten.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • AnnaSophie schrieb:

      Hallo,

      was mir gerade noch einfällt: Eigentlich darfst du nur alle 2 Jahre zur Auskunft aufgefordert werden. Innerhalb dieser 2-Jahres-Frist nur, wenn angenommen werden kann, dass sich dein Einkommen um mehr als 10 % nach oben verändert hat oder du einen Nebenjob angenommen hat.
      Eine jährliche/vierteljährliche Aufforderung ist also nicht rechtens.

      Wann hat das Jugendamt das letzte Mal Auskunft gefordert? Rein theoretisch kannst du dann zwei Jahre keine Auskunft mehr erteilen, bist du nicht verpflichtet zu.

      Du musst aber immer berücksichtigen, dass das Jugendamt bei dir anscheinend relativ kulant ist und danach deine Strategie ausrichten.

      Sophie
      Moin,
      laut JA bin ich verpflichtet jede Art von finanzieller Änderung meiner Einkünfte sofort anzuzeigen. Auch wenn es nur 7,68€ Rentenerhöhung (pro Jahr) sind. Dann wird der Unterhalt neu berechnet.
      Frage: Wo steht das mit den 10% Einkommensveränderung und den 2 Jahren?
      Meine Hoffnung bleibt nur, das sich der Selbstbehalt bald erhöht.
      Die Kindesmutter lässt nicht mit sich reden, die schottet kpl. ab.

      LG Ankh

      bitte den Text, der einen Beitrag vorher steht nicht zitieren
    • Hallo Zusammen,

      die 10% Hürde bezieht sich auf den zu zahlenden Unterhalt.
      Google mal nach "Wesentlichkeitsgrenze", da gibt es etliche Urteile zu.

      @ Ankh,
      ich denke du hast sehr wohl einen Anspruch auf VKH
      gib deine Zahlen doch mal in eine VKH-Rechner ein.
      (pkh-rechner.de/)

      Hast du einen Schwerbehindertenausweis? Wenn nicht, stell einen Antrag auf Anerkennung der Behinderung. Evtl. springt ja das ein oder andere Merkzeichen für dich raus und Steuererleichterungen gibts auch.

      Wenn das JA dir mitteilt du bist verpflichtet jede Einkommensänderung mitzuteilen dann ist ist das ohne jedwede Rechtsgrundlage, s. Wesentlichkeitsgrenze.

      L.G.

      Sturkopp
      Wenn Liebe durch den Magen geht, ist doch jede Beziehung sch...se ^^
      Gruss
      sturkopp
    • Hallo,

      es gibt wohl die Möglichkeit, dass man jede Einkommensänderung nachweisen muss. Aber ich glaube nicht, dass das Jugendamt solche Vorgaben machen kann und anscheinend gibt es ja kein Urteil, bei dem das festgelegt wurde.

      Wenn das Jugendamt das nächste Mal Auskunft forderst fragst du sie nach der Grundlage, da sie ja erst xx.xx.20xx Auskunft verlangt und erhalten haben, die 2-Jahres-Frist damit noch nicht erreicht ist.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!