Inwiefern spielt die Steuerklasse eine Rolle?

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    • Inwiefern spielt die Steuerklasse eine Rolle?

      Hallo Leute

      mich würde mal Interessieren, inwieweit die Steuerklasse bei dem bereinigten Einkommen eine Rolle spielt.

      Für die , die meine Geschichte noch nicht kennen.

      Mein volljähriger Sohn, noch Schüler, lebt bei KM bekommt nach der Berechnung durch das JA von mir einenTeil seines UH.
      Ich bin neu verheiratet und habe die Steuerklasse 3 ( also höheres Netto). Dieses wurde bei der Berechnung zu grunde gelegt.
      Die Km hat die 1. Nun habe ich mir mal ausgerechnet, was ich bei der 1 hätte.....da hätte ich 150 € weniger netto.
      Spielt das eine Rolle?

      Es wurden als Grundlage die letzten 12 MOnate Lohnnachweis benutzt.

      Vielleicht mag mir jemand antworten?
    • Hallo,

      beim KU wird immer die bestmögliche Steuerklasse gewählt. Wie ist das bei dir, arbeitet deine neue Frau? Hat sie Steuerklasse 5?
      Wurde sie als unterhaltsberechtigte Person berücksichtigt?

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo und guten morgen

      Im netz liest man das , wenn einer der Unterhaltspflichtigen wieder geheiratet hat und dadurch die Steuerklasse 3 hat, MUSS bei der UH Berechnung sein Einkommen umgerechnet werden in die 4 , weil er ja durch die 3 ein höheres Nettoeinkommen hat ....also zumindest bei der UH Berechnung eines Volljährigen.
      Also wenn ich es richtig interpretiere?????

      Kann es sein, dass das Einkommen meiner neuen FRau mit eine Rolle spielen kann? Also das nicht nur mein Einkommen, sondern Familieneinkommen benutzt wird bei der UH Berechnung für das erwachsene UH-KInd ?
    • Hallo,

      wenn du die Steuerklasse III hast und deine neue Frau die Steuerklasse V dürfte sie deutlich weniger verdienen als du und hat deshalb dir gegenüber einen Unterhaltsanspruch.

      Allerdings kannst du wohl auch die Steuerklasse auf IV/IV ändern lassen. Dann ist deine neue Frau im Zweifelsfall aber nicht mehr unterhaltsberechtigt weil sie mit dem höheren eigenen Netto ihren eigenen Unterhaltsbedarf tragen kann.

      Bei Steuerklasse III hättest du also dein Kind und deine Frau als Unterhaltsberechtigte, würdest in der Stufe verbleiben, die sich nach deinem Einkommen ergibt. Zumal du ja vermutlich auch keine Steuererstattung hinzurechnen musst, da du mit Steuerklasse III sehr wenig Steuern zahlst, du hättest eher eine Steuernachzahlung, weil die Steuererstattung auf das Einkommen deiner Frau anfällt.

      Bei Steuerklasse IV hättest du dein Kind als Unterhaltsberechtig, würdest in der Düsseldorfer Tabelle um eine Stufe hochgestuft werden, also eine höher zahlen als sich nach deinem Einkommen ergibt. Dazu muss dann noch die Steuererstattung addiert werden.

      Es ist im Prinzip eine Rechenübung. Wieviel macht der Wechsel der Steuerklasse bei dir aus von III zu IV? Ist es eine Stufe der Düsseldorfer Tabelle oder mehr?

      Nein, dass Einkommen deiner Frau wird nicht zu deinem Einkommen addiert um den Unterhaltsbetrag für dein Kind zu berechnen.

      Wenn du aber ein volljähriges, nicht mehr priviligiertes Kind zu Unterhalt verpflichtet bist steht dies in der Rangfolge hinter deiner Frau. Sprich wenn deine Frau ebenfalls unterhaltsberechtigt ist wird erst der Unterhalt für sie von deinem Einkommen abgezogen und wenn noch was zum verteilen ist dann bekommt dein Kind was.

      Rangfolge Unterhalt:
      1. minderjährige Kinder oder volljährige Kinder in allgemeiner Schulausbildung
      2. Ehefrau mit gemeinsamen Kindern
      3. Ehefrau
      4. volljährige Kinder, die in keiner allgemeinen Schulausbildung mehr sind.

      Bei der Rangfolge 4 hast du dem Kind gegenüber auch einen höheren Selbstbehalt.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo AnnaSophie

      mein Sohn ist noch priviligiert, also kommt vor meiner Frau.

      Ich habe mir mal selbst ausgerechnet, das wenn man die SK 1 oder 4 zugrunde legt, ich ca 50 € weniger UH zahlen müsste und meine Ex dafür 50€ mehr.

      Mir geht es nicht darum , wer wie vielzahlt und ob ich zahle. Das steht außer Frage. Nur ergeben sich eben Ungereimtheiten gegenübver der Berechnung des JA. Und es sollte schon gerecht zu gehen.

      Ja wir hatten letztes JAhr eine Steuernachzahlung.
      Eine Berechnung beim RA ist kostspielig. Deshalb möchte ich im Vorfeld zu viel wie möglich selbst klären. Am Ende kann oder muss ich dann wohl immer noch nachrechnen lassen.
    • Moin Fraka,

      das Jugendamt hat dein unterhaltsrelevantes Einkommen fehlerhaft ermittelt, wenn es dir den gesamten Splittingvorteil aufgrund der neuen Ehe zugerechnet hat.

      Siehe

      BGH, 02.06.2010 - XII ZR 160/08 (Rn. 24) wrote:

      der Splittingvorteil (...) ist zwischen den Ehegatten nach Maßstab einer fiktiven Einzelveranlagung aufzuteilen (Senatsurteile BGHZ 178, 79 = FamRZ 2008, 2189 - Tz. 33 und vom 31. Mai 2006 - XII ZR 111/03 - FamRZ 2006, 1178, 1180 mit Anm. Wever).
      sowie

      BGH Pressemitteilung Nr. 175/2008 wrote:

      Eine Einschränkung der Einkommensanrechnung ergibt sich nach dem Urteil allerdings dann, wenn der neue Ehegatte eigenes Einkommen erzielt und die Ehegatten – wie regelmäßig – die Steuerklassen III und V wählen. Dann verlagert sich wegen der ungünstigeren Steuerklasse V das Nettoeinkommen des weniger verdienenden Ehegatten auf den mehr verdienenden Unterhaltspflichtigen. In diesem Fall muss auch der neue Ehegatte einen seinem Eigeneinkommen entsprechenden Anteil am Splittingvorteil behalten.
      Einen externen Link mit entsprechenden Informationen, wie diese fiktive Aufteilung zu erfolgen hat, sende ich dir mit persönlicher Nachricht.

      Verweise das Jugendamt auf diese Rechtsprechung und lass es neu rechnen.
    • vielenDank für deine Mitteilung.


      Ich werde das JA diese Worte schicken.


      Die Bearbeiterin vom JA gibt sehr persönliche Meinungen von sich. Egal ob es das Sparvermögen oder andee Forderungen vonmir sind. So wie..das arme Kind


      Ich bat Sie jetzt die Berechnungsachlich und objektiv zu bearbeiten, da ich sonst andere Wege für eine korrekte Berechnung suchen werde.


      Ich halte euch auf den Laufenden. Habe jetzt bis 25.1. Zeit gegeben.


      Bis bald
    • Hallo an Alle

      Mein Sohn teilte mir soeben mit, das keine Steuererklärung von 2015 vorgelegt werden kann, weil noch keine gemacht wurde ........ Kann das sein??

      Außerdem meinte er, seine Mutter habe kein Sparvermögen. Muss mir die aussage reichen ohne aktuellen Kontoauszug ?

      Ich habe ja auch beides vorgelegt.

      Und sein Sparvermögen möchte er jetzt für Fahrschule nutzen, d.h. er legt mir eine Anmeldung vor. Muss mir das auch genügen, solange keine Anzahlung geleistet wird? Weil er kann sich ja wieder abmelden.

      Klingt zwar alles hart von mir, aber ich fühle mich echt verarscht.
      lg
    • Hallo,

      beides muss belegt werden.
      Und wenn sie nicht steuerpflichtig ist, dann muss sie keine Steuererkärung einreichen.
      Aber, dann muss sie halt über den Jahreslohnsteuerbescheid vom AG belegen was sie verdient hat.

      Und solange das nicht belegt ist würde ich an deiner Stelle davon ausgehen, dass die KM exakt das gleiche verdient wie du und der Unterhalt zu 50/50 geteilt wird. Und das Sohnemann und Jugendamt auch mitteilen. Sollte sich später herausstellen, dass das nicht so ist, dann musst du die Differenz nachzahlen, aber vielleicht sorgt das dafür, dass die Unterlagen kommen.

      Und wenn er sein Vermögen (wie hoch ist das) für die Fahrschule ausgibt, ja gut. Schwierige Sache. Ich würde immer sagen, dass es gut ist, aber kommt darauf an wo ihr wohnt. In Berlin, Hamburg oder München ist es vermutlich nicht so wichtig einen Führerschein zu haben, wie irgendwo auf dem Dorf.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo Fraka70,

      Fraka70 wrote:

      Mein Sohn teilte mir soeben mit, das keine Steuererklärung von 2015 vorgelegt werden kann, weil noch keine gemacht wurde ........ Kann das sein??
      Klar kann das sein. Möglicherweise ist die Mutter nicht zur Abgabe einer solchen verpflichtet. Das wiederum aber spricht dafür, dass hier eine Erstattung zu erwarten wäre.
      Ich würde mich jedenfalls nicht mit diesem Hinweis des Sohnes abspeisen lassen. Dann soll sie halt die Erstattung von 2014 nachweisen. Falls sie aber tatsächlich überhaupt keine Steuererklärungen gemacht haben sollte, dann kann darauf hingewiesen werden, dass ja für den Unterhaltspflichtigen auch die Obliegenheit besteht, Steuervorteile in Anspruch zu nehmen. Sollte die Frage gerichtlich entschieden werden müssen, würde hier, denke ich, ein fiktiver Erstattungsbetrag angesetzt.
      Gruß
      Kurt
    • Hallo KurtKurt, Hallo AnnaSophie

      danke

      ich denke schon das sie eine Steuererklärung macht. Na mal sehen was bis Wochenende so einflattert und dann gehe ich zum Anwalt. Er rechnet dann .

      Mein Sohn kann gerne sein Geld für den Führerschein benutzen. ich galube nur nicht so recht daran. ich denke er legt mir ne Anmeldung vor um diese dann wieder abzumelden. Es sei denn er zeigt mir ne Anzahlung. Er hat mir nämlich vor seinem 18. Geburstag ( als ich ihn nach Führerschein fragte) gesgat, er mag keine Machen. Er möchte kein Auto fahren. Und jetzt plötzlich. Alles komisch. Naja ich schaue wie es weitergeht. Ich berichte hier wieder. danke und schöne Woche
    • Moin Fraka,

      die unterhaltspflichtigen Eltern müssen Auskunft erteilen über die Erträge (z.B. Zinsen) aus ihrem Vermögen. Über den Vermögensstamm müssen sie nur dann Auskunft erteilen, wenn sie sich auf Leistungsunfähigkeit berufen. Zu einer ordnungsgemäßen Auskunft gehört auch, dass die Mutter die Richtigkeit und Vollständigkeit durch ihre Unterschrift bestätigt. Du musstest doch auch den Fragebogen des Jugendamtes unterzeichnen.

      Der volljährige Sohn hingegen muss auch über seinen Vermögensstamm Auskunft erteilen, egal ob privilegiert oder nicht. Allerdings wird man ihm ein gewisses Schonvermögen belassen, unter Umständen sogar noch einiges mehr. Dabei kommt es auf die Gesamtumstände an (z.B. Höhe, Herkunft/Verwendungszweck des Vermögens und auch Leistungsfähigkeit der Eltern).
    • Hallo Clint , Hallo @ all

      mein Datum, bis wann ich die Unterlagen zur Einsicht möchte , ist abgelaufen. Habe das JA und auch meinen Sohn informiert , das ich von meinem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch mache , bis ich die Unterlagen vollständig habe.
      Bislang ohne Reaktion. Mal sehen was da nun kommt.

      Eigentlich habe ich auch noch keine richtige Zahlungsanweisung erhalten. Es kam lediglich der Brief vom JA, das es von meinem Sohn um Hilfe gebeten wurde für die Berechnung des UH und ich die Unterlqgen hinschicken soll. Dann kam die Berechnung, doch direkt eine Forderung vom JA oder von meinem Soohn, das er UH fordert oder irgednwas in die Richtung kam nicht. Dachte immer, das mein Sohn direkt mich auffordern muss !!??????? Lg

      The post was edited 1 time, last by Fraka70 ().

    • ich noch mal

      Das JA schickte heute eine Neuberechnung , wo das Sparvermögen TEILWEISE EINBERECHNET WURDE. D.h. ich muss 20€ weniger zahlen.

      Die UNterlagen ( Steuererklärung ) und Konteneinsicht der Kindsmutter, ob Vermögen vorhanden ist, wurde nicht bei gelegt und wurde weder berechnet noch erwähnt . Also gehe ich davon aus, das mir was verheimlicht wird.
      Mit einer letzen Frist habe ich nun noch mal um Mitarbeit gebeten. Sollte bis 5.2. nichts zur Einsicht vorliegen, werde ich es meinem Anwalt übergeben müssen.
      Ich werde aber einmalig den UNterhalt zahlen.
    • Hallo Leute, ich weiß jetzt nicht, iob hier noch meine Beiträge gelsen werden oder ob ich ein neues Thema eröffnen müsste.

      Das JA hat mir heute folgendes mitgeteilt:
      "
      die Mutter hat im Fragebogen angegeben, dass Sie kein Vermögen hat, s. Anhang.
      Einen „Splittingvorteil“ ist nicht zu berücksichtigen, maßgeblich ist das tatsächliche Einkommen!
      Wenn Sie Zweifel an der Berechnung der Verpflichtung haben, steht es Ihnen frei, einen Rechtsanwalt einzuschalten.
      Mit
      Schreiben vom 02.01.2017 haben Sie die Entgeltabrechnungen der Mutter
      für die Monate Dezember 2015 bis November 2016, den Beitragsbescheid
      Riesterrente
      und die Kosten für die Schülerfahrkarte erhalten. Ein Steuerbescheid
      liegt nicht vor..."

      Also das JA geht absolut nicht auf meine Forderung ein. Weder Steuerbescheid , noch Splittingvorteil noch Vermögenssache.

      Ich schrieb nun noch mal zurück, das eine reine Angabe " Kein Vermögen" jeder sagen kann.

      Was soll ich nun tun?

      Eigentlich möchte ich keinen Anwalt für die Forderungen bitten. Er sollte lediglich die Berechnung kontrollieren. Schlißlich will ja mein Kind von mir was. Oder sehe ich das falsch??

      Mal noch eine andere Frage. Die KIndsmuter lebte bisher mit unserem Sohn im HAus ihres Lebensgefährten. Nach meiner Erkenntnis, hatte sie dort keine eigene Wohnung. Dennoch gibt sie an 550 € Warmmiete zu bezahlen. Ist das Relevant, wenn Sie dort nur als " UNtermiete" leben würde?
    • Hallo,

      es ist nicht entscheidend was sie an Miete zahlt, solange dies nicht zu einer Erhöhung des Selbstbehaltes führt - was nur ein Gericht beschließen kann. Sollte sie keine Miete zahlen wäre das eine freiwillige Zuwendung Dritter und die dürfte nur angerechnet werden, wenn der Dritte dies möchte. Also nicht drauf reagieren.

      Hast du denn Kenntnis, dass die KM Vermögen hat? Wenn das Haus dem LG gehört ist da ja sein und nicht ihr Vermögen.
      Wenn du das Faß aufmachen willst, wäre die Frage, ob ihr a) nicht eine Haushaltsersparnis durch das Zusammenleben mit dem LG angerechnet werden kann oder b) ein Einkommen, fiktiv zwischen 100 und 350 € für die Haushaltsführung Dritter.

      Was hat die Schülerfahrkarte zu sagen? Ist das die der Mutter oder des Sohnes? Werden die Fahrtkosten für den Sohn extra beansprucht?

      Sohnemann muss im Zweifelsfall belegen, wenn er volljährig ist. Das Jugendamt kann bei Volljährigen nur beratend mitwirken.
      Wie lange ist Sohnemann noch privilegiert, macht er jetzt im Sommer Abi und würde dann ab September sowieso in den 4. Rang (hinter deine Frau fallen) oder dauert das noch?

      Wenn das noch länger dauert mit der Privilegierung wäre die Frage, ob sich ein gerichtliches Verfahren um 50 € lohnt. Würde das bis Sommer (September Übergangszeit) laufen, würde es sich vermutlich nicht lohnen, da dei Anwaltskosten und Gerichtskosten höher liegen als das was du durch die 50 €/Monatlich sparst.

      Wenn du es prinzipiell geklärt haben willst, dann musst du den geringeren Betrag zahlen und darauf warten, dass Sohnemann dich verklagt. Dürfte eurem Verhältnis aber nicht wirklich zuträglich sein.

      Die Berechnung ist ja relativ einfach, aber dir geht es ja darum welches Einkommen angerechnet werden darf/muss.
      Arbeitet die KM Vollzeit? Solange Sohn noch privilegiert ist unterliegt sie der gesteigerten Erwerbspflicht, dort könnte ihr ein fiktives Vollzeiteinkommen angerechnet werden.

      Mit den Einkommensbescheiden der KM könntest du auch einen Lohnsteuerrechner füttern und schauen, ob sie überhaupt soviel Lohnsteuer zahlen muss, wie die Abrechnungen aussagen bzw. ob sie aufgrund der Werbungskostenpauschale (1000 €) und Riesterrente überhaupt Steuern zurückbekommen würde oder ob sie keine Steuererklärung macht, weil sie nichts zurückbekommt.
      Wenn sie nämlich weniger als 10 km zur Arbeit hat, 5 Tage die Woche arbeitet und keine großen anderen Ausgaben für den Job hat, bekommt sie über die Werbungskosten nichts zurück. Und die Riesterrente ist evtl. nicht so hoch, dass sich das steuerlich auswirkt.

      Was passiert, wenn du Sohnemann 50 € weniger überweist? Oder sollst du weiterhin an die KM zahlen?

      Bei uns war das so, dass der KV mit Erreichen des 18. Lebensjahres alles ans Kind überwiesen hat. Dafür musste das Kind aber auch alles zahlen, was an Kosten (inkl. Klassenfahrten, Monatskarte etc.) so anfiel.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!