KindesunterhaltStudienwunsch Lehramt Englisch - AuPair - Unterhaltspflicht?

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    • Hallo,

      Problem wird sein, dass man sich erst mit dem Zulassungsbescheid für Studi-Wohnheime bewerben kann.
      Teilweise kann man eine Voranmeldung vornehmen, die aber erst wirksam wird, wenn man den Bescheid bekommt.

      In Berlin beispielsweise muss man ca. 3 Jahre auf einen Wohnheimplatz warten.
      In Hessen ist es teilweise so, dass die Wohnheimplätze genau so teuer/deutlich teurer sind als WG-Zimmer.
      Und ja, meist kommt man mit den 300 € nicht aus.

      Meine Tochter zahlt 400 € plus anteiligen Strom und Internet. Und das ist für ihre Studienstadt schon günstig.

      Sie will sich also nur an einer Uni bewerben? Das wäre für mich der kritische Punkt.

      Und die meisten Bewerbungsfristen enden Mitte/Ende Juli (einige wenige im Mai). Davor wird sie mit Sicherheit überhaupt nichts wohntechnisches machen können.
      Anders gefragt: sie kümmert sich um ein Wohnheimzimmer/WG-Zimmer und bekommt auch ein günstiges WG-Zimmer. Sie bekommt aber keinen Studienplatz, wer soll dann das WG-Zimmer zahlen?

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo AnnaSophie,

      vielen Dank für Deine schnelle Antwort auf meine Frage.

      Ja, sicher hast Du recht in dem was Du schreibst.

      Das Problem ist weiterhin, dass der Kontakt zu meinem Kind nicht gut ist. Ich erhalte die Informationen nur so, wie sie mir gegeben werden wollen.

      Wenn sie mich um Rat fragen würde, könnte ich ihr nun den Hinweis geben, sich an mehreren Unis zu bewerben.

      Das scheint aber nicht der Fall zu sein, zumindest stand zuletzt immer nur die eine Uni im Raum.
      Andere Unis (Leipzig) hatte sie zwar in Betracht gezogen, aber ich kann aktuell nicht sagen, ob sie sich auch dort bewirbt.

      Gut, dann muss ich mich darauf einstellen, dass ggf. ein höherer Wohnbedarf auf die Eltern zukommt.

      Ich bin ja schon froh, dass nicht erst noch ein Au-Pair-Jahr vorweg genommen wird, und es nun mit der Ausbildung endlich losgeht.

      VG, fras12
    • Hallo fras12,

      das mit den höheren Wohnungmieten würde ich so interpretieren:

      Wenn die Miete vom "Durchscnittsmietpreis" in einer bestimmten Region ( München) höher

      liegt,dann muss man dementsprechend höheren Unterhalt zahlen.

      Man muss aber m.E. nachweisen dass es keine günstigere Wohnungen gibt (ähnlich wie bei ALGII_Bezug).

      Nachweis sind z.B Vermieterportale usw.

      Gibt es also genügend günstige Wohnungen vor Ort (,eine angemessene Fahrtzeit ist zumutbar ), dann sind

      diese anzumieten.

      lg
      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
    • Hallo,

      der zitierte Text stammt von mir, deshalb möchte ich mich dazu auch äußern:

      edy hat insoweit Recht, es geht um die durchschnittlichen Mietkosten für eine angemessene Wohnung am Studienort bzw. in angemessener Entfernung. Bei der bekannten Mietlage in München -- die dem TS des anderen Themas ja auch bekannt war -- habe ich einen deutlich höheren Mietpreis als gegeben betrachtet.

      Den Aussagen von AnnaSophie ist hinsichtlich der Wohnheimsplätze vollumfänglich zuzustimmen. Das Vergabeverfahren ist je nach Universität unterschiedlich, alle haben jedoch gemein, dass deine Tochter nicht sicher einen Platz in einem Wohnheim erhält. Eine Entscheidung, ob ein Wohnheimsplatz zugeteilt wird, erfolgt teilweise auch erst im September, sodass vorher oftmals noch nichts sicher gesagt werden kann.

      Ich würde dazu raten, dass deine Tochter nach dem Abschluss ihres Abiturs sich nach einer günstigen Wohnung am zukünftigen Studienort umsieht, die möglichst mit den 300€ (oder wenig mehr) auskommt -- dies wäre meiner Meinung nach für alle Beteiligten eine tragbare Lösung, die nicht von den Unerwägbarkeiten der Wohnheimsvergabe abhängig ist. Momentan würde ich an deiner Stelle deine Tochter jedoch damit noch nicht "belästigen", da sie während des Abiturs und den damit zusammenhängenden Lernaufwand wohl schon genug zu tun hat und es sicherlich auch in deinem Interesse ist, dass deine Tochter ihr Abitur bestmöglich abschließt. Eine Wohnungssuche für den Studienbeginn und Mietbeginn ab September/Oktober ist momentan wohl auch nicht wirklich aussichtsreich.

      Im Zweifelsfall müsste deine Tochter natürlich nachweisen, dass sie a) keinen Wohnheimsplatz erhalten hat und b) keine günstigeren, angemessenen Wohnungen zu finden waren, wobei ich persönlich hier bei einer geringeren Abweichung und einer Wohnung, die sich im üblichen Mietniveau am Studienort befindet, auf den Nachweis von b) verzichten würde.

      Hinsichtlich der Studiumszulassung würde ich die Bedenken von AnnaSophie bei dem Studienwunsch "Lehramt für Gymnasien mit Hauptfach Englisch" nicht ganz teilen. Eine Zulassungsbeschränkung (Numerus Clausus) ist hier bei fast allen mir bekannten Universitäten nicht gegeben, oftmals muss für das Fach Englisch lediglich ein Sprachtest erfolgen, für den ich hinsichtlich der Semesternote deiner Tochter keine großen Bedenken hätte. Hier wäre es sicherlich gut, wenn du dich informierst, ob das Fach an der gewünschten Universität überhaupt zulassungsbeschränkt ist und falls ja, wie die Ergebnisse des Zulassungsverfahrens in den Vorjahren aussahen.

      Viele Grüße

      Edit: Ein Hinweis an der Stelle noch, die 300€ stammen aus den Leitlinien der süddeutschen Oberlandesgerichte. Solltest du oder deine Tochter im Bereich anderer OLG leben, sind natürlich deren Leitlinien relevant. Diese dürften sich aber meiner Einschätzung nach lediglich in Details (statt 300€ bspw. 280€) unterscheiden, von der Systematik hier dürfte das gleich sein.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Moventur ()

    • Hallo,

      es gibt den Numerus Clausus von 1,4 (Uni Hamburg) bis 2,4 (Uni Bremen). Bei anderen Unis ist er nicht gelistet, aber es werden Wartesemester angegeben oder es wird nach Auswahl der Hochschule zugelassen.

      Uni Leipzig beispielsweise hat einen NC von1,6 bzw. 10 Wartesemester (worauf die sich auch immer beziehen).

      Insofern scheint Gymnasiallehramt Englisch nicht nur von der Sprachprüfung abzuhängen.
      Was hier aber evtl. wichtig sein könnte; die Bewerbungsfrist könnte eine andere sein, da nach die Sprachprüfung entweder vor oder nach Bewerbung abgelegt werden muss.
      Oder auch Gespräche geführt werden.

      Die Hochschule meiner Tochter hatte als Bewerbungsfrist als einzige Mitte Mai. Alle anderen Hochschulen mit dem Studiengang Mitte/Ende Juli. Da muss man schauen, dass man nicht die Fristen versäumt.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo,

      danke an Sophie für die Korrektur.

      Interessant, wie sich die Werte im Deutschlandvergleich unterscheiden, hier im Süddeutschen Raum, wo ich meine Kontakte habe, ist eine Zulassungsbeschränkung für Englisch ungewöhnlich, in Bayern sogar gar nicht vorhanden.

      Hier kommt es also wirklich auf den konkreten Standort an, weshalb ich dir wirklich raten würde, auf der Homepage der Wunschuniversität zu informieren.

      Viele Grüße
    • Hallo,

      und Danke für Eure Hinweise.

      Dies hier sind nur meine Gedanken, weil ich heute früh im anderen Thread den Satz von Moventur gelesen (und das Zitat nicht richtig hinbekommen ...) habe. Da kam meine Frage in mir hoch ...

      Und alles ist gut, mein Kind ist im Prüfungsstress, ich habe nur alles Gute gewünscht, sonst keine Fragen, kein Thema Wohnheim oä...

      Ob und wann sie sich meldet, entscheidet sie. Ich warte ab, und wenn es erst das Zeugnis wird.

      Das Abiturzeugnis wird Anfang Juli ausgegeben, obwohl die Ergebnisse schon Ende Juni veröffentlicht werden.

      Die Uni in Greifswald nimmt Bewerbungen bis 15.Juli an. Einen Numerus Clausus gibt es dort nicht, aber eine Pflicht zur Bewerbung und es wird ausgewählt.
      Es sind Nachweise einzureichen. Das weiß mein Kind und hat sich bereits im Winter darauf vorbereitet. Ob sie andere Unis nun auch tatsächlich mit Bewerbungen anschreibt, kann ich nicht sagen.

      Für ist klar, wie ich mich darauf einstellen kann, und was ich beachten werde.

      Viele Grüße,
      fras12

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von fras12 ()

    • Hallo,

      manchmal muss man die Kinder einfach machen lassen.

      Bei mir ist es momentan so, dass die "Kleine" ab Juni ins außereuropäische Ausland gehen wird und ab nächstes Jahr dort studieren will.
      Nun, ich habe ihr erklärt, dass ich mich an den Sonderkosten wie Studiengebühren etc. nicht beteiligen werde, weil ich das für nicht sinnvoll halte.
      Das Studium wird, wenn sie es abgeschlossen hat, zwar in Deutschland anerkannt. Bricht sie aber vorher ab, dann wird nichts anerkannt.
      Und dann in einer fremden Sprache studieren, die sie gerade erst zu lernen beginnt, nun ja.
      Sie bekommt von mir den Anteil, den ihre Schwester auch bekommt und dann ist gut. Den Rest muss sie mit Papa klären, der von der Idee absolut begeistert ist.

      Klar, hier könnte sie nicht sofort ihr Wunschstudium beginnen (NC), aber eine Ausbildung machen, die in die Richtung geht und dann danach studieren.

      Aber sie ist volljährig und sie muss ihre Erfahrungen machen.

      Und das muss deine Tochter auch.
      Wenn sie keinen Studienplatz bekommt, dann bist du ab der Übergangszeit von 3-4 Monaten (ab Oktober) nicht mehr unterhaltspflichtig. Sie hat ab Volljährigkeit und Beendigung der allgemeinen Schulpflicht nur Anspruch auf Unterhalt, wenn sie entweder eine Ausbildung beginnt oder ein Studium. Macht sie nichts, kann sie für ihren Lebensunterhalt jobben gehen.
      Vielleicht solltest du Ende Juni mal auf diese Tatsache hinweisen (wenn die Abiprüfungen zu Ende sind, dann ist vermutlich noch genügend Zeit sich an den anderen Unis zu bewerben).

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo AnnaSophie,

      nochmals danke für Deine Ausführungen.

      Wie gesagt, es sind nur meine Gedanken.

      Ich hätte gern eine "Planungssicherheit", wobei ich schon weiß, dass im Leben vieles anders kommt.
      Aber es geht auch schließlich um mein verfügbares Einkommen und eigene Pläne mit der neuen Partnerin habe ich auch noch, kann diese eben nur noch nicht umsetzen (mir läuft die Zeit davon)...

      Mein Kind weiß, dass es mir mitteilen u. nachweisen muss, wie es ab Juli weitergeht. Diese Zusammenhänge hatten wir im Winter schon grundsätzlich geklärt. Nun ist erst mal Prüfungszeit fürs Abi und ich verhalte mich auch ruhig.

      Mir ist gerade aufgefallen, dass die Richtlinien des OLG Rostock hier unter 13.1.2 keine Wohnbedarf ausgewiesen haben:
      famrz.de/downloads/leitlinien/…en-Rostock-01-01-2017.pdf

      Und dies war auch in den Vorjahren so, nie wurde ein Wohnbedarf des volljährigen Kindes beziffert.

      Der Bedarf für ein volljähriges Kind, welches als Student nicht mehr zu Hause wohnt, ist mit 735,-EUR angegeben, ohne den Wohnwert genau zu beziffern.

      Das lässt dann ja Raum für Spekulationen... Bzw. ist ein erhöhter Bedarf ohne bezifferten Wohnbedarf kaum nachzuweisen, weil die Basis dafür fehlt?

      EDIT: Ich gehe dann von den in der Düsseldorfer Tabelle genannten 300,_EUR Wohnbedarf aus, weil ich glaube, dass auch mein Kind sich daran orientieren wird.

      VG,
      fras12

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von fras12 ()

    • Hallo,

      vielleicht noch einen Hinweis: ab Abitur ist deine volljährige Tochter im 4. Rang und dein Selbstbehalt liegt bei 1.300 € ihr gegenüber.
      Solltest du in der neuen Beziehung ein Kind planen, so wäre das neue Kind (1. Rang) plus die neue KM (2. Rang) deiner volljährigen Tochter vorrangig.
      Diese müsste dann im Zweifelsfall Bafög beantragen, wenn du ihren Unterhalt durch die neuen unterhaltsberechtigten Personen nicht finanzieren könntest bzw. der Anteil der KM der Tochter würde höher ausfallen, da du hier weniger Mittel zur Verfügung hättest.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo Sophie, hallo Villa,

      ich glaube Nachwuchs kommt nicht mehr... aber Danke für die Infos.

      Ich habe mein Kind informiert, dass sie zunächst bis Juli (Ende des Schulzeit lt. Schulbescheinigung) den geforderten Unterhalt erhält. Somit kann sie sich voll auf die Schule, die Prüfungen konzentrieren.

      Die sog. Orientierungsphase von 3-4 Monate kenne ich und werde diese auch berücksichtigen, heißt weiter Unterhalt zahlen.

      Voraussetzung ist aber für mich, dass sie ein Studium oder eine Ausbildung im unmittelbaren Anschluss anstrebt, sich also darum bewirbt und mir dies auch erklären/ nachweisen kann.

      Für den Fall der Au-Pair-Zeit wäre für mich nach Juli Schluss mit den Unterhaltszahlungen gewesen, da sie sich dann ja nicht orientiert, wenn wie im Eröffnungspost hier geschrieben, sie die Au-Pair-Zeit für sich schon lange entschieden hat. Aber danach sieht es derzeit ja nicht aus. Also warte ich, was sie mir nach der Zeugnisübergabe mitteilt, wie es dann weitergeht.

      VG, fras12

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von fras12 ()

    • fras12 schrieb:

      Voraussetzung ist aber für mich, dass sie ein Studium oder eine Ausbildung im unmittelbaren Anschluss anstrebt, sich also darum bewirbt und mir dies auch erklären/ nachweisen kann.

      Moin fras,

      zur Info (aus einem anderen Thread, siehe Link):

      Villa schrieb:

      Hallo AnnaSophie,
      bei einer ISUV-Veranstaltung wurde die Frage zu deiner unter d) gestellten wie folgt von der Anwältin beantwortet:
      Wenn bereits mit Schulabschluss feststeht, dass eine Ausbildung erst später als drei Monate danach aufgenommen werden soll, dann besteht bereits ab dem Folgemonat - in deinem Fall ab April - rechtlich kein Unterhaltsanspruch mehr. Es fehlt das Kriterium "Zielstrebigkeit" (der Ausbildung).
      Voraussetzung: Es gibt keinen unbefristeten Unterhaltstitel.
    • Moin Clint,

      danke für das Zitat. Damit wird meine Denkweise bestätigt, auch beruhigend.

      Aber ich gehe schon davon aus, dass mein Kind nun zielstrebig das Studium angehen wird, wie sie es mir vor Beginn der Prüfungszeit nun mitgeteilt hat.

      Aber wie gut es doch ist, dass ich 1x - beim Unterschreiben des Titels beim Jugendamt - aufgepasst habe, und den Titel für das damals minderjährige Kind bis zur Volljährigkeit befristen ließ.

      Gruß, fras12
    • Hallo, ich mache hier einmal weiter.

      Die Abiturprüfungen meines Kindes gehen voran, es steht nur noch die mündliche Prüfung in 2 Fächern an.

      Die Situation ist unverändert. Ich bekomme nur dann eine Information, wenn es gilt, den Unterhalt zu sichern.

      Nachdem zuvor Greifswald als Uni gewählt war und ich fragte, warum sie sich nicht gleichzeitig anderswo auch bewirbt, kam nun zu Pfingsten die neue Auskunft:

      sie will sich in Rostock an der Uni bewerben, obwohl diese im Winter für sie noch zu überlaufen gewesen war...

      Gut, Rostock liegt in der Nähe ihres Wohnortes (Wohnung der Mutter), sie könnte zur Not pendeln und vorerst dort wohnen bleiben.

      Für die Uni Rostock müsse sie sich bewerben, und rechnet erst spät mit einer Zusage, so dass es dann mit einem Wohnheimplatz eng wird.

      (Natürlich habe ich erneut die Frage gestellt, warum sie nicht mehrere Studienorte auswählt und sich parallel bewirbt? Aber wie gewohnt erhalte ich dann wieder keine Antworten darauf...)

      So wie ich hier die spärlichen Infos bekomme, sehe ich mein Kind noch nicht im Herbst ein Studium beginnen.

      Nun zu meiner Frage, bereits im April hat sich mein Kind für ein Studium entschlossen, dies mir auch mitgeteilt. Nur wechselt gerade nur der Wunschstudienort, nicht die Studienrichtung.

      Wie verhält es sich jetzt mit der sog. Orientierungsphase von 3-4 Mon. bis zur Aufnahme des Studiums?

      Eigentlich weiß sie was sie will, wo sie studieren will auch. Muss ich trotzdem den Sommer über ihren Unterhalt finanzieren?
      Sie ist doch nicht mehr auf der Suche, sondern hat sich bis Ende Juli schließlich um den Studienplatz beworben, wartet nur noch auf die Antwort der Uni.

      Ein Kollege in gleicher Situation meinte, die Abiturienten hätten nach der Prüfung keine Ferien mehr, da sie sich nicht für das nächste Studienjahr erholen müssten.
      Grundsätzlich wäre es in dieser Zeit doch auch zumutbar, dass sie arbeiten geht, den Lebensunterhalt selbst verdient. In dem Ferienort an der Ostsee gibt es genug Jobs für junge Erwachsene ...

      Viele Grüße,
      fras12

      PS: Das Thema beschäftigt mich weiterhin, wie Ihr seht. Ich frage mich, warum ich ihr den Sommer finanzieren soll, wenn sie doch arbeiten könnte (und vielleicht auch tut....)
    • Hallo,

      eine gewisse Übergangszeit steht ihnen zu. Und das geht dann - sofern sie klar gesagt haben, was sie machen wollen und sie sich beworben haben - auch bis zum Beginn der Ausbildung/Studiums. Was anderes wäre es, wenn sie jetzt chillen wollen würde oder sich nicht beworben hätte.

      Sollte sie allerdings nur Absagen erhalten, dann kann von ihr verlangt werden ihren Lebensunterhalt selbst zu bestreiten.
      Absagen an Unis gehen aber erst August/September raus, je nach Uni und Nachrückverfahren.

      Der Wohnheimplatz sollte nicht dein Problem sein. Je nach Studi-Ticket kommt sie ja auch bis nach Hause. Das Studi-Ticket der Uni Cottbus gilt beispielsweise für ganz Brandenburg. Je nach Uni und Bundesland ist das sehr weitläufig, so dass sie auch außerhalb von Rostock wohnen könnte.

      Was die Meinung deines Kollegen angeht, sie haben aber das Abi hinter sich und das Studium vor sich. Da steht ihnen in meinen Augen auch ein Stück weit Erholung zu.
      Wann bekommt sie denn ihr Abi-Zeugnis? Das variiert ja von Bundesland zu Bundesland zwischen März und Juli. Und von Juni sind es 4 MOnate bis Oktober und von Juli 3.
      Wenn das mit dem Studienplatz klappt müssten ja auch noch Originale etc. vorgelegt und teilweise auch beglaubigt vor Studienbeginn eingereicht werden....Einführungstage etc.


      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo, ich danke Euch für die Antworten.

      Und ja, wir hatten es schon einmal besprochen.

      Es ist nur gerade so, dass es mich ärgert, keine umfassenden Informationen zu erhalten. Und eine Antwort auf meine Nachricht, in der ich darauf hinweise, sie etwas frage, erhalte ich wiederholt nicht.

      Und dann sehe ich eigentlich schon jetzt, dass es vielleicht nicht mit dem Studienplatz klappt, wenn sie sich nur in Rostock bewirbt...

      Vorausgesetzt, die Infos, welche ich erhalte (nur Bruchstücke) sind wahr...

      VG, fras12
    • Hallo,

      du forderst sie Anfang September mit 2-Wochen-Frist auf, dir die Immatrikulationsbescheinigung oder den Ablehnungsbescheid zukommen zu lassen.

      Wenn du einen Unterhaltstitel hast, erklärst du, dass du sollte sie diese Frist nicht einhalten, gegen Herausgabe des Titels klagen wirst.
      Und du überweist nicht für Oktober den Unterhalt.

      Das Nicht-Überweisen machst du auch, wenn du keinen Titel hast.

      Sie muss belegen, dass sie bedürftig ist. Und wenn sie zum Oktober nicht anfängt zu studieren, kann sie sich selbst unterhalten mit jobben gehen. Und das dann solange bis sie entweder ein Studium oder eine Ausbildung beginnt.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Danke AnnaSophie,

      ich habe nun meinen Dauerauftrag, welcher zunächst bis Juli lief, auf September geändert.

      Mein Kind ist seit einem Jahr bereits informiert, dass der Dauerauftrag bis zum Ende der Schule befristet ist.

      Und dann warte ich mal ab, was da kommt.

      Sie wollte im Juli für den Bafög-Antrag Unterlagen zum Einkommen anfordern, bei der Gelegenheit teile ich ihr auch meine Wünsche nach einer Immatrikulationsbescheinigung mit.

      So, und nun erstmal ein schönes sonniges Wochenende,
      Gruß, fras12