Wie sollte man vorgehen bei Forderung UH

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    • Wie sollte man vorgehen bei Forderung UH

      Guten Tag, ich bin neu und möchte versuchen einige Tips zu bekommen.
      Ich bin geschieden und lebe mit meinem Sohn ( 18) weit vom Exmann getrennt. Kontakt besteht keiner. Auch mein Sohn hat und möchte seit Jahren keinen Kontakt.
      Bisher war der UH geregelt. Nun ist er 18. Er hat das Jugendamt um Hilfe gebeten. Diese hat mich und Kindsvater angecshrieben und um Unterlagen gebeten. Hat auch alles geklappt, Berechnung steht. Nun wie weiter ?
      Auf dem Brief vom Amt steht nur, dass das Kind solange es in Schulausbildung ist UH bedürftig ist. Also weder das gezahlt werden muss , noch ab wann.
      Muss mein Sohn nun selbst das errechnete vom Jugendamt beim Vater fordern oder muss er durch den Brief automatisch zahlen?
      Die Unterlagenforderung erfolgte im Dezember, die Berechnung am 2. Januar.
      Wie gesagt, ich bekomme ja die selbe Post, es steht weder das mein Kind fordert noch ein Datum.
      Was könnt Ihr mir/uns raten?

      Uns steht ein Umzug an. Muss mein Sohn dem Vater die aktuelle Adresse mitteilen? Oder reicht Kontodaten per mail?

      Ich hoffe es sind nicht zu viele Fragen............... :/
      lg Elke
    • Hallo Elke,

      Zahlbar ist der Unterhalt ab dem Zeitpunkt an dem ihr aufgefordert wurdet euer Einkommen offenzulegen.

      d.H. zahlbar ab sofort und rückwirkend ab Dezember.

      Natürlich ist Voraussetzung dass der Vater mit der Berechnung einverstanden ist. ( er muss die Möglichkeit haben die Berechnung

      überprüfen zu lassen).

      Welche Schule besucht der Sohn ? steht ihm evtl. BAFöG zu ?


      Elke2017 schrieb:




      Mein Sohn hat ein Sparguthaben von 3100€. Wie viel darf er haben, bis es bei der Uh Berechnung mit verwendet werden kann?
      Er lebt noch bei mir..also volljährig priviligiert.
      Ist hier für den Unterhalt nicht relevant.

      lg
      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
    • Hallo Elke,

      wenn ich mich recht entsinne, ist im ersten Schreiben des Jugendamtes eine Formulierung enthalten, die Dich grds. in Verzug setzt, den geschuldeten Unterhalt zu zahlen.

      Edy hat es richtig beschrieben, im Dezember kam die Aufforderung des Jugendamtes, das Einkommen nachzuweisen. Damit müsst Ihr als Eltern den Unterhalt ab diesem Monat an den Sohn zahlen.

      Das volle Kindergeld ist ebenso an ihn weiterzuleiten, auszuzahlen.

      Da Euer Sohn inzwischen 18 Jahre alt ist, sind beide Eltern, Vater und Mutter zum Barunterhalt verpflichtet.

      Es hat also nicht nur allein der Vater seinen Unterhalt zu bezahlen.

      Da Dein Sohn noch in Deinem Haushalt lebt, ist es angemessen, über eine Anrechnung von Kost und Logis mit ihm zu sprechen.
      D.h. Du musst, wenn Ihr Euch einigt, nicht den vollen Betrag als Barunterhalt zahlen, den das Jugendamt für Dich berechnet hat.

      Viele Grüße
      fras12

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von fras12 ()

    • Moin Elke,

      hat das Jugendamt dem volljährigen Sohn nicht erklärt, wie er vorzugehen hat? :rolleyes: Scheint immer wieder vorzukommen... :evil:

      Der Vater muss zwar ab dem Monat eines wirksamen Auskunftsverlangens rückwirkend Unterhalt zahlen, aber zunächst muss der Sohn seine Unterhaltsbedürftigkeit darlegen und beweisen. Erst dann kann er Unterhalt vom Vater verlangen.

      Dazu zählen:

      • vollständige Auskünfte (incl. Belege) über die Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Mutter
      • auf Verlangen auch Auskunft über das Vermögen des Sohnes, auch wenn es als Schonvermögen vermutlich nicht berücksichtigt wird
      • aktuelle Schulbescheinigung
      • saubere Kopie des letzten Zeugnisses (am besten beglaubgt)


      Elke2017 schrieb:

      Uns steht ein Umzug an. Muss mein Sohn dem Vater die aktuelle Adresse mitteilen?
      Muss man es sich denn immer wieder so schwer machen?

      Elke2017 schrieb:

      Oder reicht Kontodaten per mail?
      Ich würde eine rechtsverbindliche Unterschrift des Sohnes unter der Angabe der Kontoverbindung verlangen. Ich zahl doch nicht Unterhalt aufgrund irgendeiner Mail, SMS o.ä. Kram.
    • Hallo Clint, fras12 und edy
      danke für Eure Meldungen.

      Ich bin mir mit meinen Sohn einig. Doch da im Brief des JA nichts stand von UH schulden oderähnliches, sondern nur ,das mein Sohn das JA um Unterstützung bittet für die Berechnung des UNterhaltes ....waren wir uns jetzt nicht ganz sicher ab wann der Vater zahlen muss und ob mein Kind nach der Berechnung nochmals den Vater auffordern muss.

      Ist das Sparguthaben komplett irrelevant, solage er noch priviligiert ist? Er geht noch bis 2019 auf das Gymnasium, oder gibt es da eine Grenze ?

      Das mit der Adresse , mh mein Sohn möchte das nicht mitteilen. Noch ist es auch nicht soweit. Also bis wir umziehen , müssten die UH-Zahlungen laufen. ich versuche noch mal mit ihm zu reden.
    • Hallo Elke,

      Die Frage nach dem BAFöG ist noch offen.

      BAFöG ist dem Unterhalt vorrangig.


      Elke2017 schrieb:

      Ist das Sparguthaben komplett irrelevant, solage er noch priviligiert ist? Er geht noch bis 2019 auf das Gymnasium, oder gibt es da eine Grenze ?
      Hier gibt es keine einheitliche Rechtsprechung. Es wird aber meist ein "Schonvermogen" wie bei sozialen Leistungen berücksichtigt
      ( 2600€)

      Elke2017 schrieb:



      Das mit der Adresse , mh mein Sohn möchte das nicht mitteilen. Noch ist es auch nicht soweit. Also bis wir umziehen , müssten die UH-Zahlungen laufen. ich versuche noch mal mit ihm zu reden.
      Die genaue Adresse muss er nicht mitteilen, nur sollte eine Postadresse oder "postlagernd" angegeben werden.

      lg
      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
    • Hallo Edy, das ging ja schnell.


      Er geht aufs Gymnasium. Und wenn er nicht wieder "hängen" bleibt, dann noch bis Sommer 2019. Da wird er dann 21.


      Oje...mein Ex hat den Kontoauszug vom Sparkonto meines Sohnes. Da sind 3800 € derzeit drauf.


      Da kann mein Ex wohl darauf bestehen, das dieses mit in die Berechnung aufgenommen wird?
    • Hi edy,

      wenn in Unterhaltsrechtsverhältnissen Adressen verschwiegen werden, reagiere ich allergisch darauf. :thumbdown:

      Von einem unterhaltspflichtigen Elternteil (meist Väter) wird wie selbstverständlich erwartet, dass die Adresse bekannt ist. Schließlich wird eine zustell- und ladungsfähige Anschrift benötigt, um überhaupt wirksam in Verzug zu setzen bzw. Unterhalt gerichtlich einzuklagen.

      Auch unterhaltsberechtigte volljährige Kinder haben Pflichten :!:

      Unterhaltspflichtige Eltern benötigen die Anschrift des Kindes auch, um im Rahmen des Gegenseitigkeitsprinzips ihre Kontrollrechte wahrzunehmen (z.B. weitere Schulbescheinigungen und weitere Zeugnisse des Kindes) oder später evtl. auch ein Abänderungsbegehren wirksam zuzustellen.

      Übrigens besteht auch die Möglichkeit der Melderegisterauskunft. :P
    • Hallo Clint, da hast du natürlich Recht. Werde das auch meinem Sohn nochmals sagen.

      Was mir bissel Sorgen bereitet ist das mit seinem Sparkonto.
      So wie ich meinen Exmann kenne, wird er dem JA noch mal schreiben und um Einbezug des Sparvermögens bitten. Oder zumindest teilweise.
      Wird er damit durchkommen?
    • Hi Clint,

      Alles richtig was du schreibst.

      Wichtig kann auch der Nachweis sein ob der Sohn noch bei einem Elternteil oder in eigener Wohnung
      wohnt (nicht-privilegiert, höherer Selbstbehalt).

      Dagegen kann aber sprechen: stalking, gegenüber Mutter/Sohn usw).

      @Elke,
      wie geschrieben, jedes Gericht könnte den "Schonbetrag" anders bewerten.

      Und zum Gericht bräuchte der Vater einen Anwalt, da enstehen auch Gebühren.

      Ob dass für den Vater vorteilhaft ist, muss der Vater selbst "abwägen".


      lg
      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
    • Danke edy

      das mit der Adresse werd ich meinen Sohn überzeugen.

      Und ob was wegen dem Sparkonto kommt, muss ich abwarten.
      Da die Berechnung übers Jugendamt ging, wird er es bestimmt auch erst dadrüber versuchen.

      Ich stehe natürlich auf der Seite meines Kindes. Andererseits..ich würde vlt auch so reagieren, wenn ich in der Situation wäre wie mein Ex.

      Ich werd mich melden.

      Danke euch erst mal für eure Antworten.

      lg