Hallo,
ich würde ihr schreiben, dass für dich die Leitlinien des OLG Brandenburg zuständig sind und diese Leitlinien keine Reduzierung vorsehen, siehe Punkt 10.2.2. der Leitlinien des OLG Brandenburg.
Das von ihr genannte Urteil bezieht sich auf Elternunterhalt und nicht auf Kindesunterhalt.
Insofern sind bei dir 0,30 € pro gefahrenen Kilometer abzuziehen, ohne Reduzierung.
Sophie
ich würde ihr schreiben, dass für dich die Leitlinien des OLG Brandenburg zuständig sind und diese Leitlinien keine Reduzierung vorsehen, siehe Punkt 10.2.2. der Leitlinien des OLG Brandenburg.
Das von ihr genannte Urteil bezieht sich auf Elternunterhalt und nicht auf Kindesunterhalt.
Insofern sind bei dir 0,30 € pro gefahrenen Kilometer abzuziehen, ohne Reduzierung.
Sophie
Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!