Guten Morgen,
mein Kind hat nun den BAföG- Bescheid erhalten. Es wird BAföG in Höhe von 83,-EUR geleistet, ca. die Hälfte davon als Darlehen.
Neben dem Bescheid macht mein Kind nun ihre Forderung nach künftigem Unterhalt auf:
Ich soll 90% des verbleibenden Betrages zahlen, die KM nur 10%, mehr könne sie unmöglich zahlen.
Das BAföG-Amt hat das Einkommen des Stiefvaters mit 400,-EUR angesetzt, anhand seiner vorläufigen Einkommensschätzung für dieses Jahr.
Wie hoch ist eigentlich der lt. Unterhaltsleitlinien bei der KM zu berücksichtigende Freibetrag für den selbständigen, armen Stiefvater?
Viele Grüße, fras12
PS: Ich habe den Vorschlag meines Kindes abgelehnt und zahle erst einmal weiterhin den Unterhalt, welchen ich mit d. 18.Geburtstag gezahlt habe.
mein Kind hat nun den BAföG- Bescheid erhalten. Es wird BAföG in Höhe von 83,-EUR geleistet, ca. die Hälfte davon als Darlehen.
Neben dem Bescheid macht mein Kind nun ihre Forderung nach künftigem Unterhalt auf:
Ich soll 90% des verbleibenden Betrages zahlen, die KM nur 10%, mehr könne sie unmöglich zahlen.
Das BAföG-Amt hat das Einkommen des Stiefvaters mit 400,-EUR angesetzt, anhand seiner vorläufigen Einkommensschätzung für dieses Jahr.
Wie hoch ist eigentlich der lt. Unterhaltsleitlinien bei der KM zu berücksichtigende Freibetrag für den selbständigen, armen Stiefvater?
Viele Grüße, fras12
PS: Ich habe den Vorschlag meines Kindes abgelehnt und zahle erst einmal weiterhin den Unterhalt, welchen ich mit d. 18.Geburtstag gezahlt habe.