Hallo Clint,
danke für die schnelle Antwort. Ich werde also heute Abend noch die Auskunft erteilen.
Mein Angebot lautete: die bisher gezahlten 308,- abzgl. des anteiligen Bafög (entspr. der aktuellen Quotelung), also 260,-EUR.
Ich habe es ihr auch so erklärt und die Berechnung nachvollziehbar aufgeschrieben.
Aber es geht hier um die Durchsetzung der Interessen der Mutter, also die Unterhaltsberechtigung für den armen selbständigen Ehemann,
so dass die KM für die Tochter weniger zahlen muss.
Gruß, fras12
danke für die schnelle Antwort. Ich werde also heute Abend noch die Auskunft erteilen.
Mein Angebot lautete: die bisher gezahlten 308,- abzgl. des anteiligen Bafög (entspr. der aktuellen Quotelung), also 260,-EUR.
Ich habe es ihr auch so erklärt und die Berechnung nachvollziehbar aufgeschrieben.
Aber es geht hier um die Durchsetzung der Interessen der Mutter, also die Unterhaltsberechtigung für den armen selbständigen Ehemann,
so dass die KM für die Tochter weniger zahlen muss.
Gruß, fras12