KindesunterhaltStudienwunsch Lehramt Englisch - AuPair - Unterhaltspflicht?

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    • Hallo *,

      ich brauche mal wieder eure Hilfe.

      Der Bafög-Bescheid für mein studierendes Kind ist gekommen. Bafög-Anspruch = 0,00 EUR, wie ich es auch erwartet hatte.

      Doch was sollen mir die Zahlen im Bafög-Bescheid sagen?

      Das Bafög-Amt hat das Einkommen abzgl. Altersvorsorge , abzgl. Sozialpauschale aufs Jahr / auf den Monat berechnet.

      Davon bleiben anrechnungsfrei nach § 25(1) BaföG (?) je 1145,EUR für Vater und Mutter. Mein Selbstbehalt liegt doch aber gegenüber einem nicht privilegierten Kind bei 1300,-EUR ??

      Für die Mutter werden noch einmal 520,-EUR für das andere Kind freigerechnet. Das ist doch deutlich höher als der Unterhaltsanspruch des fast 9jährigen Kindes...

      Übrig bleiben "anrechenbar nach Abzug der Freibeträge" für den Vater 521,84 und die Mutter 170,20 EUR.

      Kann mir bitte jemand die Berechnung erklären?
      Wie ermittle ich daraus die Unterhaltsbeträge für mich und die Kindesmutter ?

      Bisher habe ich 55% anteiligen Unterhalt von 735,-EUR (abzgl. 192,- Kindergeld) gezahlt und erwartet, dass die KM 45% davon zu leisten hat.

      Warum verschiebt sich die Berechnung der Haftungsanteile so sehr in meine Richtung?

      Oder kann ich den Bafög-Bescheid außen vor lassen und es bei der bisherigen Berechnung belassen?
      Bisher habe ich auf die gleiche Weise gerechnet, wie es das Jugendamt mir vorgelegt hat, nur deren Fehler habe ich vermieden zu wiederholen ...

      Viele Grüße, fras12
    • Hallo fras12
      Sag mal hast Du dem Bafög Amt Deine gesammten Werbungskosten angegeben? Sprich Wege zur Arbeit, Arbeitskleidung, Verpflegungsmehraufwendungen wenn Du Dienstreisen hast, Kosten für die Reinigung von Arbeitskleidung, Gewerkschaftsbeitrag etc.? Diese muss das Bafög Amt vom Einkommen absetzen, nicht nur Deine Sozialabgaben.

      LG Hugoleser
    • Hallo fras12
      Also ich habe wegen dem Bafög Formular 3 auf dem Bafög Amt angerufen und da wurde mir gesagt man solle alle Werbungskosten angeben, da sonst nur der Pauschale Betrag von 1000 € angerechnet wird und nicht die Realen Werbungskosten. Wende Dich doch mal an das zuständige Bafög Amt, vielleicht bekommt Dein Kind dann doch Bafög.

      Gruß Hugoleser
    • Hallo Hugoleser,

      ich verstehe, was du mir sagen willst.

      Aber ich verstehe nicht, warum das Bafög-Amt weiter mit Pauschalen rechnet.

      Es hat doch meinen Steuerbescheid (aus 2015) und somit auch die (damals) vom Finanzamt anerkannten Werbungskosten, insb. Fahrtkosten zur Arbeit.

      Damit könnten sie doch rechnen, dafür liefere ich doch die Steuerbescheide....

      Na, ich warte nun erst mal ab, was die Mutter und die ganze andere Seite dazu sagt ....

      Und ich warte, was mein Kind mir sagt ...
    • Hallo Hugoleser,

      ich glaube nicht das sich da was ändert.
      Ich habe denen damals meinen OLG-Beschluss mit meiner Leistungsunfähigkeit geschickt, trotzdem wurden mir 175,-€ Zahlungsanteil errechnet und kein Bafög bewilligt.

      lg
      sturkopp
      Wenn Liebe durch den Magen geht, ist doch jede Beziehung sch...se ^^
      Gruss
      sturkopp
    • Hallo edy,

      danke für deinen Hinweis. Also kein Bafög - keine Anrechnung, ergo bleibt der bisherige Unterhaltsanteil für mich bestehen.

      Die letzte Bemerkung von sturkopp, dass das Bafög-Amt bei ihm einen Zahlungsanteil berechnet habe, hatte mich schon wieder beunruhigt.

      So bleibt also alles, wie es ist. Und ich warte ab, ob mein Kind damit einverstanden ist.

      Viele Grüße,
      fras12
    • Hallo fras12,

      ich wollte dich da nicht verwirren.
      Es wurde zwar einZahlungsanteil berechnet, auch wurde dieser von meiner Tochter eingefordert, die Zahlung wurde aber mit Hinweis auf den OLG-Beschluss nie geleistet.

      Es wird mit den Pauschalbeträgen gerechnet, zusätzliche Abzüge werden nicht extra angerechnet.
      Es würde auch keinen Sinn ergeben, da als Einkommensauskunft der Steuerbescheid von vor 2 Jahren genommen wird und da wurden zusätzliche Werbungskosten schon berücksichtigt.

      lg
      sturkopp
      Wenn Liebe durch den Magen geht, ist doch jede Beziehung sch...se ^^
      Gruss
      sturkopp
    • Hallo*,

      heute habe ich mal eine andere Frage: zum BAföG.

      Ich bekam eine Nachricht meiner geschiedenen Frau. Diese fragt mich um Rat zur Berechnung d. BAföG und ich kann diese nicht beantworten.

      Es geht um die Einkünfte des Stiefvaters, ihres Ehemannes. Dieser ist selbständig und soll nicht wie die Eltern (KM und ich) das Einkommen aus 2015 sondern aktuelle Einkommensnachweise vorlegen.

      Nun ist es so, dass ich mich mit dem BAföG überhaupt nicht beschäftigt habe.

      Könnt Ihr mir einen Rat geben, eine Rechtsgrundlage nennen, wonach das Einkommen des Stiefvaters in die Berechnung Bafög einbezogen wird?
      Ein Freibetrag nach § 25 Abs.3 Nr.2 (BAföG ??) wurde nicht berücksichtigt.

      Der persönliche Kontakt meines Kindes mit dem BAföG-Amt war wohl ein sehr unfreundlicher. Dort ist man wenig einsichtig.

      Ich würde sie gern unterstützen, dass der Anspruch richtig berechnet wird, kann meinem Kind aber kaum helfen.

      Bisher bin ich nicht davon ausgegangen, dass auch der Stiefvater sein Einkommen dort angeben muss.
      Auf dem mir vorgelegten BAföG-Bescheid habe ich eine solche Berechnung auch nicht sehen können.

      Ich würde mich über Hinweise von Euch freuen.

      Viele Grüße,
      fras12
    • Hallo,

      hier geht es vermutlich darum, ob der Stiefvater die KM unterhalten kann/muss finanziell gesehen oder ob er als Unterhaltsberechtigter mitzählt und deswegen den Bafög-Anspruch erhöht.
      Beim ersten hat die KM dann keinen Freibetrag und ihr Anteil bei der Berechnung des Bafögs fällt höher aus.
      Beim zweiten hat die KM - sofern der Stiefvater kein Einkommen hat- eine Person, der sie zum Unterhalt verpflichtet ist und dadurch hat sie weniger Einkommen was bei der Bafög-Berechnung angerechnet werden kann.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo AnnaSophie, danke für deine Antwort.

      Die KM ist die deutlich leistungsfähigere Person in der neue Ehe. Der selbständige Stiefvater rechnet sich arm, hat aber mindestens ein Jahreseinkommen, was ich im Jahr an Steuern zahle...

      Aber je mehr ich darüber nachdenke, ärgert es mich dass ich der KM helfen soll.

      Im Grunde geht es ihr darum, möglichst wenig leistungsfähig zu sein, ob nun vor dem BaföG-Amt oder später (in der nächsten Runde) in der Unterhaltsberechnung mit mir.

      Heißt, wenn ich ihr helfe, wird sie es bei der Quotelung (gegen mich) auch so anwenden wollen...

      Einfach ohne Skrupel, diese Frau. ... tsss... nee ...

      Ich hatte doch bestimmt schon anfangs geschrieben, dass sie seit 8 Jahren nicht mehr mit mir spricht und es dem damals knapp 10jährigen Kind überlassen hat, ob es Kontakt zum Vater hält...

      Ich glaube, ich bemühe mich hier nicht weiter darum, ob sie weniger Unterhalt zahlen muss, damit das Kind BaföG bekommt.

      Viele Grüße
      fras12

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von fras12 ()

    • Hallo,

      das Bafög-Amt will nur wissen, ob der Stiefvater mehr als 710 € monatlich an Einkommen hat (habe ich gegooglet). Wenn er das nicht hat, hat er keinen Anspruch auf Unterhalt durch die KM und wird deshalb nicht berücksichtigt. Nur wenn es weniger ist, dann kann über ein Formblatt dies angegeben und nachgewiesen werden und dann würde er als Unterhaltsberechtigter zählen.

      Wenn er aber, wie du sagst, genauso viel hat wie du dürfte das keine Rolle spielen.

      Also abwarten und Tee trinken.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Guten Morgen Sophie,

      danke für Deine Erklärung.

      Ich habe mich gestern mehr mit dem anderen Thema beschäftigt, wie diese Frau versucht, andere Menschen für sich zu benutzen ...

      Aber zum Freibetrag habe ich hier auch etwas gefunden: https://www.bafög.de/de/welche-freibetraege-werden-gewaehrt--378.php

      Ich lese dort heraus, sofern der Stiefvater mehr als 570,-EUR monatlich (netto) verdient übersteigt sein eigenes Einkommen den Freibetrag, so dass kein Freibetrag für ihn bei der KM angerechnet wird. Und ich gehe davon aus, dass sein Einkommen diesen Betrag von 570,- / 710,-EUR monatlich übersteigt.

      Viele Grüße, fras12
    • Guten Morgen,

      ich habe gestern mit meiner Tochter telefoniert.

      Und ja, es geht um ein Einkommen des Stiefvaters von ca. 300,-EUR monatlich als Selbständiger (also Gewinn abz. aller Kosten)...

      Ich bin immer noch etwas geplättet, wie man das durchziehen kann, gleichzeitig aber 2 neue hochwertige Mittelklasse_Fahrzeuge anschafft (least), das schuldenfreie Einfamilienhaus komfortabel umbaut und ausstattet und dann beim BAföG als Unterhaltsberechtigter gilt...

      Egal, jetzt geht's erstmal um BAföG für mein Kind.

      Welches Formblatt muss mein Kind für das Einkommen des Stiefvaters abgeben?
      EDIT: alles klar, der "Selbständige" braucht ein eigenes Formblatt 3 und den Nachweis seiner Einkünfte...

      Vielen Dank,
      fras12

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