Hallo *,
ich bereite gerade das Schreiben an die RA meines Kindes vor.
Mit der Korrektur der falschen Beträge, dem Haushaltsvorteil etc komme ich klar.
Aber ich finde in den Leitlinien des OLG Brandenburg keinen Hinweis, wie der Unterhaltsbedarf des minderjährigen Kindes im Haushalt der Kindesmutter berechnet/ berücksichtigt wird.
Die RA hat für das jüngere Kind einfach 324,-EUR vom bereinigten Einkommen der KM abgezogen.
Dies verschiebt die Haftungsanteile für unser gemeinsames ordentlich in meine Richtung.
Wer kann mir helfen, und eine solche Berechnung in den Leitlinien der OLG Rostock bzw. Brandenburg aufzeigen, erläutern?
Damals, beim Unterhalt meiner schon volljährigen, aber wg. Schulbesuchs privilegierten Tochter hat das Jugendamt darauf hingewiesen,
dass der Bedarf des 2. minderjährigen Kindes bei der Mutter nicht monetär berücksichtigt werde.
Ich würde mich sehr über eine fundierte Antwort freuen.
Viele Grüße, fras12
ich bereite gerade das Schreiben an die RA meines Kindes vor.
Mit der Korrektur der falschen Beträge, dem Haushaltsvorteil etc komme ich klar.
Aber ich finde in den Leitlinien des OLG Brandenburg keinen Hinweis, wie der Unterhaltsbedarf des minderjährigen Kindes im Haushalt der Kindesmutter berechnet/ berücksichtigt wird.
Die RA hat für das jüngere Kind einfach 324,-EUR vom bereinigten Einkommen der KM abgezogen.
Dies verschiebt die Haftungsanteile für unser gemeinsames ordentlich in meine Richtung.
Wer kann mir helfen, und eine solche Berechnung in den Leitlinien der OLG Rostock bzw. Brandenburg aufzeigen, erläutern?
Damals, beim Unterhalt meiner schon volljährigen, aber wg. Schulbesuchs privilegierten Tochter hat das Jugendamt darauf hingewiesen,
dass der Bedarf des 2. minderjährigen Kindes bei der Mutter nicht monetär berücksichtigt werde.
Ich würde mich sehr über eine fundierte Antwort freuen.
Viele Grüße, fras12