KindesunterhaltStudienwunsch Lehramt Englisch - AuPair - Unterhaltspflicht?

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    • Hallo *,

      wie haben September und im Oktober will mein Kind das Studium aufnehmen.

      Die Zulassung zum Studium wird in Kürze erwartet. Für den nun ausgewählten Studiengang gilt kein NC, so dass es sehr wahrscheinlich ist, dass die Zulassung kommt.

      Den BaföG-Antrag will sie stellen, wenn die Zulassung d. Uni vorliegt.

      Jetzt eine praktische Frage für die Zeit, bis der tatsächliche Unterhalt berechnet ist:

      Wie würdet ihr für Oktober vorgehen?

      Eine anteilige Zahlung von zB. zunächst 250,-EUR vornehmen und auf die Nachberechnung/ Nachzahlung hinweisen?

      Viele Grüße,
      fras12
    • Hallo,

      ich würde die Zahlen mal in einen Bafögrechner eingeben. Und dann sehen was als Rest rauskommt, wenn überhaupt.

      Und dann maximal die Hälfte davon - unter Berücksichtigung des Kindergeldes - überweisen.
      Und ja, dann darauf hinweisen, dass vermutlich Bafög in Höhe von x gezahlt werden wird, sobald der Antrag bewilligt wird.

      Kennst du das Einkommen der KM?

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo AnnoSophie,

      das Einkommen der KM kenne ich aus dem letzten Jahr.

      Mein Kind hat die Daten in den BaföG-Rechner eingegeben und meinte, "von Seiten der KM" erhalte sie BaföG.

      Ich kann es mir nicht vorstellen, das ein Anspruch besteht. Alle auf der BaföG-Seite beschriebenen Beispiele gehen nicht von so leistungsfähigen Eltern aus.
      Zuletzt hatten wird 785,-EUR Unterhalt zu zahlen (abzgl. Kindergeld). ...

      Es kommt jetzt die Phase, wo mein Kind alle Einkünfte der KM (und ihres Ehemannes) offenlegen muss.

      Und dann erwarte ich den Streit um die gerechte Berechnung, wozu ich hier schon viel geschrieben habe ...

      Ich stelle mir vor, dass ich die 250,-EUR zunächst als anteilige Zahlung leisten will, um dann eine genaue Berechnung - oder auch einen vernünftigen Vorschlag jenseits der Berechnung durch Jugendamt oder Anwalt - abzuwarten.

      VG,
      fras12
    • Hallo Fras
      Da wir in der selben Situation sind, haben wir auf dem Bafög Amt um Auskunft nachgefragt. Das Bafög Amt teilte uns mit, das bei der Berechnung des Bafög Anspruches die gedammten Werbungskosten angerechnet werden. Dieses berücksichtigen die Bafög Rechner nicht weil die nur mit Standardwerten rechnen und daher nur den Werbungskosten - Pauschbetrag von 1000 € nehmen.

      LG Hugoleser
    • Hallo *,

      und wieder ist eine Frage aufgetaucht.

      Mein Kind hat bereits Anfang September eine Wohnung in der Uni- Stadt angemietet und beginnt nun im Oktober das Lehramt- Studium.

      Ich musste um die Anschrift bitten, bekam diese nun auch, (und die PLZ darf ich mir selbst raussuchen ...).

      Die Studienanmeldung für das erste Semester habe ich in Kopie bekommen.

      Ich hatte noch um eine Kopie (der ersten Seite) des Mietvertrages gebeten, um für mich an den Punkt: "Kind mit eigener Wohnung" einen Haken machen zu können.

      Nun wird mir diese Kopie vom Mietvertrag verweigert, es wird nicht geantwortet, man sitzt es aus ...

      Ist es aus Eurer Sicht vermessen, danach zu fragen?
      Steht mir dieser Nachweis, das mein Kind die Wohnung angemietet hat, nicht zu ????

      Viele Grüße, fras12

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von fras12 ()

    • Hallo Villa,

      danke für den Hinweis.

      Hätte ich auch Anspruch auf den vollen Mietvertrag, wenn es nicht um übersteigende Wohnkosten geht?

      Im Moment interessiert mich der gesamte Vertrag nicht. Ich wollte nur eine Bestätigung, dass mein Kind die Wohnung angemietet hat und nicht etwa ihr Freund, oder beide zusammen.

      Die gewünschte erste Seite des Mietvertrages habe ich nun bekommen.

      VG, fras12
    • Hallo*,

      es kommt endlich etwas Bewegung in die Sache.

      Mein Kind wünscht vorübergehend den gleichen Unterhalt weiter, bis das Bafög-Amt entschieden habe.

      Gleichzeitig droht sie mir mit einem Anwalt und spricht davon, Prozesskostenhilfe zu beantragen.
      Sie will den bisher gezahlten Unterhalt überprüfen lassen.

      Frage: Ist das so, kann das erwachsene Kind in dieser Frage Prozesskostenhilfe erhalten? Sie schreibt aber auch etwas von Sonderbedarf ...? Das verstehe ich nicht.
      Bisher hatte ich hier immer davon gelesen, dass das Kind selbst das Kostenrisiko für den Anwalt hätte...

      Gruß, fras12
    • Hallo,

      kannst du ungefähr abschätzen (Bafög-Rechner im Internet) wie hoch das Bafög ausfallen wird?
      Dazu müsstest du das Einkommen der KM kennen.

      Bei einer solchen Androhung mit Anwalt würde ich ihr schreiben, dass sich das Bafög auf ca. xx € belaufen wird und dieses von den 735 € abzuziehen ist, ebenso wie das komplette Kindergeld in Höhe von 192 €. Der Restbetrag ist von den Eltern nach Einkommen geqoutelt zu finanzieren. Entsprechend würdest du deinen Anteil y zahlen. Sollte das Bafög-Amt weniger zahlen, so könne sie dir dieses mit dem Bafögbescheid nachweisen. Dann würde die Differenz von den Eltern gequotelt nachzuzahlen sein. Du würdest das nach Übersendung und Überprüfung des Bescheides binnen 14 Tagen nachzahlen.

      Eine Klage wäre in deinen Augen mutwillig, da sie gehalten ist Bafög vorrangig zu beantragen. Sobald sie dir das Formblatt auf dem die Eltern ihr Einkommen mitteilen müssen, zukommen lässt, würdest du das direkt an das Bafög-Amt mit den dafür notwendigen Unterlagen übersenden.

      Ja, sie kann versuchen die Kosten für den Anwalt bzw. die Klage über Sonderbedarf geltend zu machen, weil sie ja mittellos ist. Aber, wenn du alle Gehaltsunterlagen abgegeben hast zum 18. und sie jetzt neue benötigt, muss sie das mitteilen, sie ist da in der Schuld sich das zu holen, von beiden Elternteilen.

      Und insofern würde ich ihr noch antworten, dass sie deine Unterlagen vom xx.xx.xxxx vorliegen hat und sich an deinem Einkommen nichts geändert hat (wenn das so ist) und sie nach 2 Jahren Anspruch auf erneute Auskunft hat. Und diese xx.xx.201x erst gefordert werden können.


      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo Sophie,

      danke für deine Antwort.

      Ich habe nur die Einkünfte der KM zum 18. Lebensjahr, also Mitte letztes Jahr vorliegen. Ich glaube aber nicht daran, dass Bafög bewilligt wird.
      Für den Bafög-Antrag habe ich meine Auskünfte erteilt, ihr die geforderte Bescheinigung ausgefüllt und den Steuerbescheid geschickt.

      Das das Kindergeld voll abgezogen wird, ist mir und ihr klar. Es geht letztlich nur um die Quotelung unter den Eltern.

      Wir haben im letzten Jahr, zunächst unter Beteiligung des Jugendamtes die Berechnung vornehmen lassen.
      Dann habe ich aber einen Fehler des JA festgestellt, man hatte zu hohe/ falsch angegebene Werbungskosten der KM angerechnet, also mir eine größere Quote zuweisen wollen.
      Daraufhin habe ich genau nachgerechnet, einen eigenen, gerechten Vorschlag unterbreitet, den mein Kind angenommen hat.

      Mein Einkommen hat sich geändert, aber nicht maßgeblich, nicht über 10% im Vergleich zur alten Berechnung aus 07/2016.
      Das Einkommen der KM hat sich auch geändert, im Rahmen der tariflichen Erhöhungen, also ebenfalls nicht maßgeblich.

      So könnte es eigentlich bleiben. Aber das Kind will von mir mehr, eine größere Quote.

      Und schon sind wir wieder am Ursprung meiner Fragen.

      Die KM arbeitet Teilzeit, weil sie noch ein zweites gemeinsames Kind mit ihrem neuen Ehemann hat. Der Ehemann ist selbständig, verdient aber gerade mal ein Drittel der KM, rechnet sich mit hohen Abschreibungen (ua. Leasingverträge für 2 neue Autos, Verluste aus Vermietung etc...) einfach "arm". Hier bin ich mir unsicher, ob ich mich durchsetzen kann...

      Die KM will sich aus der Unterhaltszahlung zu großen Teilen zurückziehen, verweist auf das kleine Kind (und den Freibetrag). Daher hat mein Kind die Idee, sich von ihrem Vater mehr Unterhalt zu holen.

      Sie hat bisher nichts konkretes gefordert, aber droht mit dem Anwalt. Das macht mich wütend und betroffen! Wütend, weil sie meint, sich alles holen zu können, und nichts dafür tun zu müssen (Anspruchsdenken).

      Neue Einkommensnachweise hat sie heute gefordert. Aber dazu werde ich ihr antworten, dass wir erst im Juli/16 die Einkünfte offengelegt haben.
      Und gleichzeitig werde ich ihr schreiben, dass ich die vollständigen Unterlagen der KM + Ehemann (ungeschwärzter Steuerbescheid und Steuererklärung + Nachweise) benötige.

      Bisher habe ich hier viele Hinweise bekommen. Aber ich bin unsicher, wie ich es umsetzten kann. Am Ende steht der Weg zum Anwalt. Aber das will ich vermeiden, allein der Kosten wegen. Ich zahle schon genug für Unterhalt und glaube nicht, dass es so viel weniger wird, dass die Anwaltskosten dies aufwiegen.

      Liebe Grüße, fras12
    • Hallo,

      das mit dem fiktiven Vollzeitgehalt der KM kann dir von hier aus vermutlich niemand beantworten, außer evtl. einem Anwalt.

      Und wenn das Kind den Vorschlag angenommen hat, soll sie doch mal erklären, warum und wieso dieser Vorschlag nicht mehr gelten soll.

      Wie sieht das eigentlich aus? Du musst ja nicht mehr zahlen als du allein zahlen müsstest. Ist das mehr als das was du im Moment zahlst?
      Und hast du die Zahlen der KM und deine mal in einen Bafög-Rechner eingegeben? - Bei der KM kann der Ehemann und das jüngere Kind mit berücksichtigt werden beim Bafög, wie hoch die Grenze beim Ehepartner ist kann ich aber jetzt nicht sagen.

      Warum hast du die Unterlagen von der KM angefordert? Hast du die damals nicht vollständig bekommen? Wenn du jetzt die Auskunft verweigerst, dann muss die KM auch keine neuen Daten von sich geben.

      Und bitte alles schriftlich, nachweislich schicken. Nicht das sie irgendwann auf die Idee kommt, das Bafög-Amt zu beauftragen. Die können in Vorleistung gehen und holen sich dann das Geld von dir zurück, bzw. versuchen es. Wenn du aber alles nachweislich machst, dann kannst du dem Bafög-Amt mitteilen, dass es eine Einigung gibt, seit Juli 2016? und sich die Grundbedingungen nicht geändert haben und du deinen Anteil zahlst.

      Nein, es wird nicht so viel weniger werden, dass sich die Anwaltskosten lohnen. Allerdings könnte es ein heilsamer Schock sein. Bei meinem Exmann hat auch erst - ein von ihm angestrengtes - Gerichtsverfahren - dafür gesorgt, dass er Ruhe gegeben hat. Finanziell war es für mich kein Mehrwert, aber diesen Punkt, dass er nicht Recht bekommen hat, sondern eher ich und er noch seinen teueren Anwalt selbst zahlen durfte, hat dafür gesorgt, dass an dieser Front nach vielen Jahren endlich Ruhe eingekehrt ist.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Moin,

      AnnaSophie schrieb:

      das mit dem fiktiven Vollzeitgehalt der KM kann dir von hier aus vermutlich niemand beantworten, außer evtl. einem Anwalt.
      doch, kann man. Kind volljährig, nicht privilegiert, also besteht keine gesteigete Erwerbsobliegenheit.
      Fehlts an Geld gibt es Bafög oder ähnliche Leistungen.

      L.G.
      Wenn Liebe durch den Magen geht, ist doch jede Beziehung sch...se ^^
      Gruss
      sturkopp
    • @sturkopp: die KM hat noch ein zweites, minderjähriges Kind mit dem neuen Ehemann - daher offenbar die Meinung, für unser gemeinsames Kind nun weniger Unterhalt zahlen zu müssen.

      Diese Meinung wurde meinem Kind nun mit auf den Weg gegeben, so dass sie meint, sich mit MIR streiten zu müssen.
      Dabei ist es die KM, welche sich aus ihrer Verpflichtung großmütig verabschieden will.

      @Anna-Sophie:

      Wie gut, dass ich hier Unterstützung und viele gute Infos bekomme. Eine Nacht später und nach deiner Antwort werde ich wieder etwas ruhiger.

      Ja, natürlich gibt es eine Einigung. Mein Kind hat meinen Unterhaltsvorschlag im Juli16 angenommen und ich habe diesen bedient. Da gibt es also nachträglich nichts gerichtlich zu überprüfen, und Klage zu erheben. Die Einigung und Aufforderung meines Kindes an mich, den vorgeschlagenen Unterhalt zu bezahlen, habe ich schriftlich.

      Ebenso habe ich die Bestätigung, dass mein Kind alle geforderten Auskünfte (Formblatt 3x zum Bafög- Antrag, Steuerbescheid, Nachweis Altersvorsorge) von mir erhalten hat.
      Sie bestätigte mir, Bafög beantragt zu haben und wartet nun auf den Bescheid.

      Da die KM selbst in Teilzeit (30Std.) leistungsfähig ist, zahle ich bisher meinen Unterhalt anteilig, unter Abzug d. vollen Kindergeldes.
      Unsere Quotelung liegt derzeit bei 55% KV u. 45% KM.

      Der lt. Düsseldorfer Tabelle von nur mir allein zu bezahlende Betrag liegt deutlich höher, als der jetzt von mir gezahlte Unterhalt.
      Ich rechne zwar im ungünstigsten Fall damit, will es aber vermeiden.

      Die Gehaltssteigerungen liegen tariflich bei ca.2,3% brutto - also hat sich seit Juli16 nichts maßgeblich geändert.

      Die Anforderung von Unterlagen zum jetzigen Einkommen werde ich nicht verweigern, aber zunächst mit der Forderung nach Vorlage aller Unterlagen der KM beantworten.
      Ich glaube, dass die KM nicht bereit ist, auch wirklich alle! Unterlagen vorzulegen: also den kompletten Steuerbescheid mit dem vollen Einkommen des Ehemannes, allen in der Steuererklärung eingereichten Nachweisen, u.a. auch zu Vermietung/Verpachtung, Abschreibungen für die geleasten 2 Fahrzeuge u.ä.
      Im letzten Jahr hatte sie bereits den Steuerbescheid auf Seiten des Ehemannes geschwärzt. Damals habe ich für mich abgewogen, was dies ausmachen könnte und verworfen, mich weiter darum zu bemühen.

      Ich werde meinem Kind erklären, dass ich keinen Grund für eine Klage sehe, da ich unsere Vereinbarung bediene und nun erst mit der Bafög- Entscheidung neu gerechnet wird.

      Viele Grüße, fras12
    • Hallo fras12,

      ich hab das schon so verstanden.
      Es gibt keinen Grund für die KM ihr Einkommen zu erhöhen. Der Stiefvater kann sich arm rechnen, wenn das Finanzamt das so aktzeptiert hast du keine Möglichkeit dieses anzuzweifeln. Möglich wäre evtl. über einen Wohnvorteil an anrechenbares für die KM zu kommen.

      Dein Einkommen musst du nicht erneut offen legen, teile deiner Tochter einfach mit das sich dein Einkommen seit der letzten Auskunft in 2016 nicht nennenswert verändert hat. Die Unterlagen der KM kannst du nur anfordern, wenn dir eine neue Unterhaltsberechnung vorgelegt wird.

      L.G.
      Wenn Liebe durch den Magen geht, ist doch jede Beziehung sch...se ^^
      Gruss
      sturkopp