KindesunterhaltStudienwunsch Lehramt Englisch - AuPair - Unterhaltspflicht?

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    • KindesunterhaltStudienwunsch Lehramt Englisch - AuPair - Unterhaltspflicht?

      Hallo

      und noch ein frohes Weihnachtsfest.

      Ich wurde gestern schriftlich mit dem Studienwunsch meines Kindes konfrontiert.

      Sie möchte Lehramt Gymnasium studieren, Hauptfach Englisch.

      Nun überlegt sie, zunächst für 1 Jahr als Au Pair ins Ausland zu gehen, um die Sprache besser zu lernen und auszuprobieren, ob sie mit fremden Kindern umgehen kann.

      Ich sehe hier die Frage nach der Zustimmung dieses Ausbildungsverlaufes und frage mich, ob sie Anspruch auf Unterhalt für das Auslandsjahr als Au Pair hätte?

      Das aktuelle Zeugnis des 3. Semesters am Gymnasium (1.Halbjahr 12.Klasse) hat sie mir geschickt.

      Englisch - 11 Pkt. ( Note 2),
      Deutsch - 7 Pkt. ( Note -3) ...

      Als künftige Lehrerin einer Fremdsprache finde ich die Note in Deutsch schlecht, da will ich deutlich sein.
      Mindestens eine 2 hätte ich hier erwartet.

      Auch frage ich mich, ob das Kind nicht seit d. 16. Lebensjahr über Schulpraktika und Ferienjobs hätte ausprobieren können, wie sie mit fremden Kindern zurecht kommt...

      Viele Grüße,

      fras12
    • Hallo,

      was sie als Gegenleistung bekommt, kann ich noch nicht in Erfahrung bringen. Bisher überlegt sie noch, ob 1 Jahr Au Pair eine Option für sie sei.

      Das Studium Lehramt Englisch erfordert aber mindestens 3 Monate Auslandsaufenthalt.

      Ob ihr Frankreich-Besuch im letzten Jahr (3 Monate) und 2 Auslandsurlaube in Florida dafür ausreichen, weiß ich nicht.

      Mir geht es genau darum, ob sie unbedingt für 1 Jahr ins europäische Ausland muss, um die Sprache zu lernen.
      Wenn ja, hängt ja das Au Pair- Jahr direkt mit dem Studium zusammen. Der Auslandsaufenthalt, also Au Pair, und das intensivere Erlernen der Fremdsprache quasi als Voraussetzung für ein Studium?

      Also müsste ich dann auch für diese Zeit Unterhalt zahlen (unter Anrechnung des Taschengelds)???

      Das ein Au Pair - Jahr grundsätzlich keine Unterhaltspflicht bedeutet, habe ich gelesen.


      Viele Grüße
      fras12
    • Hallo fras12,

      fras12 schrieb:

      ob sie unbedingt für 1 Jahr ins europäische Ausland muss, um die Sprache zu lernen.
      Soweit ich weiß, werden lediglich 3 Monate verlangt. Wobei es nicht auf das europäische Ausland beschränkt sein dürfte. Für ein Jahr Au-Pair bist du definitiv nicht unterhaltspflichtig. Wird ein Au-Pair-Aufenthalt vor dem Studium überhaupt als Auslandsaufenthalt im Sinne der Studienordnung anerkannt? Weiß da jemand Bescheid?

      fras12 schrieb:

      Ob ihr Frankreich-Besuch im letzten Jahr (3 Monate) und 2 Auslandsurlaube in Florida dafür ausreichen,
      Wohl kaum. Bloße Urlaube bzw. nicht weiter definierte Besuche werden nicht anerkannt.

      Gruß
      Kurt
    • Hallo fras12,

      bei folgendem Urteil geht es zwar um die Kindergeldberechtigung beim Au-Pair, es dürfte aber für die Einschätzung deines Falls durchaus interessant sein: juris.bundesfinanzhof.de/cgi-b…richt=bfh&Art=en&nr=26119

      Interessant auch in einem Merkblatt irgendeiner Universität: "Aufenthalte, die vor Studienbeginn stattgefunden haben, können
      in Ausnahmefällen anerkannt werden." leuphana.de/fileadmin/user_upl…umsbeginn_vor_WS11-12.pdf

      Lockerer auf Aufenthalte vor dem Studium sieht es die Kölner Uni: anglistik2.phil-fak.uni-koeln.…ramt_im_Fach_Englisch.pdf

      Gruß
      Kurt
    • Hallo kurtkurt,

      danke für den Link, lese ich mir durch.

      Der Aufenthalt in Frankreich war ein Schüleraustausch in der 11. Klasse.
      Meine Tochter wurde bei einer Familie aufgenommen und ging dort zur auch regulär zur Schule.

      Aber es ist eben Frankrich, kein englischsprachiges Land wie Irland, Norwegen, GB etc.

      Gruß, Frank
    • Hallo Kurt,

      hier schreibt die Uni Greifswald etwas zu den (ausbildungsrelevanten) Auslandsaufenthalten : (Lehramt am Gymnasium)

      phil.uni-greifswald.de/studium/studienangebot/lehramt/

      Aber eben nicht konkret - vor oder während des Studiums.

      Ich möchte meine Tochter bitten, sich selbst eingehend zu informieren und mich zu informieren.

      Leipzig und Dresden stehen auch noch zur Auswahl...

      Aber: Eure Hinweise hier zeigen vielmehr, dass es nicht um Au Pair - Zeiten sondern vielmehr um Aufenthalte während des Studiums geht...

      Somit muss es nicht zwingend ein Jahr im Ausland vor Studienbeginn sein.
      Die Au Pair - Zeit wäre aus meiner Sicht dann nicht zwingend mit dem geplanten Ausbildungsverlauf verbunden, also ohne Anspruch auf Unterhalt.

      BaföG wird wahrscheinlich für die angehende Studentin nichts, lt. BaföG-Rechner.

      Es bleibt interessant.

      Viele Grüße, fras12
    • Hallo fras12,

      fras12 schrieb:

      Die Au Pair - Zeit wäre aus meiner Sicht dann nicht zwingend mit dem geplanten Ausbildungsverlauf verbunden, also ohne Anspruch auf Unterhalt.
      Das sehe ich auch so. Nicht auszuschließen ist, dass sie damit dann den verlangten dreimonatigen Studienaufenthalt anerkannt bekommt. Aber eine Unterhaltsberechtigung kann ich da nicht erkennen.

      Gruß
      Kurt
    • Hallo,

      vielen Dank für Eure Infos und Hinweise noch einmal.

      Ich habe gerade meiner Tochter geschrieben, wie ich die Sache sehe. Eine lange Nachricht mit vielen Hinweisen zur Berufswahl, zum CCT- Test (für angehende Lehrer Pflicht), zum Auslandsaufenthalt...
      Ich hoffe sie kommt damit klar, dass viel Inhaltliches geschrieben habe...

      Au-Pair ohne Unterhaltspflicht, aber mit dem Angebot des Vaters, ihr ein Taschengeld zu zahlen, wenn sie es auch von ihrer Mutter erhält...

      Aber ich habe ihr auch geschrieben, dass es mir wichtig ist, darüber zu reden und überhaupt wieder einen Kontakt zu ihr zu bekommen.

      Na ich bin gespannt.

      Viele Grüße,

      fras12
    • Hallo fras12,

      fras12 schrieb:

      mit dem Angebot des Vaters, ihr ein Taschengeld zu zahlen, wenn sie es auch von ihrer Mutter erhält...
      Die Bedingung finde ich nicht gut. Entweder du willst sie freiwillig unterstützen oder du lässt es und berufst dich auf die nicht vorhandene Unterhaltsberechtigung während des Au-Pair-Unterhalts. Was die Mutter in der Zeit macht, kann dir doch egal sein und sollte es auch. So manövrierst du deine Tochter in eine wirklich bescheuerte Situation: "Papa würde mir was zahlen, wenn du mir auch was zahlst" .... Den Dialog will ich mir nicht weiter ausmalen.

      Gruß
      Kurt
    • Hallo Kurt,

      ja hast sicher recht, aber ich konnte es mir nicht verkneifen ... leider.

      Das Problem ist ja eigentlich, dass sie noch bei der Mutter wohnt, und wie viele Kinder sehr beeinflusst wird ...

      Und bei der Unterhaltsverhandlung (gerade 18J. geworden), versuchte sich die Mutter (mittels Jugendamt) bei mir zu bedienen...

      Ich bin in der Frage etwas empfindlich geworden...

      Ob und wie viel Barunterhalt die Mutter jetzt zahlt, habe ich schließlich auch nie erfragt.

      Wenn sie mir antwortet, werde ich das korrigieren...

      Gruß, fras-12

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    • Hallo in die Runde,

      mein Kind hat mir geantwortet.

      Der fehlende Unterhalt im Au-Pair-Jahr scheint kein Problem zu sein.

      In der ersten Nachricht war noch von Irland oder Skandinavien als Gastland die Rede.

      Nun kommt der Wunsch nach 1 Jahr Australien ins Spiel, die Gasteltern zahlen Taschengeld, Kost, Logis - aber nicht An- und Abreise.

      Schluck... Schluck, (knapp 2000,-EUR) ...

      dann meint sie, sie zahle dies aus der Portokasse (äh... vom Sparbuch).

      Was soll ich davon halten?

      Eine Kollegin von mir ist (im erlernten Beruf) Lehrerin, hat zwei erwachsene Kinder und schüttelt nur den Kopf.

      Ein Jahr Au-Pair und die Schüler hätten so einen Abstand zum Lernen, dass es anschließend um so schwerer fällt, in den ernsthaften Studienalltag hinein zu finden.
      Eine Verlängerung der Regelstudiendauer wäre dann sehr wahrscheinlich.

      Grundsätzlich stehe ich ja dem Auslandsaufenthalt wg. des Erlernens der Sprache positiv gegenüber, aber da reichen Großbritannien, Irland, Norwegen ...

      Für mich sehe ich hier keine Vorteile. Zwar ist ein Jahr kein Unterhalt, nur ein Taschengeld zu zahlen.
      Andererseits steigt die Wahrscheinlichkeit, dass das Studium um so länger dauert, und kosten ...

      Aber zu entscheiden habe ich ja eh nix....

      Was also ratet Ihr mir??

      Viele Grüße,
      fras12

      PS: Taschengeld: sie freut sich darüber, auch die Mutter würde für das Jahr au-pair Taschengeld zahlen ...

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von fras12 ()

    • Hallo fras12,

      fras12 schrieb:

      Ein Jahr Au-Pair und sie hätte so den Abstand zum Lernen, dass es anschließend um so schwerer fällt, in den ernsthaften Studienalltag hinein zu finden.
      Eine Verlängerung der Regelstudiendauer wäre dann wahrscheinlich.
      Auf eine solche Aussage würde ich gar nichts geben, auch wenn sie von einer Lehrerin kommt. Ich halte sie sogar für einen ausgemachten Quatsch. Der Abstand von der Schule und vom Lernen kann sich auf das spätere Studieren so oder so oder eben so auswirken. Also positiv, negativ oder einfach neutral. Wer kann das wissen. Auch keine Lehrerin, die eine, vielleicht auf eigene Erfahrung oder singuläre Beobachtungen beruhende Vermutung als Tatsache behauptet. Spricht nicht gerade für sie als Lehrerin....
      Also, locker bleiben!
      Gruß
      Kurt
    • Hallo,

      ich werde meiner Tochter heute noch antworten.

      Aber egal wie, sie wird sich allein entscheiden und sicher das Au-pair -Jahr nutzen.

      Wie sieht es dann eigentlich mit der Unterhaltspflicht nach Ende der Schulzeit aus?

      30.7.17 ist die Schule beendet. Eine Überlegens- und Findungszeit braucht sie aus heutiger Sicht nicht, wenn sie bereits jetzt das Au-pair plant (mit einem Anbieter).

      Hat sie dann trotzdem noch für 3-4 Monate Anspruch auf den vollen Unterhalt, oder eben bis zur Abreise ins Ausland?

      Viele Grüße, fras12
    • Hallo in die Runde,

      ich mache hier mal weiter, auch wenn es nicht um Au-Pair geht:

      Ich habe meinem Kind im April alles Gute für die anstehenden schriftlichen Abiturprüfungen gewünscht.

      Dabei hat sie mir geschrieben, dass Au-Pair nun doch nicht mehr aktuell ist. Sie will nach dem Abitur ab Herbst ihr Lehramtsstudium aufnehmen.

      Nun habe ich in einem anderen Thread dies gelesen:

      "Wenn du jedoch eine höhere Miete verlangst oder dein Sohn in einer angemessenen Wohnung mit einer höheren Miete lebt, erhöht sich der Bedarf auch entsprechend und damit auch deine Unterhaltsverpflichtung."

      Für den geplanten Studienort meines Kindes gibt es mehrere Studentenwohnheime, eine online-Anmeldung/ Reservierung ist möglich. Die Kosten für Einzelzimmer / WG-Zimmer liegen alle im Rahmen, also unter 300,-EUR.

      Ich frage mich nun, was kann auf mich zukommen, wenn sie sich nicht rechtzeitig um ein günstiges WG-Zimmer / Zimmer im Studentenwohnheim bemüht.

      Sie könnte sich aus meiner Sicht bereits jetzt eine günstige Unterkunft bemühen, so dass nach der Übersicht des Studentenwerks als Anbieter der Studentenwohnheime kein höherer Wohnbedarf als 300,-EUR entstehen müsste.

      Was ist also, wenn sie dies verpasst, nach dem Abitur sich zunächst um die Einschreibung / Bewerbung für die Aufnahme in den Studiengang im kommenden Wintersemester bemüht und sich erst anschließend, falls sie angenommen wird, nach einer Unterkunft sucht. Müsste ich dann einen höheren Wohnbedarf anerkennen, obwohl sie schon im April wusste, dass sie an dieser Uni studieren will und dafür eine Unterkunft braucht?

      Viele Grüße,
      fras12