Guten Tag an das Forum!
Nach vielen Jahren ist mal wieder eine Situation eingetreten wo scheinbar (leider) eine gerichtliche Auseinandersetzung nicht mehr zu vermeiden ist.
Leider konnte ich auch keine Themenverwandten Einträge finden, deshalb meine Bitte um Eure Erfahrungen, um das ggf. abzuwenden.
Ex hat erneut geheiratet - keine Gütertrennung - wohnt mit unseren zwei Kindern 15 und 17 zusammen, erhält hier max. KU. und hat einen Teilzeitjob und verdient unter Selbstbehalt ca. 950,-€ bereinigt netto.
Ältester Sohn 21 wohnt jetzt im Studentenwohnheim und begehrt von mir Unterhalt "gequotelt" auf 95%.
Meine Frau ist ohne Einkommen, wir haben eine 6 jährige Tochter.
Nun zur Kernfrage, wird zur Berechnung der Quotelung das bereinigte Familieneinkommen "beider Familien" herangezogen?
- Bedeutet bei der Ex zuzüglich das Akademiker Einkommen des neuen Ehegatten, dann durch 2?
- Bedeutet bei mir abzüglich des Anspruchs meiner Kinder und meiner Ehefrau?
Dann kommt etwa eine Quotelung von 60 zu 40 raus und nicht 95 zu 5.
Mein Rechtsbeistand teilt mir mit, das es hierzu keine Urteile gibt, weil es immer auf Vergleiche hinausläuft. Das hilft natürlich das ganze System und Einkommen aller Beteiligten zu sichern, bedeutet in meinem und sicher auch anderen Fällen alle Jahre wieder neue Berechnungen und Streit, was auf den Rücken der Kinder ausgetragen wird.
Danke für Euren Rat.
Mit weihnachtlichen Grüßen Tatauman
Nach vielen Jahren ist mal wieder eine Situation eingetreten wo scheinbar (leider) eine gerichtliche Auseinandersetzung nicht mehr zu vermeiden ist.
Leider konnte ich auch keine Themenverwandten Einträge finden, deshalb meine Bitte um Eure Erfahrungen, um das ggf. abzuwenden.
Ex hat erneut geheiratet - keine Gütertrennung - wohnt mit unseren zwei Kindern 15 und 17 zusammen, erhält hier max. KU. und hat einen Teilzeitjob und verdient unter Selbstbehalt ca. 950,-€ bereinigt netto.
Ältester Sohn 21 wohnt jetzt im Studentenwohnheim und begehrt von mir Unterhalt "gequotelt" auf 95%.
Meine Frau ist ohne Einkommen, wir haben eine 6 jährige Tochter.
Nun zur Kernfrage, wird zur Berechnung der Quotelung das bereinigte Familieneinkommen "beider Familien" herangezogen?
- Bedeutet bei der Ex zuzüglich das Akademiker Einkommen des neuen Ehegatten, dann durch 2?
- Bedeutet bei mir abzüglich des Anspruchs meiner Kinder und meiner Ehefrau?
Dann kommt etwa eine Quotelung von 60 zu 40 raus und nicht 95 zu 5.
Mein Rechtsbeistand teilt mir mit, das es hierzu keine Urteile gibt, weil es immer auf Vergleiche hinausläuft. Das hilft natürlich das ganze System und Einkommen aller Beteiligten zu sichern, bedeutet in meinem und sicher auch anderen Fällen alle Jahre wieder neue Berechnungen und Streit, was auf den Rücken der Kinder ausgetragen wird.
Danke für Euren Rat.
Mit weihnachtlichen Grüßen Tatauman