Hallo fras,
die Eltern haben eine Art "Kontrollrecht", und die "Kinder" eine sog. Mitwirkungspflicht. Dauerhaft und immer wieder vergeblich hinterherrennen musst du den Informationen nicht. Vielleicht hilft der dezente Hinweis, dass eine ständige Verletzung der Mitwirkungspflicht ein Verwirkungsgrund sein kann?
Gruß, HT
die Eltern haben eine Art "Kontrollrecht", und die "Kinder" eine sog. Mitwirkungspflicht. Dauerhaft und immer wieder vergeblich hinterherrennen musst du den Informationen nicht. Vielleicht hilft der dezente Hinweis, dass eine ständige Verletzung der Mitwirkungspflicht ein Verwirkungsgrund sein kann?
Gruß, HT